Wie schonungslos diese Maßregel in die bestehenden Eigenthumsrechte eingreift, liegt am Tage. In England, in Amerika, wo man nicht einmal die Sclaverei, aus Besorgniß, den Eigenthumsrechten, den wichtigsten im Staate, zu nahe zu treten, gewaltsam, wenigstens nicht ohne Entschädigung der Eigenthümer, abzuschaffen wagt, wäre ein solches Verfahren ganz unmöglich gewesen,[13] und nehmen wir den Fall an, daß hier, wie in England, hundertjährige Verpachtungen der Güter üblich wären, so könnte in hundert Jahren die Regierung mit eben dem Rechte, wie sie jetzt die Bauern zu freien Eigenthümern gemacht hat, auch dann wieder eine Erblichkeit des Besitzes für diese Pächter behaupten, und abermals den Herren durch die Rückgabe der Hälfte oder eines Drittheiles seines Gutes entschädigen! — Doch war bei alle dem der Zweck ohne Zweifel human und gut, die Sache an sich auch für beide Theile in vieler Hinsicht nützlich, ja, was immer eine Hauptsache ist, der Richtung des Zeitgeistes angemessen, ein Umstand, der oft selbst ungerechte Mittel entschuldigen muß; wäre sie also nur auf möglichst gütlichem, vor allem einem weniger kostspieligen Wege, und ohne ängstliche Pedanterie, hauptsächlich aber mit gehöriger Rücksicht auf ganz verschiedene Localität und Umstände in den verschiedenen Provinzen ausgeführt worden, oder — da man einmal gewaltsam verfuhr, und den Knoten zerhauen wollte — hätte sie wenigstens schnell auf einmal und mit Energie, durchgreifend statt gefunden — so brauchte man sich eben nicht zu sehr zu beklagen.

Statt dessen aber präparirte man sich bedächtig darauf, die Bevölkerung am kleinen Feuer zu rösten und ihr (sehr politisch) auf ein halbes Jahrhundert das Beispiel eines willkührlichen Eingriffs in das Eigenthum von Seiten des Gouvernements recht ad oculus zu demonstriren. Eine Menge neuer Behörden wurde, unter dem Namen: General-Commissionen, für die Ablösung und Auseinandersetzung der bäuerlichen Verhältnisse creirt, und ein Heer von Oekonomie-Commissarien (großentheils aus banquerott gewordenen Gutsbesitzern, Pächtern, oder verabschiedeten Privat-Beamten rekrutirt) nebst Feldmessern, Boniteurs etc. auf jene ohnehin armen Landestheile los gelassen und deren Bewohner dadurch in unabsehbare Kosten und Sorgen verwickelt.

Man hat dergleichen Commissarien genug gesehen, die sich jährlich über 2000 Rthlr. verdienten, und da die Reglements zum Theil mangelhaft und unbestimmt sind, so wußten viele im Lauf eines Jahres ganz bequem 900 Arbeitstage zu liquidiren. Jetzt soll, wie man sagt, diesen Mißbräuchen mehr vorgebeugt worden seyn, wogegen wieder vergönnt ist durch Extrapostgelder u.s.w. sich bedeutende Summen zu verschaffen, wie es denn überhaupt hier meistens auf die persönlichen Gesinnungen des Commissarius ankömmt, und auch ganz besonders darauf, wie er bei seiner Generalkommission angeschrieben steht, und was er daher durchführen zu können glaubt. Eben so schnell werden denn auch viele Conducteurs zu kleinen Capitalisten, und gar reichliche Brosamen fallen noch für Boniteurs, Schreiber und dergleichen vom Tische des Herr’n. Man hat Güter reguliren gesehen, wo die Kosten der Regulirung, noch ehe dieselbe beendigt war, schon den ganzen Werth der Entschädigung überstiegen hatten, so daß der Gutsbesitzer nicht nur die Dienste und Leistungen der bäuerlichen Wirthe umsonst verlor, sondern auch noch Geld dazu geben mußte; Fälle die leicht zu beweisen sind, und nach der Aussage glaubwürdiger Leute würde eine gerichtliche Untersuchung, welche Kosten viele Regulirungen z.B. im Cottbuser, Calauer und Sorauer Kreise verursacht haben, ebenfalls beweisen, daß diese Kosten nebst den daraus nöthig gewordnen Bauten jetzt schon ein Drittheil des Werthes der ganzen Güter übersteigen, obgleich noch wenig Recesse völlig realisirt sind. Und dennoch kann man auch damit verhältnißmäßig noch sehr zufrieden seyn.

Ich werde ein stärkeres Beispiel anführen, mit dem ich auf das genaueste bekannt bin.

In der Standesherrschaft Muskau, in der Oberlausitz, nebst der Herrschaft Branitz, welche beide demselben Herrn gehören, und welche 45 Dörfer in sich schließen, dauert die Regulirung jetzt über 10 Jahre.[14]

Es ist erst ein einziger Regulirungs-Receß definitiv abgeschlossen, indessen bei 10 Dörfern, bei denen sich 6 Vorwerke befinden, im Wesentlichsten die Regulierung und auch die Separation (überall durch Vergleich) vollendet.[15] Alle diese Vergleiche sind nur durch die höchste Bereitwilligkeit und vielfach gebrachte Opfer des Dominii möglich geworden, und die meisten erst in letzter Zeit zu Stande gekommen, weil der Besitzer das Glück hatte, einen berühmten Rechtsgelehrten zum Beistande, und einen Commissarius zu erhalten, der seinen Ruf bewahrte: durch Geschick und redlichen Willen das Beste beider Partheien nach Kräften zu befördern.[16] Sonst wäre auch dies jetzt Beendete alles noch im vollständigsten Chaos und die Theilnehmer in Prozesse über Prozesse verwickelt, deren einmal (als M. und B. noch das Unglück hatten unter der S....schen Generalkommission zu stehen, wovon Seine Majestät der König von Preußen den Besitzer auf sein unterthänigstes Ansuchen gnädigst befreiten) über 200 zu gleicher Zeit anhängig waren, und ein ganzes Heer andrer, die nachher vorläufig zurückgestellt wurden, schon in Reserve lag. Dennoch hat die ganze Summe der nach und nach aus der Regulirung allein hervorgegangenen und durchgeführten Prozesse gewiß das Doppelte der angegebenen Zahl überstiegen. Bis jetzt kostet nun, nach beglaubigten Rentkammerrechnungen, die dasige Regulirung, viele unvermeidliche Nebenspesen noch ungerechnet, dem Dominio in runder Summe bereits 20,000 Rthlr. und den Bauern also, da beide Partheien zu gleichen Theilen zahlen, und beide auch ohngefähr dasselbe für Assistenten ausgeben müssen, gleichfalls 20,000 Rthlr.

Dem Dominio allein zur Last fällt aber nun noch für nothgedrungene Bauten und Vermehrung des Inventarii, theils nach gefertigtem Anschlag, theils schon ausgeführt und ganz allein aus der Regulirung hervorgehend, ohne sie aber völlig unnöthig, eine Summe von 49,000 Rthlr.!

Es ist vorauszusehen, daß bei dem günstigsten Erfolge und einem weit schnelleren Geschäftsgang, es dennoch, (da noch 35 Dörfer zu reguliren sind,) wenigstens 20 Jahre dauern muß, ehe das ganze heilbringende Geschäft beendigt seyn kann. Auch wäre, wie die Sachen nun einmal eingerührt sind, und bei der nicht mehr zu umgehenden Anwendung von Gesetzen, die für unsere Gegend durchaus nicht passen, eine schnellere Betreibung der Sache nicht einmal wünschenswerth, noch würde sie weniger kostspielig seyn, sondern durch die Uebereilung nur noch ruinöser für beide Theile werden, indem diese ohne die übelsten Folgen jetzt nur nach und nach in einen solchen Zustand der Dinge übergehen können, als er verlangt wird. In 20 Jahren also wird die dann vollendete Regulirung, nach der Analogie des Vorhergehenden, der Grundherrschaft und der Bauern, die für einen solchen Gegenstand fast fabelhafte Summe von 400,500 Rthlr. gekostet haben, wovon die Herrschaft 300,500 Rthlr. allein treffen.[17]

Wäre aber der abzusehende, endliche Erfolg nur noch wenigstens glücklich zu nennen! Doch auch dies ist bloß in solchen Gegenden der Fall, wo der Boden vortrefflich und der Umfang der Güter klein ist. In unsern sandigen und ausgedehnten Waldgegenden, wo die größeren Herrschaften die Dienste der Bauern, und vor allen ihre Lohn-Fuhren zur Bewirthschaftung des Waldes, Klafterabfuhr, Holztransporte aller Art u.s.w. nicht entbehren können, und der Bauer wiederum, wegen des geringen Ertrags seiner Aecker die Unterstützung und den Verdienst von der Gutsherrschaft nicht missen kann, stellt sich das Resultat der Regulirung höchst hemmend und nachtheilig. In allen Dörfern, wo die Regulirung statt findet, schaffen sämmtliche Bauern, die Hälfte oder ein Drittheil ihres Landes verlierend, auch sogleich ihre Pferde ab, mit denen sie früher ihre Hofedienste abthaten, (deren sie in der Standesherrschaft Muskau nur zwei Tage, in seltenen Fällen drei die Woche zu leisten hatten,) und die übrigen Tage dem Herrn für Lohn fuhren. — Sie schaffen die Pferde ab, weil sie sie nicht mehr auf eignem Grund und Boden ernähren können. Sie werden nun sogenannte kleine Leute, keine Art von weiter greifender Industrie kömmt ihnen mehr nahe, sie bearbeiten und düngen ihr Bischen Feld nothdürftig selbst mit Frau und Kind nebst ein paar Kühen, und sind für ewig zufrieden, wenn sie nicht Hunger leiden, was sie aber auch sehr oft unter den neuen Umständen nicht einmal erreichen, und eben so wenig die Staatsabgaben erschwingen können, mit denen sie bereits in ungeheurem Rest stehen.[18]