- wird durch diese die Volksgesundheit am wenigsten geschädigt;
- werden die Straßen rein gehalten;
- wird die Prostitution lokalisiert;
- werden die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung geschützt;
- werden die Prostituierten verhindert, in Familien mit Kindern zu wohnen.
Ganz abgesehen davon, daß es sich bei der Kasernierung der Prostituierten nur um 5% aller Prostituierten handelt, es also ziemlich gleich ist, ob 100% oder 95% derselben frei umherlaufen, hat nur der fünfte Grund eine wirkliche Berechtigung. Es würde aber durchaus nicht schwierig sein, durch gesetzliche Bestimmungen diesen Übelstand zu beseitigen. Die Mittel anzugeben, in welcher Weise hier Abhilfe geschaffen werden kann, habe ich bereits oben angedeutet, und ich beschränke mich deshalb darauf, die ersten vier Gründe zu widerlegen.
Daß die Einrichtungen der einzelnen Bordelle sehr verschieden sind, habe ich schon oben erwähnt. Darin stimmen aber alle überein, daß in ihnen wöchentlich zwei bis drei ärztliche Untersuchungen der Mädchen stattfinden. Hieraus wird für die Besucher eine Art von Sicherheit hergeleitet, die in der Tat nicht vorhanden ist. Die Mädchen erhalten in den einzelnen Häusern täglich eine Anzahl von Besuchen, die, je nach Beschaffenheit der Mädchen und der Menge der Reisenden, die das ständige Publikum vermehren, zwischen 10 und 30 schwanken. In den Bordellen, in welchen die Zahl der Besucher in ein Buch eingetragen werden, ist die Maximalziffer 20. Daraus ergibt sich, da der Versuch, die Männer zu untersuchen, überall gescheitert ist, in 100 bis 150 Fällen wöchentlich die Möglichkeit einer Infizierung. Daß diese trotz aller Vorsichtsmaßregeln auch in der Regel eintritt, kann dadurch bewiesen werden, daß alle Bordellmädchen spätestens nach einem vierwöchentlichen Aufenthalt einem Hospital überwiesen werden müssen. Wenn sie nach ihrer Heilung für ihre Person auch immun sein mögen, so bieten sie doch stets die Gefahr der indirekten Übertragung. Es ist sehr selten, daß ein Mädchen in dasselbe Bordell zurückkehrt, in dem sie gewesen ist. Sie gilt dort als krank und wird deshalb von den stehenden Besuchern gemieden. Sie ist während ihrer Krankheit von ihrem früheren Brotherrn schon an ein anderes Haus verkauft worden. Hierin findet sich die Erklärung dafür, daß die Mädchen in verhältnismäßig kurzer Zeit so tief sinken. Daß sie die Gelegenheit benutzen, die im Hospital erlangte Freiheit zu behaupten, kommt selten vor. Sie halten sich für verpflichtet, ihre früher kontrahierten Schulden „abzuverdienen“, würden auch keine Stellung finden, um ein anderes Leben zu beginnen. Ich kann mich natürlich hier nicht über die mangelhafte Form der Untersuchungen näher auslassen. Das Faktum steht aber fest, wird auch von den Ärzten nicht bestritten, daß die Untersuchungen völlig unzureichend sind. Mikroskopische Präparate, die absolut notwendig sind, werden nur in den allerseltensten Fällen gemacht, und deshalb werden die Infektionsgefahren so häufig übersehen. Wie viele Männer haben sich die Krankheiten gerade aus diesen Häusern geholt! Eine Vermehrung der Untersuchungen und eine größere Gründlichkeit sind wegen der damit verbundenen Kosten nicht zu erreichen, würden auch noch aus anderen Gründen wenig ändern, weil jeder Besuch den Keim der Infektion in sich trägt, und die Mittel, diese Gefahr zu beseitigen, ungenügend sind.
Will man wirklich einschneidende Mittel anwenden, um die geschlechtlichen Krankheiten zu verringern, so soll man jedem Mann die Überzeugung beibringen, daß er sich einer bodenlosen Gemeinheit schuldig macht, wenn er als Kranker ein Mädchen besucht. Augenblicklich ist diese Ansicht bei recht wenig Männern durchgedrungen. Man kann sogar die Ansicht hören: „Ich bezahle ja, folglich habe ich das Recht des Besuches.“ Eine Erziehung der jungen Männer in dieser Beziehung würde wesentlich bessere Resultate erzielen, als die jetzigen oberflächlichen Untersuchungen.
Der zweite Grund der Bordellfreunde, daß die Reinheit der Straßen durch das Vorhandensein von Bordellen garantiert wird, ist eine unbewiesene Behauptung. Gerade auf diesen Punkt habe ich auf meinen Reisen im Ausland ganz besonders mein Augenmerk gerichtet und habe beim besten Willen keinen Unterschied entdecken können. Auch Huret, der unsere Zustände zwar objektiv schildert, aber doch ganz gewiß kein besonderes Wohlwollen für Berlin besitzt, gibt zu, daß die Prostitution in den Straßen von Paris sich mehr bemerkbar macht, als in den Straßen Berlins. Dabei gehört Berlin zweifellos zu den Städten, in denen die „Venus Vulgivaga“ am meisten in die Welt der Erscheinungen tritt. Ein schärferes Eingreifen der Polizei ändert diese Zustände im Augenblick. Ich habe eine Stadt kennen gelernt, in der ich trotz vierzehntägigen Aufenthaltes nicht einmal angesprochen worden bin, während ich in deutschen Bordellstädten in zwei Stunden ungezählte Anerbietungen erhielt. Man ist in einem fundamentalen Irrtum befangen, wenn man glaubt, daß die Zahl der Prostituierten durch die Bordellmädchen verringert wird. Im Gegenteil wird sie sogar um diese Zahl vermehrt, da sich die Anzahl der einzeln lebenden Mädchen sofort in dem gleichen Maße vermehrt, als Mädchen in die Bordelle aufgenommen werden. Dies ist statistisch ziemlich sicher festgestellt. Ebenso ist es ein Irrtum, daß die auf der Straße sich anbietenden Prostituierten unserer heranwachsenden Jugend gefährlicher sind, als die in den öffentlichen Häusern befindlichen Dirnen. Gymnasiasten wagen es nicht, Mädchen auf der Straße anzusprechen, weil sie fürchten, hierbei beobachtet zu werden; auch haben sie Besorgnis, daß sie sich bei ihren Bewerbungen blamieren. In die öffentlichen Häuser gehen sie aber, sobald ein Wissender sie hierzu auffordert, und derartige Wissende finden sich leider in allen Kreisen.
Selbst der dritte Grund, die Lokalisierung der Prostitution, trifft nicht zu. Man braucht nur einmal die Bordellstraßen zu beobachten, wieviel Schulmädchen sich am Eingang derselben einfinden, nicht etwa aus reiner Neugierde, sondern um den Dirnen Konkurrenz zu machen. Wer dies nicht persönlich gesehen hat, hält es nicht für möglich, wie weit und wie tief die Unmoralität bereits um sich gegriffen hat.
Richtig ist es, daß die Besucher gegen Ausbeutung und Erpressung gesichert werden. Wenn die Zuhälter die Familienverhältnisse derjenigen kennen würden, die die Mädchen in öffentlichen Häusern besuchen, so würden sie in ähnlicher Weise vorgehen, wie dies jetzt bei Vergehen gegen § 175 geschieht.
Familienväter würden keinen Augenblick Ruhe haben, und Ehescheidungen würden in einer unglaublichen Weise zunehmen. Daß man versucht, dies zu verhindern, ist zwar praktisch, aber vom moralischen Standpunkt nicht zu entschuldigen. Der Umstand, daß die Männer glauben, auch heut noch polygamisch leben zu dürfen, darf die Gesetzgebung nicht beeinflussen. Der Staat kann sich unmöglich auf den Standpunkt stellen: „Die Männer können der Versuchung, die in geschlechtlicher Beziehung an sie herantritt, keinen genügenden Widerstand entgegensetzen; folglich muß der Staat dafür sorgen, daß diese Schwäche möglichst geringen Schaden anrichtet.“ Dieser Standpunkt hat in vielen Ländern dazu geführt, die öffentlichen Häuser zu konzessionieren und hierdurch die Inhaber derselben zu staatlichen Beamten zu machen und das Gewerbe der Prostituierten anzuerkennen. Es soll doch vorgekommen sein, daß von derselben Behörde an „die Prostituierte Fräulein Anna Schulz“ und an die „Arbeiterin Marie Schulz“ geschrieben worden ist.
Auch der so häufig angeführte Grund, daß sich sofort heimliche Bordelle bilden würden, wenn man die öffentlichen verbietet, ist nicht zutreffend. Sobald ein Gesetz besteht, daß nicht mehr als zwei Prostituierte in einem Hause wohnen dürfen, ist die Bildung heimlicher Bordelle unmöglich. In Buenos Aires hatten die konzessionierten Häuser nur für drei Prostituierte Lizenz. Trotzdem sich abendlich eine große Zahl freier Prostituierter dort einfanden und so gewissermaßen „maisons de rendez-vous“ gebildet wurden, reichten die Besitzer schon nach einem Jahr die Bitte ein, die Anzahl ihrer Mädchen auf fünf erhöhen zu dürfen, da sie bei einem Bestand von drei Mädchen nicht imstande seien, die Häuser zu halten. Da man in Argentinien diese Häuser für nötig hält, wurde die Bitte bewilligt und das Halten von fünf Mädchen zugegeben.
Hier kommen wir auf den Punkt, wo das große Publikum in den Kampf gegen den Mädchenhandel eingreifen kann, allerdings erst dann, wenn das Wohnen der Prostituierten in einem Hause gesetzlich auf eine bis zwei beschränkt worden ist. Allerdings ist dieses Eingreifen nicht leicht. Einmal widerstrebt dem Deutschen die Anzeige bei der Polizei, er hält dies für unanständig. „Der größte Schuft im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ Dann aber spricht auch die Furcht mit, daß der Zuhälter der Angezeigten an dem Denunzianten Rache nehmen wird. Beides kann umgangen werden durch Anzeige bei dem Hauswirt. Dieser braucht für seine Kündigung keine Gründe anzugeben, und muß andererseits sich gegen eine Anzeige bei der Polizei im eigenen Interesse schützen. Wenn also das Publikum dahin erzogen wird, dem Hauswirt mitzuteilen, daß eine Mieterin gewerbsmäßige Unzucht treibt, so ist die Möglichkeit gegeben, diese Zustände zu ändern, allerdings, wie erwähnt, wenn die Gesetzgebung sich der Angelegenheit angenommen hat und es unmöglich macht, daß eine größere Zahl von Prostituierten in einem Hause wohnt. Um dem Hauswirt die Möglichkeit zu geben, diesem Gesetz Folge zu leisten, müßte fernerhin die Polizei auf erfolgte Anfrage Antwort erteilen, ob eine Mieterin in der Dirnenliste steht oder nicht, was sie augenblicklich noch verweigert. Daß Familien mit schulpflichtigen Kindern nicht an Prostituierte vermieten dürfen, ist ja bereits in dem vom Kultusministerium und dem Ministerium des Innern gemeinsam gegebenen Erlaß vom Jahre 1907 verfügt werden. Auch diese Bestimmung muß Gesetzeskraft erlangen, damit die Kinder gegen den schädlichen Einfluß dieser Mädchen geschützt werden.