Im Geiste sah er sich schon auf seinem Gute das Abladen eines Heuwagens überwachen.
Besonders hart traf der Schlag den armen Major Kahle. Er hatte nun erreicht, wonach er Jahre lang gestrebt und gerungen, und nun machte ihm diese gewissenlose Frau all sein Glück, all seine Erfolge zu schanden.
Wo sich seine Gattin aufhielt, ahnte er nicht, denn sie hatte es vorgezogen, sich nicht in seine Nähe zu begeben, da sie eines nicht sonderlich freundlichen Empfanges sicher war. Sie hatte daher den Sohn zu ihren Eltern geschickt, sich selbst aber in Berlin häuslich niedergelassen, wo sie die Zeit mit Briefen voller Vorwürfe an Kolberg und mit Herumflanieren tot schlug.
Kahle war fest entschlossen, seiner treulosen Gattin die Tür zu weisen, wenn sie es wagen sollte, einen Schritt in sein Haus zu tun; er leitete daher sofort die Scheidungsklage ein.
Was ihm aber weit mehr das Herz beschwerte, war der Gedanke an das nun unvermeidliche Duell. Weil seine Gattin ihn in gewissenloser, niedriger Weise hintergangen hatte, mußte er sich jetzt der Kugel des Verführers preisgeben, statt daß man den Elenden aus dem Offizierstande ausstieß und ihn in irgend einem Gefängnis über seine gemeine Handlungsweise nachdenken ließ.
Die Ehre seiner Frau sollte er durch einen Zweikampf retten!
Welch ein Unsinn! dachte er bei sich. Hat ein Weib überhaupt noch einen Funken Ehre, wenn es seinen Gatten betrügt und sich ganz dem ersten besten hingibt, der nach seinen Reizen Verlangen trägt? Eine ehrlose Kokotte war sie, nichts weiter, und für diese sollte er sein Leben in die Schanze schlagen! Was für eine lächerliche Komödie!
Und er sann darüber nach, ob und wie er einem Zweikampf aus dem Wege gehen könnte. Nicht aus Feigheit oder Furcht vor dem Tode, nein, feige war er nicht, aber er sah nicht ein, warum er die Früchte seines arbeitsreichen Lebens, die Zukunft seines Kindes und sein eigenes Leben auf ein wagehalsiges Spiel setzen sollte, weil ein anderer gemein und schurkisch gehandelt hatte. Es war doch denkbar, daß der Gegner ihn töten würde, wenn es zum Zweikampf kam. Dann hatte er, der Unschuldige, die härteste Strafe erlitten, die es für den Menschen geben konnte, den Tod, der Verbrecher aber ging frei aus und ließ einen anderen für seinen Frevel büßen.
Aber allmählich kam ihm zum Bewußtsein, daß es kein Mittel gäbe, einem Kampf mit tötlichen Waffen aus dem Wege zu gehen, denn, weigerte er sich, seinem Gegner eine Forderung zu übersenden, würde man ihn durch Beschluß eines Ehrengerichts verabschieden, weil er die Ehre seines Standes nicht zu wahren wisse, beteiligte er sich aber an einem Duell, so wurde er mit Festungshaft bestraft. Das letztere schien ihm das geringere von beiden Übeln, aber nun wollte er auch keine Rücksicht üben an dem Zerstörer seines Friedens, dem Manne, der sein Haus geschändet. Unter den schärfsten Bedingungen wollte er den Schurken zum Zweikampf fordern und ihn töten, oder der andere sollte ihm das Leben rauben, das ihm nun doch einmal verleidet war. — —
Die ehrengerichtlichen Verhandlungen nahmen mehrere Monate in Anspruch. Dabei kamen Dinge zu Tage, die zwar den jüngeren Herrn des Offizierkorps recht interessant und wissenswert erschienen, im übrigen aber auf Leutnant Kolberg und seine Auffassung von Ehre und Kameradschaft ein bedenkliches Licht warfen. Auch das Verhalten der Offiziere vor der Katastrophe mußte recht sonderlich erscheinen.