Endlich kündigte der Vorsitzende laut den Gegenstand der Verhandlung an: den Prozeß wegen Ermordung des verabschiedeten Titularrats Fedor Pawlowitsch Karamasoff. Ich erinnere mich nicht mehr genau, wie er sich damals ausdrückte. Dem Gerichtsvollstrecker wurde befohlen, den Angeklagten hereinzuführen. Mitjä erschien. Alles verstummte im Saal, man hätte eine Fliege summen gehört. Ich weiß nicht wie er auf die anderen wirkte, auf mich aber machte er einen äußerst unangenehmen Eindruck. Schuld war daran vor allem, daß er als ausgesprochener Stutzer erschien, in einem nagelneuen Anzuge. Später habe ich erfahren, daß er sich in Moskau bei seinem früheren Schneider, der noch sein Maß von den früheren Anzügen besaß, die Kleider gerade zu diesem Tage bestellt hatte. Er trug schwarze Glacéhandschuhe und die eleganteste Wäsche. Er trat mit seinen langen Offiziersschritten ein, mit geradeaus gerichtetem, bis zur Starrheit geradeaus gerichtetem Blick: so ging er durch den Gang zwischen den Menschen hindurch und setzte sich mit der furchtlosesten Miene auf seinen Platz. Gleich nach ihm erschien auch sein Verteidiger, der berühmte Fetjukowitsch, und es war, als wenn ein unterdrücktes Getöse durch den ganzen Saal rauschte. Er war ein langer, hagerer Mann, mit langen dünnen Beinen, ungewöhnlich langen, bleichen, dünnen Fingern, rasiertem Gesicht, bescheiden glattgekämmtem, ziemlich kurzem Haar, und mit dünnen, hin und wieder sich halb wie zum Spott, halb wie zum Lächeln krümmenden Lippen. Dem Aussehen nach mochte er etwa vierzig Jahre alt sein. Sein Gesicht wäre vielleicht sogar angenehm gewesen, wenn seine Augen, die an sich nicht groß und nicht ausdrucksvoll waren, nicht so ungewöhnlich nahe, so nahe, wie es nur selten vorkommt, nebeneinandergestanden hätten, so daß sie nur der dünne schmale Knochen seiner länglichen dünnen Nase voneinander trennte. Mit einem Wort, diese Physiognomie hatte etwas so ausgesprochen Vogelartiges, daß sie einen geradezu frappierte. Er war in Frack und weißer Krawatte. Ich erinnere mich noch der ersten, vom Vorsitzenden an Mitjä gestellten Fragen nach seinem Namen, Stand usw. Mitjä antwortete schroff, doch mit ganz unerwartet lauter Stimme, so daß der Vorsitzende zuerst mit dem Kopf zurückzuckte und ihn einen Augenblick groß ansah. Darauf wurden die Namen derjenigen Personen verlesen, die zur Gerichtsverhandlung vorgeladen worden waren, der Zeugen und Experten. Die Liste war lang; vier von den Zeugen waren nicht erschienen: Miussoff, der schon in Paris weilte, doch seine Aussagen bereits in der Voruntersuchung gemacht hatte; Frau Chochlakoff und Maximoff waren krankheitshalber nicht erschienen, und Ssmerdjäkoff wegen plötzlichen Todes, wovon eine polizeiliche Bescheinigung vorgewiesen wurde. Diese Nachricht vom Tode Ssmerdjäkoffs rief eine starke Bewegung und erregtes Geflüster hervor. Die Mehrzahl des Publikums wußte noch nichts von seinem Selbstmorde. Was aber am meisten auffiel, das war – ein unerwarteter Ausfall Mitjäs: kaum war die Mitteilung über Ssmerdjäkoff verlesen worden, als er plötzlich von seinem Platze aus über den ganzen Saal hin laut ausrief:

„Dem Hunde gebührt ein hündischer Tod!“

Ich erinnere mich noch deutlich, wie sein Verteidiger zu ihm stürzte, und wie der Vorsitzende sich zu ihm wandte, mit der Drohung, zu strengen Maßregeln zu greifen, wenn sich ein ähnlicher Ausfall noch einmal wiederholen sollte. Abgerissen und mit ungeduldigem Kopfnicken sagte Mitjä mehrmals halblaut zu seinem Verteidiger:

„Schon gut, schon gut, ich werde nicht mehr! Es ist mir nur so entschlüpft! Ich werde nicht mehr! Schön, schön!“ sah aber dabei keineswegs aus, als bereue er es.

Dieser kurze Zwischenfall diente natürlich nicht dazu, um die Meinung der Geschworenen und des Publikums von ihm zu verbessern. Der Charakter tat sich schon kund. Unter diesem Eindruck wurde vom Sekretär des Gerichtshofes der Anklageakt verlesen.

Er war ziemlich kurz, doch nichtsdestoweniger klar und ausführlich. Es waren nur die Hauptgründe angeführt, warum der und der des Verbrechens angeklagt, warum er dem Gericht unterstellt worden sei usw. Ich muß gestehen, daß diese Verlesung der Anklage einen starken Eindruck auf mich machte. Der Sekretär hatte eine volle, tragende Stimme und las vorzüglich. Diese ganze Tragödie erschien jetzt von neuem vor allen versammelten Menschen in scharfen Umrissen, knapp zusammengefaßt und in verhängnisvollem, unerbittlichem Lichte. Gleich nach der Verlesung wandte sich der Vorsitzende zu Mitjä und fragte ihn mit lauter und eindringlicher Stimme:

„Angeklagter, bekennen Sie sich schuldig?“

Mitjä erhob sich plötzlich von seinem Platz:

„Ich bekenne mich schuldig der Trunksucht, der Ausschweifung,“ rief er wieder mit einer unerwartet lauten Stimme, die diesmal fast zornig klang, „der Faulheit und Schwelgerei. Gerade in dem Augenblick hatte ich mir vorgenommen, auf ewig ein ehrenhafter Mensch zu werden, als der Schicksalsschlag mich traf! Doch am Tode des alten Karamasoff, am Tode meines Feindes und Vaters – bin ich unschuldig! Und auch an seiner Beraubung – nein! Daran trage ich keine Schuld! Nochmals nein! – und ich kann daran auch keine Schuld tragen. Dmitrij Karamasoff kann wohl ein Schuft sein, aber nie und nimmer ein Dieb!“

Nachdem er das hinausgeschrien hatte, setzte er sich wieder auf seinen Platz, sichtbar am ganzen Körper zitternd. Der Vorsitzende wandte sich von neuem mit der kurzen, doch ernsten Ermahnung an ihn, nur auf die Fragen zu antworten und sich nicht zu leidenschaftlichen Ausrufen, die nicht zur Sache gehörten, hinreißen zu lassen. Dann befahl er, mit der gerichtlichen Verhandlung zu beginnen. Hierauf wurden sämtliche Zeugen zur Vereidigung hereingeführt. Da sah ich sie denn alle. Übrigens: die beiden Brüder des Angeklagten wurden unvereidigt zur Zeugnisablegung zugelassen. Nach der Ermahnung des Geistlichen und des Vorsitzenden wurden den Zeugen die Plätze angewiesen, nach Möglichkeit nicht dicht nebeneinander. Und darauf begann man, sie einzeln aufzurufen.