[11] S. Verhandlungen der sächsischen Kammern über die Dachziegel, und den bei dieser Gelegenheit gemachten Antrag des H. v. Th., den Minister in Anklagestand zu versetzen, worauf sich dieser eine Zeit lang zurückzog.

[12] Nur insofern sie an den Boden gebunden, glebae adscripti, erbuntertbänig waren, lag ein sclavisches Element zum Grunde, obgleich auch hier dem Herrn aus demselben Princip gar viele Gegenleistungen oblagen. Mit Aufhebung der Erbunterthänigkeit war indeß dieser Uebelstand völlig beseitigt, und die bloße Handarbeit begründete keine Sclaven mehr.

[13] Nicht Jedermann ist es vielleicht bekannt, daß die wenigen großen Lehnsgüter, welche sich bei der Revolution in den vereinigten Staaten befanden, mit allen ihren Rechten, auch nach der Revolution aufrecht erhalten, oder die Besitzer entschädigt wurden.

[14] Nicht überflüssig wird es seyn, hier zu bemerken, daß die Besitzer dieser Herrschaft, selbst von dem Wunsche beseelt, ihre Bauern zu Eigenthümern zu machen, dies bereits bei 800 derselben durch gütlichen Vergleich, jedoch mit Beibehaltung der Hofedienste in weit früherer Zeit realisirt hatten. Dies wurde alles durch die Regulirung wieder über den Haufen geworfen, was außerdem noch Gelegenheit zu unzähligen Processen gab, da man behauptete, daß bei diesen Verträgen gerichtliche Formalitäten vernachläßigt worden wären, ohne zu berücksichtigen, daß unter der früheren Landeshoheit die Observanz in der Lausitz diese Formalitäten gar nicht verlangte. Es ist dies aber nicht das einzige Beispiel, daß die Preußischen Justizbehörden Preußische Gesetze, in den neu acquirirten Provinzen, auf frühere, ganz verschiedene Zustände rückwirken ließen.

[15] Es sind zwar auch für einige andre Dörfer bereits Vorarbeiten gemacht, dagegen aber auch bei den 10 regulirten noch eine Menge der nöthigen Verhandlungen unerledigt, so daß sich dies, bei meiner Berechnung von zehn vollständig regulirten Dörfern, völlig compensirt.

[16] Diese Angelegenheiten waren in den ersten Jahren so ins Arge geführt, die Verhandlungen auf so viele unerhebliche, das Auseinandersetzungsgeschäft gar nichts angehende Sachen mit Uebergebung der wesentlichen Gegenstände gerichtet worden, daß eine ganz unendliche Menge von Streit, Prozessen und Verwirrungen erwachsen war, von welchen, wenn es überall auf deren rechtliche Durchführung hätte ankommen müssen, die Partheien nebst Kind und Kindeskindern das Ende kaum erlebt haben, gewiß aber darüber Viele gänzlich zu Grunde gegangen seyn würden. Der Präsident der betreffenden Generalkommission war selbst dieser Ansicht, und erklärte dem Besitzer der Herrschaften, als er ihn mit seinem Besuch beglückte, mit großer Gemüthsruhe: seines Erachtens könne diese Regulirung vor 50 Jahren nicht beendet werden, und es bleibe allerdings problematisch, wie das Dominium nach Wegfall aller bisherigen Leistungen unter den hiesigen Umständen werde bestehen können, Eine tröstliche Aeußerung! Glücklicherweise gelang es dem neuen Commissarius, unterstützt durch eine Generalkommission, die andere Prinzipien befolgte als die vorhergehende, den größten Theil der aufgeregten Streitigkeiten durch gütliche Vergleiche zu beseitigen, und hierdurch eben soviel unnütz verwandte Zeit als Kosten zu ersparen. Um aber nur ein Beispiel anzuführen, wie höchst oberflächlich man procedirte, bemerke ich, daß in einer sehr voluminösen, gelehrten (aber ganz unpractischen) Darstellung der Muskauer Verhältnisse, der früher das Geschäft leitende Commissarius unter andern anführte: „wie die Leistungen der bäuerlichen Wirthe hier zu einer Höhe getrieben wären, welche unbegreiflich mache, wie sie bei denselben noch so gut hätten bestehen können, wenn man nicht annähme, daß sie durch eine ungewöhnlich starke Benutzung der Waldberechtigungen (zu deutsch durch Holz- und Streu-Diebstahl) sich schadlos gehalten, und ihre Existenz gesichert hätten.“ Nun ist aber nichts leichter nachzuweisen, als daß gerade das Gegentheil statt findet, nämlich in der Standesherrschaft Muskau die Leistungen der bäuerlichen Wirthe fast durchgängig niedriger als in den angränzenden Kreisen der Lausitz sind, und daher überall, wo Wirthe daselbst nicht auskamen, es gewöhnlich eben nur jene Liederlichen waren, die ihr Eigenthum vernachläßigten, um, wie der gelehrte Jurist so zierlich sagt: „durch eine ungewöhnlich starke Benutzung der Waldberechtigungen“ sich schadlos zu halten.

So wurden ferner, auf denselben Anlaß, eine unendliche Zahl von Prozessen über Waldberechtigungen instruirt und fortgeführt, von denen sich nachgehends ergab, daß sie die ganze Auseinandersetzung gar nichts angingen, indem kein Mensch auf Ablösung dieser Gegenstände angetragen hatte, und wofür also abermals Zeit und Kosten auf die unverantwortlichste Weise vergeudet worden waren, während man für die eigentlichen und wesentlichen Objekte des Geschäfts soviel wie nichts gethan hatte. So mußte man denn, nachdem man sich Jahre lang um des Kaisers Bart gestritten, fast überall mit der eigentlichen Sache erst wieder von vorn anfangen. Mancher andere Gutsbesitzer, dem es eben so geht, ist aber wohl schon fertig und abgethan ehe er zum neuen Anfange gelangt, weil, um mich eben so zart als die Commission auszudrücken: die Mitglieder derselben durch eine ungewöhnlich starke Benutzung ihrer Liquidirungsberechtigungen, den ohnehin armen Teufel bereits völlig zum Bettler gemacht haben.

[17]

10 Dörfer verursachten  40,000 Rthlr. Kosten
 „  . . . . . .  49,000   „ Bauten
35 Dörfer werden 140,000 Rthlr. Kosten
verursachen
 „  . . . . . . 171,500  „ Bauten
45 Dörfer also . . . . 180,000 Rthlr. Kosten
S.  „   „ . . . . 220,500  „ Bauten
 Summa Summarum 400,500 Rthlr. durch
die Regulirung verursachte extraordinaire
Ausgaben in 30 Jahren.

[18] Wir wissen, daß ein solcher Mann noch im 70sten Jahre sich wieder verheirathete, aus dem einzigen Grunde, weil er, wie er den Gerichtshalter sehr ernsthaft versicherte, etwas mehr Dünger in seiner Haushaltung bedürfe.