[XVII] Es kann nur der Sohn Maximilians, wenn auch schon seit 1506 verstorben, und seine Gattin in Frage kommen. Hierfür sprechen in erster Linie die beigefügten Wappen, in zweiter Linie der Umstand, daß Maximilians Enkel, Philipps Sohn, der nachmalige Kaiser Karl V., damals erst 14 Jahre alt und natürlich auch nicht verheiratet war. In der Literatur werden die beiden fürstlichen Personen gewöhnlich als Karl V. und Isabella von Portugal bezeichnet, bei M. M. Mayer sogar als Kaiser Maximilian und Gemahlin, während das darüber stehende Paar Karl V. und Gemahlin genannt wird.
[XVIII] Granada war damals Königreich.
[XIX] Vgl. über das Fenster namentlich Friedrich H. Hofmann, Das Markgrafenfenster in St. Sebald zu Nürnberg. Im Hohenzollern-Jahrbuch. 1905, S. 67 ff.
[XX] Vgl. Hampe, Nürnberger Ratsverlässe. Bd. 1. Nr. 1101. 1108, 1109.
[XXI] Über die Einführung des Viertelstundenschlagwerkes durch Ulrich Grundherr vgl. Vereinsmitteilungen. VII, S. 224. — Zu dem Schießen des Jahres 1493 in Landshut, so erfahren wir daselbst aus Kunz Has' Gedicht, hatte der Rat Herzog Georg zu Ehren die freiwilligen Nürnberger Schützen mit einem roten Kleid bedacht. Sie zogen aus unter der Führung des Schützenhauptmanns Ulrich Grundherr, eines der sieben Älteren Herren, der das Schlagwerk, wahrscheinlich als Preis, mit heimbrachte. Wie aus einem Ratsverlaß vom 8. Oktober 1493 hervorgeht, beschloß der Rat „ein neues slahglöcklein, das zu einer jeden stund viermaln slahe“, gießen und bei St. Sebald aufrichten zu lassen, dann beschloß er am 19. Oktober, „ein zimeln [kleine Glocke] 5 oder 6 zentnern swer... machen ze lassen und oben in sant Sebolts turn uber die slagglocken ze henken und zu dem slahen der vierteil einer hore zu gebrauchen“… und endlich am 29. Januar 1494 „ein gut hell slahglocklein von gutem zeug zu bestellen und in den turn zu s. Sebald zu henken“. Es wurde demnach 1494 das neue Viertelschlagwerk, wohl nach Muster des in Landshut erschossenen, errichtet.
[XXII] In den Akten über diese Verhandlungen ist ein interessantes Schriftstück enthalten, eine „Copia Commissions-Decrets an das Löbl. Losungsamt d. d. 12. Dez. 1797“. Das Dekret lautet:
Commissioni subdelegatae ist zu wissen erforderlich, welche Objecta seit dem unterm 10ten Decbr. 1790 ergangenen höchst erforderlichen Reichshofraths-Concluso veräußert, welcher modus bei der Veräußerung beobachtet, ob der Erlöß noch vorhanden oder wozu derselbe verwendet worden, auch ob — und welche annoch weiteres zu veräußern räthlich und thunlich sein mögte?
Worüber ein löbl. Losung-Amt den ungesäumten Bericht zu erstatten, auch, wie sich nunmehr von selbst verstehet, ohne Anfrage bei der Kaiserl. Commission und deren ausdrückliche Erlaubnis eine weitere Veräußerung nicht vorzunehmen hat!
| Nürnberg, den 12. Dezbr. 1797. | Von Kaiserl. Subdelegations-Commissions wegen. Schrodt Kaiserl. Subdel. Kommiss. Secretair. |
[XXIII] Von einem der Teppiche, welche zur Schmückung der Gräber vorhanden waren, erzählt Baron Christoph v. Tucher a. a. O. S. 55: „Die Grabteppiche anlangend findet sich im Salbuch Hans VI. Tuchers de A^o 1477, welches in seinem vierten Teil sich ebenfalls über die von dem ältesten Tucher auszurichtenden Stiftungen verbreitet, am Schluß eine eigenhändige Notiz des Besitzers von folgendem Wortlaut: