Der Briefwechsel der Mädchen stand unter strengster Kontrolle; einlangende Briefe, die der Beschuldigten nicht paßten, wurden unterschlagen. Was die Mädchen schrieben, mußte der Riehl vorgelesen werden; fand sie etwas zu beanstanden, so zerriß sie den Brief und diktierte einen neuen, in dem das Mädchen sich glücklich pries, in diesem Hause Aufnahme gefunden zu haben.
Ein Ausgang wurde den Mädchen nicht gestattet; dem Hausbesorger war es aufs strengste eingeschärft, das Haustor stets versperrt zu halten: für den Fall, daß ein Mädchen entkam, war ihm sofortige Entlassung angedroht.
Juliane B. war vier Tage in einem Zimmer eingesperrt, so daß es ihr nicht einmal möglich war, auf den Anstandsort zu gehen.
Unter solchen Umständen kam es oft vor, daß ein Mädchen wochen-, ja monatelang nicht aus dem Hause kam. Nur ab und zu durften diejenigen Mädchen, mit denen die Riehl zufrieden war, den beim Hause befindlichen Garten betreten.
Zuweilen unternahm die Riehl mit einzelnen Prostituierten auch Ausfahrten, sie besuchte mit ihnen Vergnügungslokale, um die dort verkehrende Lebewelt auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen. Sie belud hierbei die Mädchen mit Schmuck und gab ihnen ihr Geldtäschchen zu tragen, um sie, wenn sie hätten ausreißen wollen, beschuldigen zu können, daß das Mädchen Schmuck und Geld zu stehlen beabsichtigt habe.
Im Hause mußten die Mädchen die Gäste zum Trinken animieren und sich selbst auf Kosten der Gäste betrinken. Der Ekel vor gewissen Perversitäten, die die Besucher von ihnen verlangten, die Furcht vor dem Schmerze, der damit verbunden war, wurde nicht geduldet; durch Beschimpfung und Mißhandlung wurde ihnen solche Empfindlichkeit ausgetrieben. „Ein böhmisches Madel muß alles machen!“ sagte die Riehl. Die Zeugin König zeigte dem Zeugen Bader große Striemen am ganzen Körper und ausgedehnte Blutunterlaufungen. Im Hause verkehrten viele „Prügelherren“, für die Hundepeitschen und Ruten zur Verfügung standen. Für das Prügeln bestand eine eigene Taxe, derzufolge die Klienten 50 bis 100 Kr. bezahlen mußten; die Mädchen erhielten aber nur die Prügel.
Die meisten Mädchen waren durch das fortgesetzte Nichtstun, durch die häufigen Alkohol- und Sexualexzesse derart entkräftet, durch die Mißhandlungen seitens der Riehl, deren Opfer oder Zeuginnen sie gewesen waren, derart eingeschüchtert, daß nur wenige energisch genug waren, ihre Befreiung zu betreiben. Bei solchen Anlässen pflegte Regina Riehl auch mit Polizei, Schub oder Arbeitshaus zu drohen, und diese Drohungen waren um so mehr geeignet, bei den größtenteils ganz unerfahrenen Mädchen zu verfangen, als sie ja beobachten konnten, wie gut die Riehl mit der Behörde auszukommen verstand.
Unternahm es ein Mädchen zu fliehen und mißlang der Versuch, so wurde es unter Prügeln zurückgebracht. Sich direkt an die Polizeibehörde zu wenden, war unmöglich, denn polizeiliche Revisionen fanden nur äußerst selten statt, und bei den ärztlichen Visitationen war eine offene Aussprache wegen der Gegenwart der Riehl oder der Pollak ausgeschlossen.
Maria Kotzlik hat sich selbst eine Verletzung beigebracht, um bei der Entlassung aus dem Spital fliehen zu können. Aber die Pollak überwachte bei ihren Besuchen die Fortschritte der Genesung und stand am Tage und zur Stunde der Entlassung mit einem Wagen vor dem Tore, in dem sie das Mädchen zur Riehl zurückbrachte.