Gründe gegen Beibehaltung der Bordelle

Die Gegner der Bordelle nehmen dagegen folgende Stellung ein: § 180 des Strafgesetzbuches stellt das Halten von Bordellen unter Strafe. Jede Behörde, die diesen Paragraphen ignoriert, handelt ungesetzlich und kann hierfür zur Verantwortung gezogen werden. Schon das Bestehen dieser Häuser ist aus sittlichen Gründen für alle Frauen und Mädchen eine schwere Beleidigung, die nicht geduldet werden darf. Da die Gesetzgebung sie außerdem verbietet, so wird auch die staatliche Autorität untergraben und die Behandlung der Prostitution in Deutschland als völlig unlogisch angesehen. Auf der einen Seite die Häuser durch Gesetze verbieten, auf der anderen Seite sie durch Verwaltungsmaßregeln gestatten, ist eines gesetzlich denkenden Volkes unwürdig.

Zu welchen Konsequenzen der augenblickliche Zustand führen kann, wurde durch eine Gerichtsverhandlung in Trembowla (Österreich) drastisch bewiesen. Dort liegen zwei Regimenter in Garnison, und der Garnisonälteste richtete an die oberste Zivilbehörde einen Antrag, daß mit Rücksicht auf die große Garnison in Trembowla ein öffentliches Haus eröffnet wurde. Der Bezirkshauptmann erhielt den Befehl, diesem Antrag Folge zu leisten. Er beauftragte einen Herrn Jean Dziaduch, ein solches Haus zu eröffnen. Der Erfolg war natürlich für p. Dziaduch ein glänzender. Er machte so gute Geschäfte, daß er in kurzer Zeit ein reicher Mann wurde. Dies erregte den Neid der übrigen Gastwirte, die ihn wegen Kuppelei verklagten. Er wurde auch in der ersten Instanz zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Natürlich legte er Berufung ein, und da er den klaren Beweis liefern konnte, daß er auf obrigkeitlichen Befehl gehandelt hatte, wurde er in der zweiten Instanz freigesprochen. Will man die öffentlichen Häuser einführen, so muß man auch die Gesetzgebung danach einrichten und öffentlich bekennen, daß die Bordelle für Gesundheit und Moral des Volkes von so hohem Wert seien, daß man sie nicht entbehren kann. Dann dürfen sie aber keine Privatanstalten bleiben, sondern dann müssen sie staatlichen Beamten unterstellt werden. Dazu werden sich aber in keinem Lande der Welt die gesetzgebenden Faktoren bereit finden lassen.

Daß man die Gewerbsunzucht durch alle diese Einrichtungen großzieht, liegt auf der Hand. Je geringer die Gelegenheit zu Ausschweifungen ist, desto geringer wird auch allmählich das Bedürfnis werden. Man erzieht die Männer durch Vermehrung der Gelegenheit direkt zur Unzucht und gibt den Prostituierten eine staatliche Stellung, die sie, wenigstens in den Augen der Mädchen, pensionsberechtigt macht.

Wenn der Staat seine eigenen Gesetze nicht befolgt, kann man sich dann wundern, wenn sich auch die Verbrecher über diese Gesetze hinwegsetzen?

Man sehe sich doch einmal die Besucher der Bordelle an. Sind es wirklich diejenigen, welche von der Natur infolge des übermäßigen Geschlechtssinnes zur Betätigung desselben gedrängt werden? In der Regel nicht; diese haben fast immer ihre Verhältnisse. Gerade unter den Bordellbesuchern nehmen drei Kategorien die erste Stelle ein, die in diesen Häusern nichts zu suchen haben: 1. junge Leute, Lehrlinge, Gymnasiasten und sonstige Schüler, die man schon aus Gesundheitsrücksichten vor diesem verfrühten Genuß bewahren sollte; 2. alte Roués, die in diese Häuser gehen, um Perversitäten zu lehren und zu lernen, und 3. die auf Reisen befindlichen Ehemänner. Ist es logisch, wenn der Staat sich für diese interessiert? Sollte er nicht gerade zur Erhaltung der Sittlichkeit mit Strenge darauf halten, daß derartige Häuser nicht entstehen? Glaubt wirklich heute noch jemand, daß der Gesundheitszustand des Volkes durch die Untersuchungen in den Bordellen auch nur im geringsten gebessert ist?

Über das, was an Perversität in diesen Häusern geleistet wird, kann ich mich nicht auslassen. Ich kann aber die Versicherung geben, daß das, was ich von den Bewohnerinnen gehört habe, alles übersteigt, was sich die schmutzigste Phantasie ausmalen kann. Ich bin auch fest überzeugt, daß wir eine Reihe von den Prozessen, die in der letzten Zeit ein so ungünstiges Licht auf die deutsche Sittlichkeit geworfen haben, nicht gehabt hätten, wenn die Perversitäten nicht durch diese Häuser eine solche Verbreitung gefunden hätten.

Animierkneipen

Vielfach hat man, weil man diese Zustände richtig erkannt hatte, aber doch nicht den Mut besaß, vollständig mit ihnen zu brechen, die Einführung von Animierkneipen geduldet. Diese sind aber noch schlimmer als die Bordelle, weil sie nicht nur auf die geschlechtlichen Begierden der Besucher, sondern auch auf ihre Trunksucht und die damit verbundene Betrunkenheit spekulieren. Fast täglich wiederholt sich dieselbe Erscheinung. Wenn irgendein jugendlicher Angestellter oder Beamter Betrügereien gemacht oder Unterschlagungen ausgeführt hat, geht er sofort in eine Animierkneipe, um dort das erbeutete Geld in lustiger Gesellschaft zu verjubeln. Wieviel nichtgetrunkene Flaschen er dort bezahlen muß, wieviel Geld ihm dort direkt gestohlen ist, weiß er am anderen Morgen nicht mehr. Für eine in der schlechtesten Gesellschaft verlebte Nacht verliert er seine Stellung und seine Ehre. Er gehört zu den Verbrechern, und es gelingt ihm fast niemals, wieder sich zu rehabilitieren. Für die Existenz dieser Verführungsstätten gibt es tatsächlich keinen Grund. Ihre Beseitigung ist eine Notwendigkeit. Für den Mädchenhandel kommen sie nur bei den nationalen Händlern in Frage. Die nationalen Händler lernen aber auf diese Weise den internationalen Handel kennen, gewinnen so die notwendige Routine und Gewandtheit und liefern daher das Rekrutenmaterial für die gefährlichen internationalen Händler.