Heredis fletus sub persona risus est, Das Weinen des Erben ist ein maskiertes Lachen,
oder aus den sogenannten "Varronischen Sentenzen" (12): "sic flet heres, ut puella nupta viro; utriusque fletus non apparens risus", "Ein Erbe weint wie eine Braut; Beider Weinen ist heimliches Lachen" (vrgl. auch Horaz "Sat." 2, 5, 100-104)
scheint:
Lachende Erben
hervorgegangen zu sein. Schon 1622 kommt in Baden ein "Lacherbengeld" vor (vrgl. Rau: "Grundsätze der Finanzwissenschaft", 5. Ausgabe 1864; § 237, S. 371 Anm. a) und Friedrich von Logau schreibt (Salomons von Golau Deutscher Sinn-Getichte Drey Tausend. Breslau. In Verlegung Caspar Klossmanns. 1654, jedoch ohne Jahresangabe erschienen. Zweite "Zugabe" zum 3. Tausend "unter wehrendem Druck eingetroffen" No. 78 u. 79):
"Lachende Erben". "Wann Erben reicher Leute die Augen wässrig machen
Sind solcher Leute Thränen nur Thränen von dem Lachen."
* * * "Die Römer brauchten Weiber, die weinten für das Geld;
Obs nicht mit manchem Erben sich ebenso verhält?"
Dann heisst es in Othos "Evangelischem Krankentrost" (1664), S. 1034: "Freu' dich, liebes Mütlein; traure, schwarzes Hütlein, heisst's bei lachenden Erben".—