Regina Riehl ist geboren 1860 in Wradisch, evangelisch-lutherischer Religion, Bordellinhaberin; bereits in den Jahren 1890, 1893 und 1895 insgesamt viermal wegen Kuppelei, zuletzt mit vier Monaten strengen Arrests vorbestraft. Ihr Freudenhaus hatte sie zu Wien zuerst in der Porzellangasse, dann Mühlgasse 3, Liechtensteiner Straße 15, zuletzt Grüne Torgasse 24. Ihr Mann war Buchhalter, später auch Prokurist. Sie sei auf den Gedanken, ein Bordell zu halten, gekommen, um sich einen Nebenerwerb zu schaffen. Sie habe Verpflichtungen gehabt, auch habe sie sparen und ihrem Manne zeigen wollen, daß sie eine gute Wirtin sei. Sie habe eine große Wohnung und an ein Fräulein vom Karl-Theater vermietet gehabt. Diese Dame habe Herren mit in ihre Wohnung gelockt und sie dann durch Geldversprechungen bewogen, ein „Aufführhaus“ zu halten. Ihr Mann habe aber davon nichts gewußt; sie habe das ganz heimlich betrieben. Die Einrichtung ihrer Häuser hat ihr 40000 Kr. gekostet. Das Haus in der Liechtensteiner Straße hat sie sich für 25000 Gulden gekauft. Die Honorare im Hause Riehl sollen angeblich für den Abend keine hundert Gulden eingebracht haben. Die „Glücksherren“ zahlten einen Gulden, die „Italiener“ ebenfalls, die Ärzte vom Allgemeinen Krankenhaus und Wiener Spital zahlten drei Gulden, die „Herren vorn Steueramt“ einen Gulden, Stammgäste fünf Gulden.

Die Helfershelferin Pollak ist am 4. Oktober 1838 in Pravonin geboren, mosaischer Religion, verheiratet, unbescholten, aber wegen Mädchenhandels in Untersuchung gewesen.

Die Riehl wurde zur Strafe des schweren, vierteljährlich durch einen Fasttag verschärften Kerkers in der Dauer von drei und einem halben Jahre und zu insgesamt 2800 Kr. Genugtuung für Freiheitsentziehung an einzelne Mädchen, die Pollak zu einem Jahre schweren Kerkers, verschärft mit zwei Fasttagen monatlich, verurteilt.“

Dieser Prozeß fand statt im November 1906. Es sei dies hinzugefügt für jene, die etwa glauben, es handle sich um einen Bericht aus grauer Vorzeit.

Die Entrüstung über dieser Veröffentlichung war aber eine ehrliche, nicht nur in Österreich, sondern auch in anderen Ländern. In Deutschland fing man daraufhin an, auch gegen solche Leute vorzugehen, die Mädchen aus einem Bordell in das andere brachten. Früher hatte man diese unbehelligt gelassen, weil sie ja nur harmlose Reisebegleiter waren, jetzt behandelt man sie als Kuppler und Mädchenhändler.

Ein Bordellbesitzer, der aus Mährisch-Ostrau zwei Mädchen nach Lübeck brachte und in Berlin festgenommen wurde, erhielt wegen Kuppelei neun Monate Gefängnis. Seine Revision wurde vom Reichsgericht verworfen.

Trotz alledem ist die Zahl der Bordellanhänger noch immer sehr groß und einflußreich.

[3] Aus: Staatsanwalt Dr. Wulffen, Psychologie des Verbrechers. 2 Bde. 25 Mk., geb. 30 Mk. Im gleichen Verlage.

Scheingründe für die Beibehaltung der Bordelle

Frauen- und Sittlichkeitsvereine haben in Bayern, Württemberg und Baden Petitionen für Abschaffung der Bordelle eingereicht. Die Kammern waren nicht abgeneigt, diese berechtigten Wünsche anzuerkennen und die öffentlichen Häuser zu schließen. Da traten in den Kammern aller drei Länder die Minister persönlich auf und erklärten, daß sie trotz alledem das Bordell als beste Lösung der Prostitutionsfrage betrachteten, und zwar aus folgenden Gründen: