‚Mitjä‘ wurde wegen seiner unerlaubten Ausdrücke natürlich wieder ein Verweis zuteil, doch damit war Rakitin denn auch endgültig abgetan. Auch mit den anderen Zeugen, mit dem Hauptmann Ssnegireff z. B., hatte der Staatsanwalt kein Glück, dieses Mal aber aus einem ganz anderen Grunde. Er erschien in ganz unordentlicher und schmutziger Kleidung, in schmutzigen Stiefeln, und trotz aller Vorsicht und Umsicht der „Experten“ war er völlig betrunken. Auf die Fragen nach den Beleidigungen, die ihm von Mitjä zugefügt worden waren, antwortete er so gut wie nichts.

„Gott mit ihm. Iljuschetschka hat mich gebeten, nichts zu sagen. Gott wird es mir dort bezahlen ...“

„Wer hat Sie gebeten, nichts zu sagen? Von wem sprechen Sie?“

„Von Iljuschetschka, von meinem Söhnchen: ‚Papachen, Papachen, wie hat er dich erniedrigt!‘ Das sagte er mir damals am großen Stein. Jetzt wird er sterben ...“

Der Hauptmann schluchzte plötzlich auf und stürzte dem Vorsitzenden zu Füßen. Man führte ihn so schnell wie möglich hinaus. Das Publikum lachte. Der vom Staatsanwalt gewünschte Eindruck kam also nicht zustande.

Der Verteidiger fuhr in seiner Taktik fort und setzte uns immer mehr durch seine Kenntnis der kleinsten Einzelheiten in Erstaunen. So z. B. machten die Aussagen Trifon Borissowitschs einen großen Eindruck und waren für Mitjä natürlich außerordentlich ungünstig. Er zählte fast an den Fingern her, daß Mitjä bei seiner ersten Fahrt nach Mokroje, einen Monat vor der Katastrophe, nicht weniger als dreitausend Rubel verausgabt hätte, „oder nur eine Kleinigkeit weniger“. „Wieviel hat er nicht allein den Zigeunern hingeschmissen! Und unseren, unseren Bauernkerlen hat er nicht etwa halbe Rubel auf die Straße geworfen, sondern nicht weniger als zu Fünfundzwanzig-Rubelscheinen geschenkt, weniger gab’s nicht. Und um wieviel sie ihn damals einfach bestohlen haben! Wer aber stiehlt, der läßt seine Hand nicht da, wen soll man jetzt beschuldigen, wenn der Herr es noch dazu freiwillig hingeworfen hat! Denn bei uns sind die Bauern doch nur Räuber und Schurken, ihre Seele hütet doch niemand. Und den Mädels, unseren Dorfmädels, wieviel ist an die gegangen! Seit der Zeit sind sie alle bei uns reich geworden, während sie früher in Armut lebten!“ Kurz, er zählte jede Einzelheit auf und vergaß nichts auf die Rechnung zu setzen. Auf diese Weise wurde die Annahme, daß Mitjä nur Tausendfünfhundert verausgabt und die andere Hälfte zurückbehalten habe, einfach unglaubwürdig gemacht. „Ich habe sie selbst gesehen, in seinen Händen habe ich sie gesehen, wie eine Kopeke, so deutlich mit meinen eigenen Augen, wie sollte unsereiner denn das nicht beurteilen können!“ rief Trifon Borissowitsch beinahe entrüstet aus, da er mit aller Gewalt der „Obrigkeit“ gefällig sein wollte. Als aber nun das Fragen auf den Verteidiger überging, machte der überhaupt nicht den Versuch, diese Aussagen umzustoßen, sondern ging auf etwas ganz anderes über, nämlich darauf, daß der Kutscher Timofei und der Bauer Akim in Mokroje nach der ersten Prasserei, vor drei Monaten, hundert Rubel im Flur auf dem Fußboden gefunden hatten, die Mitjä im trunkenen Zustande verloren haben mußte. Sie hatten den Kassenschein Trifon Borissowitsch übergeben, und der hatte jedem von ihnen einen Rubel geschenkt. „Nun,“ fragte Fetjukowitsch, „haben Sie diese hundert Rubel Herrn Karamasoff zurückerstattet oder nicht?“ Trifon Borissowitsch redete hin und her, doch nach der Befragung der beiden Bauern bestätigte er schließlich, daß er die gefundenen hundert Rubel in Empfang genommen, fügte aber nun hinzu, daß er damals Dmitrij Fedorowitsch alles heilig zurückgegeben habe, und beteuerte bei seiner Ehre, daß der Herr sehr betrunken gewesen sei und sich daher wohl kaum dessen erinnern könne. Da er aber bis zur Aussage der Zeugen die hundert Rubel verleugnet hatte, so unterlag seine Versicherung, sie dem betrunkenen Mitjä zurückgegeben zu haben, doch noch einigem Zweifel. Auf diese Weise mußte wieder einer der gefährlichsten Zeugen, die der Staatsanwalt aufgestellt hatte, in seinem Ruf beeinträchtigt, abtreten. Dasselbe ereignete sich auch mit den Polen. Sie traten stolz und majestätisch auf, sagten laut, daß sie, erstens, beide der „Krone dienten“, und daß „Pan Mitjä“ ihnen Dreitausend angeboten habe, um ihre Ehre zu kaufen, und daß sie selbst gesehen hätten, daß er viel Geld in den Händen gehabt. Pan Mussjälowitsch mischte viel polnische Worte in seine Phrasen ein, und als er bemerkte, daß ihn das in den Augen des Vorsitzenden gewissermaßen hob, so wurde er noch aufgeblasener und drückte sich schließlich nur noch auf Polnisch aus. Doch Fetjukowitsch fing auch sie in seinen Netzen. Wie sehr auch der nochmals herbeigerufene Trifon Borissowitsch Winkelzüge machte, so mußte er doch bekennen, daß das Spiel Karten vom Pan Wrublewskij vertauscht worden war, und daß Pan Mussjälowitsch Karten überschlagen hatte. Das bestätigte zudem Kalganoff, an den jetzt die Reihe kam, und beide Pane mußten mit Schimpf und Schande und unter allgemeinem Gelächter des Publikums abziehen.

Ebenso erging es fast allen gefährlichen Zeugen. Jeden von ihnen verstand Fetjukowitsch moralisch zu vernichten und mit einer langen Nase zu entlassen. Die Juristen waren entzückt, aber sie begriffen doch nicht, was damit endgültig Großes erreicht werden konnte, denn, ich wiederhole es, alle fühlten die Unwiderlegbarkeit der Schuld, die immer tragischer und dunkler hervortrat. Doch aus der Ruhe und Sicherheit des „großen Magus“ ersahen sie, daß er seiner Sache sicher war, und sie warteten: denn nicht umsonst wird ein „solcher Mann“ aus Petersburg herkommen – das ist nicht so einer, der mit einer „langen Nase“ zurückkehrt!

III.
Die ärztliche Expertise und die Geschichte von dem einen Pfund Nüsse

Auch die ärztliche Expertise lautete wenig günstig für den Angeklagten. Doch Fetjukowitsch schien auf dieselbe auch nicht sehr gerechnet zu haben, wie sich in der Folge zeigte. Ursprünglich war sie nur deshalb vorgenommen worden, weil Katerina Iwanowna darauf bestanden und zu dem Zweck einen berühmten Arzt aus Moskau verschrieben hatte. Jedenfalls konnte sie für die Verteidigung nicht ungünstig sein. Im übrigen wirkte sie bei der Meinungsverschiedenheit der Ärzte sogar etwas erheiternd. Als Experten erschienen: Der berühmte Doktor aus Moskau, unser Doktor Herzenstube und schließlich noch unser junger Arzt Warwinskij. Die beiden letzteren waren – auf Ersuchen des Staatsanwalts – auch als Zeugen erschienen. Der erste, der in der Eigenschaft eines Experten vernommen wurde, war Doktor Herzenstube. Das war ein ergrauter und kahlköpfiger alter Herr von siebzig Jahren, ein Mann von starkem Körperbau und mittlerem Wuchs. Bei uns in der Stadt wurde er von allen sehr geachtet und geschätzt. Er war ein gewissenhafter Arzt, ein ehrenwerter, prächtiger Mensch, irgendein Herrnhuter oder „Mährischer Bruder“, ich weiß es nicht mehr ganz genau. Er lebte schon seit langer Zeit bei uns und hielt sich außerordentlich würdig. Er war gut und menschenfreundlich, behandelte arme Kranke und die Bauern unentgeltlich, ging selbst in ihre Hütten und Hundelöcher und hinterließ ihnen noch Geld für die Medizin. Doch bei alledem war er eigensinnig wie ein Maulesel. Ihn von einer Idee abzubringen, die er sich einmal in den Kopf gesetzt hatte, war unmöglich. Indessen war jetzt allen in der Stadt bekannt geworden, daß der angereiste Doktor während seines zwei- bis dreitägigen Aufenthalts sich einige recht beleidigende Bemerkungen in betreff der Begabung Doktor Herzenstubes erlaubt hatte. Das war nämlich so gekommen: viele in der Stadt hatten sich über die seltene Gelegenheit gefreut und waren, ohne auf das Geld zu achten (der berühmte Arzt nahm nicht weniger als fünfundzwanzig Rubel für die Visite), zu ihm gegangen, um sich untersuchen zu lassen. Diese Kranken waren aber vorher von Herzenstube behandelt worden, und der berühmte Arzt hatte nun dessen Kenntnisse außerordentlich absprechend kritisiert. Zu guter Letzt hatte er jeden Kranken, der bei ihm erschienen war, gefragt: „Wer hat denn an Ihnen hier herumgepfuscht, etwa wieder Herzenstube? He – he!“ – was Doktor Herzenstube natürlich alsbald erfahren hatte. Und so erschienen alle drei Ärzte, einer nach dem anderen, zum Verhör. Doktor Herzenstube erklärte natürlich geradeaus, daß man die geistige Abnormität des Angeklagten sofort aus allem ersehen könne. Nachdem er seine Erwägungen auseinandergesetzt hatte, die ich hier übergehe, fügte er hinzu, daß man diese Abnormität nicht nur in den früheren Handlungen des Angeklagten feststellen könne, sondern sogar jetzt, in dieser Minute, und als man ihn bat, zu erklären, woraus er das in gegebenem Augenblick ersehe, da wies der alte Doktor in seiner Gutmütigkeit ganz offen darauf hin, daß der Angeklagte beim Eintritt in den Saal ein ganz ungewöhnliches und den Umständen gar nicht angemessenes Aussehen gehabt habe. „Er schritt wie ein Soldat, die Augen waren starr geradeaus gerichtet, während es doch natürlicher gewesen wäre, daß er nach links geblickt hätte, wo im Publikum so viel Damen sitzen, denn er ist doch ein großer Liebhaber des schönen Geschlechts und hätte daher daran denken müssen, was die Damen jetzt sagen würden,“ schloß der Alte seine Rede in seiner eigenartigen Ausdrucksweise. Ich muß hinzufügen, daß er Russisch viel und gern sprach, obgleich bei ihm jede Phrase auf deutsche Art geformt schien, was ihn indessen nicht im geringsten genierte, denn er hatte die kleine Schwäche, seine russische Sprache für mustergültig zu halten, „für besser sogar, als die der Russen selbst“, und mit besonderer Vorliebe zitierte er russische Sprichwörter, wobei er jedesmal hinzufügte, daß die russischen Sprichwörter die besten und zutreffendsten der ganzen Welt seien. Ich bemerke noch, daß er im Gespräch aus Zerstreutheit oft die allergebräuchlichsten Ausdrücke vergessen konnte, die er vorzüglich wußte, doch die ihm plötzlich nicht in den Sinn kamen. Dasselbe passierte ihm übrigens auch, wenn er Deutsch sprach, und er griff dann immer mit der Hand in die Luft, gerade vor seinem Gesicht, als wolle er das verlorene Wörtchen erhaschen, und dann konnte ihn keiner dazu bringen, in seiner Rede eher fortzufahren, als bis er das ihm entfallene Wort gefunden hatte. Seine Bemerkung, daß der Angeklagte in normalem Zustande auf die Damen hätte blicken müssen, rief im Publikum ein lustiges Geflüster hervor. Alle unsere Damen hatten den Alten sehr gern, denn sie wußten, daß er, der fromm und keusch war, nur deswegen nicht geheiratet hatte, weil er zu hoch und ideal von den Frauen dachte, und sie für entschieden höhere Wesen hielt. Darum erschien diese unerwartete Bemerkung allen sehr sonderbar.

Der berühmte Moskauer Arzt erklärte seinerseits schneidend und bestimmt, daß er den geistigen Zustand des Angeklagten für unnormal halte – „sogar im höchsten Grade“. Er sprach viel und klug über den „Affekt“ und die „Manie“ und wies darauf hin, daß, nach allen Angaben zu schließen, der Angeklagte sich schon einige Tage vor der Katastrophe zweifellos im Affekt befunden habe, und wenn er die Tat vollführt haben sollte, so sei das, wenn auch nicht unbewußt, so doch unfreiwillig geschehen, da er keine Kraft mehr gehabt habe, gegen seine sittlich krankhaften Neigungen, die ihn beherrschten, anzukämpfen. Doch außer dem Affekt konstatierte der Doktor auch Manie, die seiner Meinung nach darauf hinwies, daß er schon auf dem Wege zu vollkommenem Wahnsinn gewesen sei. Ich gebe die Aussagen des Doktors mit meinen Worten wieder; er drückte sich in seiner fachmännischen Sprache sehr gelehrt aus. „Alle seine Handlungen stehen im Widerspruch zur Logik und dem gesunden Menschenverstande,“ fuhr er fort. „Ich will schon von alledem nichts sagen, was ich nicht gesehen habe, das heißt, vom Verbrechen selbst und von dieser ganzen Katastrophe, doch vor drei Tagen fiel mir im Gespräch mit ihm sein sonderbarer, unbeweglicher Blick auf, sein unerwartetes Lachen, wenn es gar nicht am Platz war, seine ewige unverständliche Gereiztheit, seltsame Worte, wie: ‚Bernard‘, ‚Ethik‘ und andere, die gar nicht angebracht waren.“ Vor allem aber sah der Doktor darin eine Manie, daß der Angeklagte ganz besonders gereizt sei, „wenn man von den dreitausend Rubeln spricht, um die er sich betrogen glaubt, während er von allen seinen anderen Fehlschlägen und erlittenen Kränkungen ganz harmlos sprechen kann“. Endlich sei er, nach den eingezogenen Erkundigungen, auch früher schon jedesmal, wenn man von diesen Dreitausend gesprochen hatte, außer sich geraten, „während man doch weiß, daß er uneigennützig und kein Egoist ist“. „Was aber die Ansicht meines gelehrten Kollegen betrifft,“ fügte der Doktor noch ironisch hinzu, nachdem er seine Rede beendet hatte, „daß der Angeklagte, als er in den Saal trat, durchaus zu den Damen und nicht gerade vor sich hin hätte blicken müssen, so sage ich nur, daß, abgesehen von der Scherzhaftigkeit dieser Ansicht, diese außerdem noch absolut falsch ist: denn, obgleich ich darin vollkommen mit ihm übereinstimme, daß der Angeklagte, als er hier in diesen Saal eintrat, in dem über sein Geschick entschieden wird, nicht starr vor sich hinsehen sollte, was durchaus ein Zeichen seines unnormalen seelischen Zustandes im gegebenen Augenblick ist, so behaupte ich doch zu gleicher Zeit, daß er nicht nach links zu den Damen, sondern nach rechts hätte sehen sollen, zu seinem Verteidiger, auf dessen Hilfe er jetzt seine ganze Hoffnung setzt, und von dessen Verteidigung sein ganzes Geschick abhängt.“ Diese seine Meinung sprach der Doktor sehr bestimmt und nachdrücklich aus. Doch wirkten die Behauptungen beider gelehrten Experten durch ihren Widerspruch ein wenig komisch, besonders noch nach der unerwarteten Folgerung des Arztes Warwinskij, der als Dritter befragt wurde. Seiner Meinung nach befand sich der Angeklagte jetzt wie früher in ganz normalem Zustande, und wenn er auch vor seiner Verhaftung außerordentlich nervös und erregt gewesen sein mochte, es könne das doch auf die alleraugenscheinlichsten Ursachen zurückgeführt werden, wie z. B. Eifersucht, Zorn, die fortwährende Betrunkenheit usw. Doch dieser nervöse Zustand brauchte absolut keinen besonderen „Affekt“ in sich zu schließen, von dem soeben die Rede gewesen war. Und was das anbelangt, ob der Angeklagte nach links oder nach rechts hätte sehen sollen, als er in den Saal trat, so mußte der Angeklagte, nach seiner „bescheidenen Meinung“, geradeaus sehen, wie er es auch getan, denn geradeaus vor ihm saßen ja der Vorsitzende und die Gerichtspersonen, von denen jetzt sein ganzes Geschick abhing, so daß er, „indem er geradeaus sah, damit bewiesen hat, wie normal der Zustand seines Geistes im gegebenen Augenblick ist“, schloß mit einigem Feuer der junge Arzt seine „bescheidene“ Aussage.