Ich weiß nicht, ob Herr Vogt bei dieser Gelegenheit auch an mich gedacht hat; im bejahenden Falle nehme ich seine Bezeichnung dankbar an und bitte um die Erlaubniß, auch heute diesen geschichtlichen Charakter nicht verläugnen zu dürfen.

Worin besteht der Unterschied zwischen einem Redner und einem Geschichtsforscher? Darin, daß der Redner das Recht und die Pflicht und die Geschicklichkeit hat, eine Ansicht mit aller Kraft des Kopfes und des Herzens zu vertheidigen, wodurch er in der Regel weit größeren Beifalls gewiß ist, als Derjenige, welchem es obliegt, die Ansichten von einer oder von mehren verschiedenen Parteien mit voller, wo möglich gleicher Unparteilichkeit zu entwickeln. Je mehr man aber auf diesem Wege fortschreitet, meine Herren, desto mehr überzeugt man sich, daß die Wahrheit und das Recht höchst selten allein auf einer Seite — auf der rechten oder der linken — liege, sondern daß in jeder Ansicht ein Element des Rechts und der Wahrheit ist, und daß da, wo vielleicht das Unrecht allein vorzuwalten scheint, man doch den Glauben und die Überzeugung haben kann, daß eine höhere Fügung Alles zum Besten zu lenken wisse. Ich bitte also um die Erlaubniß, hier nicht mit schwächeren Kräften, weit größeren Talenten im Reden nachzustreben, sondern (ich möchte sagen, schon der Abwechslung halber) mir zu erlauben, einige historische Bemerkungen einzuflechten, die sich allerdings denn doch auf die Sache beziehen.

Die Aufgabe, in welchem Maße die politischen Rechte ausgeübt werden sollen, ist im Ablaufe der Zeiten sehr verschieden gelöset, oder doch der Versuch gemacht worden, sie zu beantworten. Die erste Form der Lösung ist die: daß eine ausgezeichnete Persönlichkeit (ohne Rücksicht auf alle Anderen) mit Übermacht die Geschicke bestimmt. Diese Methode findet hier ganz mit Recht keinen Beifall; ich muß Sie jedoch darauf aufmerksam machen, daß sie keineswegs immer so schädlich gewesen ist, wie man bisweilen behauptet. Nicht allein Monarchen haben auf diesem Wege die Weltgeschichte in großem Style gefördert (wie Karl der Große, Peter der Große und Friedrich der Große), sondern vorzüglich in der alten Welt wußte man auch, daß einzelne Männer von hohem Geiste oft geschickter sind Sachen zum Ziele zu führen, als zahlreiche Versammlungen. Deshalb sind Moses, Lykurg, Solon, Numa Pompilius, Servius Tullius denkwürdig für alle Zeiten. Indessen ist hiemit die Aufgabe nicht für alle Zeiten gelöset. — Die nächste Form war nun die, daß man sich verließ auf die Geburt, und mit ausschließlicher Rücksicht auf sie politische Rechte ertheilte; eine Ansicht, die jetzt ebenfalls höchst mangelhaft und thöricht erscheint. Sie ist aber auch nicht ohne Merkwürdigkeit; denn keine Ansicht hat sich in der Weltgeschichte länger erhalten als diese. Gebildete Völker, wie die Inder und Ägypter, haben sehr schroffe Kasteneintheilungen, welche, je widerstrebender sie für uns sind, um so mehr einer Erklärung bedürfen. Diese Erklärung lief nun wohl darauf hinaus, daß man sagte: wenn gewisse Verhältnisse in der bürgerlichen Gesellschaft betrachtet werden als gegebene, wenn sie keine Veranlassung darbieten zum Zweifeln, Wählen, Zaudern, so ist allem Streite ein Ende gemacht. Sobald der Eine weiß, er ist geboren als Krieger, sobald der Andere weiß, er ist geboren als Kaufmann u. s. w., so bleibt die bürgerliche Stellung unwandelbar geordnet und der Staat hat ebensowenig Noth mit Regelung dieser Verhältnisse, als damit, daß Jemand als Mädchen oder als Knabe, in diesem oder jenem Lande u. dgl. geboren ward. —

Erst mit den Griechen tritt Wesen und Begriff der Freiheit in die Welt, denn Alles, was vorher in dieser Beziehung versucht ward, blieb unvollkommen. Mit diesem Begriffe der Freiheit kommt aber noch ein anderes neues Element in die Anordnung der politischen Rechte, welches zuerst ausgesprochen ward von Solon. Zwar hat man ihn vorhin getadelt, ich glaube aber, er würde sich hinreichend vertheidigen können, wenn er gegenwärtig wäre!! Was war der Gedanke Solon’s? Daß allerdings die Person frei werden solle, daß aber zu der Person ein Besitz gehöre. So tritt die Frage nach dem Besitze zum ersten Male bei den Griechen in die politische Welt. Was that Solon? Er theilte seine Athener, mit ihrer Zustimmung, in vier Klassen nach den Einnahmen und gab den höheren Klassen größere Rechte, aber wohl gemerkt, auch größere Pflichten. So entstand eine billige Wechselseitigkeit. Wenn nämlich Jemand in eine höhere Klasse kommen wollte oder konnte, mußte er für das erweiterte Recht eine größere Last, eine größere Pflicht in Bezug auf Steuer und Kriegsdienst übernehmen. Nachdem sich jedoch alle Athener in den Perserkriegen groß gezeigt hatten, waren die niederen Klassen nicht mehr geneigt, sich von gewissen Rechten ausschließen zu lassen. Es ward also durch Aristides, um eine größere Revolution zu vermeiden, eine allgemeine gleiche politische Berechtigung eingeführt. Später ging, ich möchte sagen unter dem constitutionellen Monarchen Perikles, die Sache noch gut und im großen Style; nachher aber reihte sich der Verfall Athens zur Zeit des Gerber Kleon und Anderer an dieses allgemeine Stimmrecht und diese unbedingte Gleichstellung.

Ich gehe über auf Rom. Servius Tullius ergriff auch den Begriff des Besitzes, aber anders. Er stufte die politischen Rechte ab, nicht nach den Einnahmen, sondern nach dem Eigenthume. Es würde zu weit führen, wenn ich den Unterschied zwischen beiden Methoden umständlich darthun wollte; ich muß Sie aber darauf hinweisen, daß Servius Tullius sich nicht begnügte, wie Solon Klassen zu bilden, sondern daß er mit der Klasseneintheilung die Centurieneintheilung verband, das heißt, er gab den Reicheren außerordentlich viel größere Rechte und gründete dadurch eine lang dauernde Aristokratie, welche die niedrigste Klasse wie von den Rechten, so auch von den Lasten ausschloß. Dies Bevorzugungssystem der Reichen fand allmälig den stärksten Widerspruch und ward im Wesentlichen durch eine neue politische Form, durch die Tribus zerbrochen. In den Tribus fragte kein Mensch nach dem Gelde; aber es fand desungeachtet keineswegs ein allgemeines Stimmrecht statt, so wie es in unseren Tagen verstanden wird. Jede Tribus, — durchschnittlich 35 —, bildete nämlich eine Corporation mit einer Stimme. Es waren aber nicht gleich viel Personen in jeder Tribus, sondern der zahlreiche Stadtpöbel Roms ward zusammen genommen in wenige städtische Tribus, und minder viel Personen bildeten eine ländliche Tribus. Später fand man nicht den Übergang, — obgleich er so leicht schien, wie das Ei des Columbus —, aus der Stadtverfassung in eine Staatsverfassung; man kam nicht auf den Begriff der Repräsentation. Dieser findet sich erst im dreizehnten Jahrhunderte durch sehr verschiedene Personen fast gleichzeitig eingeführt, nämlich durch den Kaiser Friedrich II. und durch die Bettelmönche.

In neuerer Zeit ist das allgemeine Stimmrecht, — ich will nur von Republiken sprechen —, in Frankreich und Nordamerika versucht worden. In Frankreich ist eine Kammer daraus hervorgegangen, die eine Verfassung entwarf, an welche die Franzosen selbst nicht mehr glauben; sie hat ferner die Wahl eines Präsidenten zu Stande gebracht, von der mir mehre Franzosen gesagt haben: wenn in einer Erbmonarchie ein Kronprinz dieser Art wäre, so würde man das stärkste Argument gegen die Erbmonarchie daraus hernehmen können. (Heiterkeit.) — Ich komme auf Amerika. Man hat gesagt, dort ist kein Census; dies kann ich jedoch nicht als richtig einräumen. Es ist nämlich dort kein Census, insofern man darunter lediglich die Nothwendigkeit versteht, ein größeres oder geringeres Vermögen nachzuweisen; wenigstens besteht ein solcher Census nur in einigen Staaten, oder insofern eigentlich gar nicht, als die Forderungen so gering sind, daß in der That kaum irgend Jemand dadurch ausgeschlossen wird. Hiemit ist aber der vollständige Begriff des amerikanischen Census keineswegs erschöpft; vielmehr ist in Amerika durch die Verfassung fast aller Staaten vorgeschrieben, daß der Wählende Steuern müsse bezahlt haben, und in allen Verfassungen ist gesagt: er müsse ansässig sein, mit welcher Forderung immer die Pflicht des Steuerzahlens verbunden ist; sie ist die Bedingung, ohne welche Niemand zur Wahl kommt. Die Amerikaner meinen überhaupt, Gleichheit wäre nur da, wo gleiche Verhältnisse obwalten; wo aber verschiedene Verhältnisse sind, da liegt eben die höhere Gleichheit in der Verschiedenheit. (Zuruf: Sehr richtig!) Wenn also Geburt, Besitz und Persönlichkeit die Haupteigenschaften sind, nach welchen die politischen Rechte abgestuft wurden, so finden wir doch auch verschiedene Mischungen in den Verfassungen, wo sowohl auf die Personen, als auf den Besitz Rücksicht genommen wird, oder: Sein und Haben sind beide gleichmäßig berücksichtigt.

Meine Herren, fragen Sie, wie wohl ein Amerikaner, wenn er hier in unserem Kreise säße, seine Abstimmung einrichten würde, so dürfen wir, um hiefür zeugen zu lassen, nicht den ersten besten Amerikaner nehmen. Ich will also Den sprechen lassen mit Ihrer Erlaubniß, der nach meinen genauen Untersuchungen, nach meiner festen Überzeugung, der allergrößte Republikaner und Demokrat ist, der jemals in der Weltgeschichte aufgetreten, an dessen Wirksamkeit sich eine ganze neue Welt anreiht, der den Vereinigten Staaten eine neue Bahn vorzeichnete, die sie am Anfange selbst nicht ahndeten, dessen Grundsätze die bewunderungswürdigsten Folgen gehabt, also ein Mann, vor dem Alle Ehrfurcht haben und haben müssen, — das ist der Präsident Jefferson. Er selbst war im Anfange der Revolution als Gesandter in Paris, stellte sehr genaue Beobachtungen an, und erklärte sich darüber in Briefen und Memoiren. Aus diesen will ich mit Erlaubniß der Versammlung eine Stelle vorlesen.

Es kommt darin ein starker Ausdruck vor, welchen ich mir nicht erlauben würde aus Besorgniß zur Ordnung gerufen zu werden, ich habe aber kein Recht, etwas zu ändern, wenn ich citire. Die Stelle ist folgende:

„Vor der Gründung der amerikanischen Staaten kannte die Geschichte nur Menschen in der alten Welt, in schmale, übervölkerte Gränzen eingeengt und eingetaucht in die Laster, welche ein solcher Zustand hervorbringt. Für solche Menschen paßt eine, für unsere Staaten ganz verschiedene Regierung. Durch Arbeit, in Ackerbau oder Gewerben, gewinnt hier Jeder seinen Bedarf und Hülfsmittel für die Zeit des Alters. Jeder ist durch sein Eigenthum und seine ihm genügende Stellung, für die Aufrechthaltung von Gesetz und Ordnung wesentlich interessirt. Solcherlei Männer mögen sich mit Sicherheit und Vortheil eine angemessene Controle oder Aufsicht über die öffentlichen Angelegenheiten vorbehalten, welche in den Händen des Gesindels der europäischen Staaten sogleich würde mißbraucht werden, zum Niederreißen und Zerstören aller öffentlichen und bürgerlichen Rechte und Güter. Die französische Geschichte der letzten 25, die amerikanische der letzten 40, ja 200 Jahre, beweiset die Wahrheit beider Seiten dieser Beobachtung.“

Zu Dem, was hier Jefferson anführt, darf ich noch eins hinzusetzen: es herrscht in Amerika eine unbegränzte Achtung vor dem Gesetze; es würde kein Amerikaner jemals neben der gesetzlichen Verfassung, neben den gesetzlichen Behörden, wagen, einen noch so wohlwollenden politischen Gedanken durchsetzen zu wollen.