Tatbericht.

Gestern gelegentlich des Abendstalldienstes erteilte der die Aufsicht führende Vizewachtmeister Roth dem Futtermeister Sergeant Schmitz einen Befehl, welchen dieser nicht ausführte. Als Vizewachtmeister Roth den Befehl nachdrücklich wiederholte, weigerte sich p. Schmitz nochmals, demselben Folge zu leisten. Der Vorfall geschah in Gegenwart der Stallwache, auch war Sergeant Schmitz nach Angabe des p. Roth betrunken.

Specht,
Oberleutnant und Eskadronführer
der 2. Reserve-Übungs-Eskadron.

Der Futtermeister saß gerade beim Essen, als der etatsmäßige Wachtmeister an ihn herantrat, ihn für seinen Arrestanten erklärte und nach dem Arrestlokal brachte, wo er bis zur Aburteilung des Falles verbleiben sollte, denn man hatte sein Vergehen als »ausdrückliche Verweigerung des Gehorsams vor versammelter Mannschaft« bezeichnet. Als solche galten bereits die beiden Posten der Stallwache.

Mit Windeseile ging der Vorfall von Mund zu Munde, alle waren empört über die Handlungsweise Roth's, selbst die Offiziere erklärten einstimmig, einem solchen Vorgesetzten müsse man so bald als möglich den Laufpaß geben.

Roth aber kam sich groß vor und glaubte, eine Heldentat vollbracht zu haben. Außer Dienst war er ein Kamerad, der mit sich spaßen ließ, und kein Spielverderber, aber im Dienst, Teufel auch, da sollten sie ihn kennen lernen, da hatte jede Vertraulichkeit ein Ende, da hieß es: ich befehle und du gehorchst, sonst breche ich dir das Genick.

Sergeant Schmitz saß indes in seiner düsteren, kalten Zelle. Wie leblos stierte er den ganzen Tag auf die rauhen Steinfließen, er glaubte zu träumen, konnte und konnte nicht glauben, daß er wegen eines militärischen Vergehens hier hinter Schloß und Riegel säße. Hatte er nicht neun lange Dienstjahre hinter sich, in denen er sich tadellos geführt, ohne jemals bestraft worden zu sein?

Erst allmählich kam ihm der Ernst seiner Lage zum Bewußtsein, und damit wuchs ein glühender Haß heran gegen den Mann, welchen er für einen Freund gehalten, der ihm in einer Laune, unter dem Einfluß der Trunkenheit die Früchte seines bisherigen Lebens und damit die Zukunft zerstört hatte. Dem Schurken wollte er es zeigen, wenn er wieder auf freiem Fuße stand, niemand sollte es verborgen bleiben, welche grundgemeine Gesinnung dieser Hallunke hinter seinem schöntuerischen Wesen verbarg.

Daß man ihn vor ein Kriegsgericht stellen würde, schien ihm außer Zweifel, tatsächlich lag ja eine ausdrückliche Gehorsamsverweigerung vor, aber die Verhandlung mußte ergeben, daß die näheren Umstände dem scheinbaren Vergehen jedes erschwerende Moment benahmen und es sich sonach nur um einen Wortwechsel handelte, dem allerdings leicht ein dienstlicher Charakter untergeschoben werden konnte, wenn man das bis zu dem Augenblick der strafbaren Handlung bestehende und willkürlich abgebrochene freundschaftliche Verhältnis Roth's zu Schmitz außer Acht ließ.

Dieser Punkt aber mußte bei einer Verhandlung geschickt und eingehend beleuchtet werden, denn an ihm hing der Ausgang der Sache!

Sergeant Schmitz meldete daher beim Regiment, er erbitte die Gestellung eines Verteidigers und gleichzeitig die Erlaubnis, mit diesem in schriftlichen oder mündlichen Verkehr treten zu dürfen.

Er war aber nicht wenig erstaunt, als schon nach wenig Tagen die Mitteilung an ihn gelangte, ein Verteidiger könne von Militärgerichtswegen nur bei Aburteilung über Verbrechen gestellt werden, doch stehe der Annahme eines solchen auf eigene Kosten sowie eine Besprechung mit demselben während der Untersuchungshaft nichts im Wege.