In dem Ehescheidungsprozeß, welchen Leimann gegen seine Gattin angestrengt, kamen recht unliebsame Dinge zu Tage.
Die beiden Mädchen des Hauses, sowie der Bursche wußten Tatsachen zu berichten, bei denen sich Leimann's wenige Haare sträubten, die er noch auf dem Kopfe trug, und er begriff nicht, wie er so blind sein konnte, um den Verrat nicht zu sehen, mit dem man ihn im eigenen Hause betrog.
Die gerichtliche Scheidung wurde ausgesprochen, und Leimann reichte sein Abschiedsgesuch ein, weil er einesteils gezwungen war, sich einem einträglicheren Berufe zuzuwenden, andererseits, weil durch die gesamten Vorfälle sein Ruf derartig geschädigt war, daß dem weiteren Verbleiben in einem Offizierkorps erhebliche Bedenken entgegenstanden.
So nahm er denn eine Stelle als Reisender einer Weinfirma an, welche ihm den nötigsten Lebensunterhalt verschaffte. Den ohne dies fast aufgelösten Haushalt hob er ganz auf und übergab sein Kind zur Erziehung einer befreundeten Familie, wofür diese als Entgelt den Anspruch auf die kleine Pension des Oberleutnants zugesichert erhielt.
Fast gleichzeitig mit der Genehmigung seines Abschiedsgesuches wurde auch das Urteil über Borgert verkündet. Es lautete auf eine Gesamtstrafe von fünf Jahren Gefängnis, zehn Jahren Ehrverlust und Ausstoßung aus dem Heere, bewirkt durch Betrug, Fahnenflucht und Mißhandlung Untergebener in zehn Fällen.
Die Zeitungen veröffentlichten das Urteil, und somit war denn die tatenreiche Laufbahn jenes Mannes in seinem Vaterlande beschlossen.
Indes saß im Bureau der großen Fabrik an einem der zahlreichen Schreibtische der ehemalige Sergeant Schmitz.
Die übrigen Angestellten hatten bereits ihre Plätze verlassen und waren gerade dabei, ihre Röcke von den Kleiderständern herabzunehmen, denn es hatte schon vor zehn Minuten Feierabend geläutet.