Was haben nun weiter Gesetz und Kirche mit der Verbindung zweier Menschen zu tun, die sich lieben? Die Kirche gibt ihren Segen dazu und soll den Bund heiligen. Das ist aber überflüssig und lediglich eine Formsache, denn das Gefühl der Weihe, wie es die Trauung einflößen soll, haben zwei Menschen von selbst, die sich wirklich gern haben und den Entschluß fassen, sich zu verbinden.
Ferner, ein Gesetz muß es ja geben, denn es bildet die Norm für auseinandergehende Ansichten, und ohne Gesetz ist kein Staat, kein gemeinschaftliches Wirken zweier oder mehrerer Menschen denkbar. Die Liebe als solche aber, wie sie allein zwei Gatten zusammenführen soll, braucht keine Gesetze, denn diese sind von der Natur aufgestellt. Ein Gesetz schreibt Handlungen oder Unterlassungen vor, gibt Anhaltspunkte für das menschliche Zusammenleben und Wirken, Gefühle aber kann es nicht vorschreiben, also auch nicht rechtskräftig machen.
Zwei Menschen also, die sich wirklich lieben und fühlen, daß sie zusammen gehören, verbinden sich am natürlichsten durch die freie Liebe!«
»Aber warum sollen sie sich denn nicht heiraten, wenn sie unbedingt glauben, zusammen zu gehören?« warf Frau Leimann ein.
»Weil sie der Kirche keinen falschen Eid geschworen haben, wenn die Liebe einmal schwindet, auch können sie dann ruhig wieder auseinander gehen.«
»Aber dafür gibt es doch die Scheidung!«
»Gewiß, die gibt es. Eine Scheidung aber wirbelt meist so viel Staub auf und hat oft so nachteilige Folgen für die Beteiligten, daß sie lieber jahrelang in gegenseitigem Überdruß, oder gar in Haß und Verachtung neben einander leben, als sich zur Scheidung entschließen. Abgesehen von den großen gesetzlichen Schwierigkeiten einer solchen ist es aber auch meist schwer, die nun einmal verbundenen äußeren Umstände, Vermögen u. s. w. zu trennen.
Hört freie Liebe auf, so geht man stillschweigend wieder auseinander und führt nicht jahrelang ein widernatürliches Leben in einer sogenannten Ehe. Auch werden sich Mann und Frau, solange wahre Liebe zu einander vorhanden ist, nicht gegenseitig mit einem anderen betrügen, und damit wäre viel Unglück und Sünde aus der Welt geschafft.«
»Aber dann müßte ja jeder gesellschaftliche Familienverkehr aufhören, denn die Männer eines gemeinsamen Wirkungskreises, z. B. eines Offizierkorps oder die Beamten eines Gerichtes würden dann aus so verschiedenen Schichten der Gesellschaft oder des Volkes ihre Frauen wählen, daß diese gar nicht zusammen passen würden!«
»Das wäre kein Hinderungsgrund, gnädige Frau: die zu einander passen, könnten doch miteinander verkehren. Die übrigen bleiben sich eben gegenseitig fremd. Oder finden Sie es etwa schön, daß Frauen, die sich innerlich ganz fern stehen und bleiben, jeden Tag wie dicke Freundinnen zusammensetzen, weil es der gesellschaftliche Verkehr verlangt?«