Interessant und bezeichnend ist, was eine Wiener Zeitung über diesen Fall schrieb: Auf der Anklagebank vor einem Wiener Erkenntnisgericht eine verschmitzte, schändliche Megäre, Frau Riehl, Hausbesitzerin und durch die Hohe Statthalterei konzessionierte Bordellwirtin, ferner eine verhutzelte, ekle, schmierige Gehilfin in diesem Freudenhause, endlich ein Ehrenmann, der einen Monatsgehalt dafür bezogen hat, daß er seine Tochter dieser Frau Riehl, die ein stadtbekanntes öffentliches, von der Polizei fast ermutigtes Haus führte, geliehen hat, dann ein Paar Dirnen, arme, wenig verlockende Geschöpfe, angeklagt der falschen Zeugenaussage in der Voruntersuchung, weil sie, verschüchtert aus Angst vor Prügeln nicht gewagt hatten, die zuerst gegen die Madame gemachten Aussagen aufrechtzuerhalten. Und physisch unsichtbar, aber moralisch am schwersten belastet auf der Anklagebank dieses Schandprozesses, der seit Tagen das sittliche und rechtliche Bewußtsein der Stadt Wien in Aufruhr bringt, die Polizeiverwaltung der k. k. Haupt- und Residenzstadt, unter deren Augen da Dinge vorgegangen sind, die nichts mit Sittenstrenge und Moral zu schaffen haben brauchten, um dennoch an die elendsten Kolonialmißbräuche zu erinnern. Was von Zeit zu Zeit von südamerikanischen oder der Herrgott weiß wo gelegenen Freudenhäusern an Vergewaltigungen armer Mädchen, Bestialitäten gegen verirrte Frauenzimmer gemeldet wurde und als unkontrollierbare, vielleicht zelotisch verzerrte Nachricht gehört wurde, stellt sich in diesem Prozeß hier als tägliches Geschehnis eines öffentlichen Hauses in einer belebten Wiener Straße heraus, als jahrzehntelang geübte Praxis, der keine schriftliche, keine mündliche Anzeige eines Unbeteiligten oder gar eines Beteiligten ein Ende setzen konnte, bis ein Journalist durch eine heftige und immer wieder aufgenommene Zeitungskampagne die Polizei zum Eingreifen zwang. Denn nicht die Existenz eines Bordells, nicht irgendwelche schmierige oder ekle Vorgänge sexueller oder perverser Natur sind es, die hier Öffentlichkeit und Gericht beschäftigen — Dirnen zu exploitieren, „Orgien“ zu veranstalten, Liebe zu verhökern, ist der guten Frau Riehl seit Jahr und Tag durch eine Konzession gestattet. Sie gibt, wie irgendein Unternehmer ihr Einkommen der Steuerkommission an und zahlt für einen Erwerb von 35000 Kronen Steuer. Ja, sie lebt in bestem Einvernehmen mit den Behörden, die ihr, was im Prozesse verlesen wurde und ein sittengeschichtliches Kuriosum ist, sogar Atteste für gediegene Führung ihres Hauses ausstellen.

Die Zustände im Hause Riehl sind so typische gewesen, daß wir uns nicht versagen können, einen weiteren authentischen Bericht hierüber anzuschließen:[3]

„Das Geschäft hatte einen bedeutenden Umfang, denn die Riehl hielt bis zu 20 Prostituierte und hatte für ihren Zweck ein ganzes Haus gemietet, für das sie einen Jahreszins von 10000 Kr. zu entrichten hatte. Die Räumlichkeiten waren, soweit sie dem Bordellverkehre dienten, mit großem Komfort eingerichtet. Im krassen Gegensatz hierzu standen die sanitätswidrigen Verhältnisse in den Schlafräumen der Prostituierten, die, in wenigen engen, ärmlich ausgestatteten Räumen zusammengepfercht, zu zweien in einem Bett schlafen mußten.

Mit der Anwerbung junger Mädchen für ihr Haus waren eine große Anzahl von Personen verschiedenster Art beschäftigt. Alte Frauen und junge Burschen näherten sich auf der Straße oder im Park vagierenden Dienstboten, von denen einige die Not oder der Leichtsinn zur Ausübung der geheimen Prostitution getrieben hatte, und erboten sich, ihnen einen guten Dienstplatz zu verschaffen. Dienstvermittlungsbureaus sendeten ihr junge Mädchen zu, und sogar in den Spitälern kam es vor, daß einer Patientin von ihrer Leidensgefährtin das Haus Riehl empfohlen wurde. Das Augenmerk dieser Agenten war vorwiegend auf Mädchen gerichtet, die kaum dem Kindesalter entwachsen waren. Die jüngste von allen war nach den Erhebungen Ottilie Geresch, die bei ihrem Eintritte 14 Jahre 3 Monate zählte. Damit sie noch jünger erscheine, wurden ihr die Haare gewaltsam abgeschnitten. Die Riehl und ein Mädchen hielten sie hierbei fest, da sie sich wehrte. Ein Mädchen wurde als Stubenmädchen angenommen, damit sie Deutsch bei der Riehl lernen sollte. Als die Mutter zu Besuch kam, hat sich die Tochter schnell als Stubenmädchen anziehen und so erscheinen müssen. Um die Mädchen leichter in ihre Netze zu locken, hatte sie außen an dem Hause eine große Tafel mit der Aufschrift „Kleidersalon Riehl“ angebracht.

Den Neueintretenden gegenüber war das Verfahren der Beschuldigten je nach dem Grade ihrer Verkommenheit ein verschiedenes. Den einen machte sie kein Hehl aus dem Geschäfte, dem sie in ihrem Hause nachzugehen hätten. Andere nahm sie entgegen den polizeilichen Bestimmungen, die das Halten jugendlicher Dienstboten in einem tolerierten Hause ausdrücklich verbieten, vorerst als Dienstboten auf... Es sind drei Fälle nachgewiesen, in denen die Eltern von der Riehl regelmäßige Zahlungen aus dem Schandlohne ihrer Kinder bezogen...

Das Leben der Prostituierten in diesem Hause gestaltete sich wie folgt: Am frühen Morgen, nachdem die Besucher das Haus verlassen hatten, wurden die Mädchen in die schon beschriebenen Schlafräume geführt, die sie die Kaserne nannten. Die Türen wurden hinter ihnen von außen versperrt, die Fenster dieser Zimmer waren mit Milchglas versehen und mittels eiserner Vorlegestangen versperrt. Die Mädchen schliefen dort bis in den Mittag; war das Mittagsmahl, das gemeinsam eingenommen wurde, aufgetragen, so öffneten sich die Türen der Kaserne, und in Reih’ und Glied verließen die Mädchen diesen Raum (76 cbm Luft = 9 cbm auf jede Person, in den Zellen des Landgerichts Wien 18–20 cbm für den Sträfling), in den sie sofort nach Beendigung des Mittagsessens wieder eingesperrt wurden. Sie verbrachten daselbst den Nachmittag und konnten die Kaserne nur verlassen, wenn die Wirtschafterin sie holte, weil ein Besucher sie verlangte. Erst abends wurden sie in den Salon geführt, in dem die Fenster in gleicher Weise verwahrt waren wie in den Schlafräumen.

Der Besucher, der mit einem Mädchen „aufs Zimmer“ ging, mußte von 10 Kr. aufwärts an die Riehl, bzw. die Pollak, die Vertraute der Riehl, bezahlen. Auch das sog. Strumpfgeld mußten die Mädchen bei Vermeidung von Beschimpfung und Schlägen abliefern. Beim Schlagen bediente sich die Riehl der Hand, des Schürhakens oder einer Hundepeitsche. Das Wehgeschrei mißhandelter Mädchen ist von Zeugen auf große Entfernung gehört worden.

Manchmal, wenn besonders zahlungsfähige Herren kamen, mußten sich die Prostituierten in Straßenkleidung vorstellen und wurden als Bürgertöchter und junge Frauen ausgegeben. Die Tageseinnahmen sollen 200–400 Kronen gewesen sein. Gleichwohl bekamen die Mädchen nie Geld in die Hände, die Riehl rechnete nie mit ihnen ab. Wollten Mädchen fort, so behauptete die Riehl vielmehr, das Mädchen sei ihr für Logis, Kost, Garderobe mehrere hundert Kronen schuldig, die sie erst abverdienen müsse.

Die Garderobe der Mädchen bestand aus zwei Hemden und Unterrock, Strümpfen und einem Paar Atlasschuhen; in der kalten Jahreszeit erhielten sie noch einen Schlafrock. Die Kleider, die sie ins Haus mitgebracht hatten, wurden ihnen beim Eintritt abgenommen und von der Riehl verwahrt.