Vor jedem Verhör muß feststehen, daß die Person sich der Prostitution ergeben hat, und auch dann noch muß mit Takt und Umsicht verfahren werden.

Infolgedessen wurden die meisten Mädchen, die sich in heimlichen Bordellen befanden, nicht verhört. Trotzdem zeigte der Bericht von Balkestein, daß ein lebhafter Handel aus Deutschland nach Holland stattfand, und daß der Aufenthalt in den Kellnerinnenhäusern genügt hatte, um die Mädchen für ihren Übertritt in die Bordelle reif zu machen. Die Erlaubnis für die Eröffnung dieser Häuser lag ausschließlich in den Händen der städtischen Behörden. Diese haben übereinstimmend in allen holländischen Städten in den letzten Jahren die Genehmigung zur Errichtung neuer Häuser versagt, die Konzession der alten zurückgezogen und die Überwachung der heimlichen Häuser verschärft, so daß die Einwanderung deutscher Mädchen nach Holland geringer geworden ist.

Derartige Informationsreisen sind stets mit großen Kosten verbunden und können deshalb immer nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden. Ich habe die Häfen des Mittelländischen Meeres, Brasilien, Uruguay und Argentinien bereist und bei allen diesen Reisen immer wieder feststellen können, daß die größte Nachfrage stets aus den Hafenstädten kommt, weil dort durch die Dampfer nicht nur die Besatzung der Schiffe, sondern auch die vielen Reisenden als neue Klienten zugeführt werden. Der Geschmack dieser ist sehr verschieden. Anfangs mußte man annehmen, daß Nationalität und Rasse von wesentlichem Einfluß seien, und die Matrosen am liebsten mit den Mädchen aus ihrem eigenen Lande verkehrten. Dies trifft jedoch nicht zu, man kann sogar häufig das Gegenteil bemerken, daß nämlich die Männer im Ausland auch exotische Neigungen annehmen und womöglich farbige Mädchen aufsuchen. Um nun in dieser Beziehung Angebot und Nachfrage zu regeln, ohne die Beamten gleichzeitig aufmerksam zu machen, hatten die Händler in ihren Depeschen harmlose Bezeichnungen erfunden, aus denen sowohl der Wert der Ware als auch ihre Herkunft bezeichnet wird „5 Faß Ungarwein“, „3 Ballen französischer Seide“, „4 Sack polnische Kartoffeln“ waren früher die üblichen Bezeichnungen für Mädchen, ihre Nationalität und ihren Preis. Jetzt, wo die Beamten zu strenger Kontrolle gezwungen sind, haben derartige Kniffe keinen Wert mehr. Auch sind die Bedingungen nicht mehr so einfach, daß man sie durch Telegramme erledigen kann. Die notwendige Korrespondenz erfolgt in einem „deutsch-jiddischen“ Jargon, dessen Entzifferung stets Mühe macht. Auch sind die Händler so vorsichtig, an Stelle der Namen Zahlen oder Spitznamen zu setzen, damit ihre Komplicen nicht so leicht gefunden werden.

Die wichtigsten Absatzgebiete sind New York, Baltimore, Rio de Janeiro, Buenos Aires, Johannesburg, Colombo, Alexandria, Kairo und Konstantinopel. In allen diesen Städten sind schon unzählige Händler gefaßt und bestraft und doch hat der Handel noch nicht wesentlich abgenommen, weil die meisten Strafen zu gering bemessen waren. Man sollte zwei Jahr Zuchthaus als Minimalstrafe festsetzen und die Überweisung an ein Arbeitshaus als Regel hinstellen. Der Verdienst der Leute ist zu groß, als daß sie sich durch geringe Strafen abschrecken ließen.

Um welche Summen es sich hierbei handelt, kann man aus folgendem, verbürgten Fall sehen.

In Chikago wurde ein berüchtigter französischer Mädchenhändler, Dufour mit seiner Frau, gefaßt. Man fand bei ihnen ca. 20 junge Mädchen, welche die Agenten aus den verschiedensten Teilen Europas und Amerikas zusammengebracht hatten. Die Lasterhöhle der Dufours war sowohl Annahmestelle als auch Ausfuhrstation für die weitere Umgebung von Chikago. Das Ehepaar wurde gegen eine Kaution von 26500 Dollar (106000 Mk.) in Freiheit belassen. Diese Summe ließen sie im Stich und flüchteten nach Paris.

Aus ihren Büchern ergab sich, daß sie im Jahre 1907 102720 Dollar (410880 Mk), und in den ersten fünf Monaten 1908 41000 Dollar (164000 Mk.) verdient hatten. Derartige Summen liefern den Beweis, wie schnell die Mädchenhändler sich ein Vermögen erwerben können.

Der Salon Riehl

Einen erschreckenden Einblick in das Treiben der Mädchenhändler, der Bordellbesitzer und ihrer Verbindung mit der Polizei brachten die in Wien geführten Verhandlungen gegen den Kleidersalon Riehl. Die dortigen Zustände machten einen außerordentlichen Eindruck und trugen zur Erweiterung des Kampfes gegen die Bordelle wesentlich bei. Die Verbindungen der Madame Riehl mit den verschiedensten Polizeiorganen bewies, daß die Mädchen durch die Beamten nicht nur nicht geschützt, sondern direkt gefährdet waren.