Aequum licet statuerit, haud aequus fuit".
"Wer etwas beschliesst, ohne die andere Partei gehört zu haben, handelt nicht billig, selbst wenn er Billiges beschlossen hat".
Dies scheint die Quelle des Wortes
Audiatur et altera pars
zu sein, was Pauli (1522, "Schimpf und Ernst" No. 259) mit dem Zusatz bringt: "Es steht nit umbsunst auf allen richthüssern" und mit der Übersetzung: "Man soll den andern Teil auch verhören".
In dem grossen Rathaussaale zu Nürnberg steht die Inschrift: "Eins manns red ist eine halbe red, Man soll die teyl verhören bed" (s. Agricola, 1529, "Sprichw." 43, 69), in der Vorhalle des Römers zu Frankfurt a. M. liest man: "Eyns mans redde ein halbe redde, Man sal sie billich verhören bede" und ebenfalls im Römer trägt Kaiser Lothars († 1137) Bild den Wahlspruch: "audi alteram partem" ("höre die andere Partei"), da er (nach dem "Kurtzweiligen Zeitvertreiber" 1666, S. 87) zu sagen pflegte: "Mit Urteil sprechen gar nicht eile, Bis du gehört hast beide Teile", vrgl. ferner die Stellen bei Graf und Diethen: "Rechtssprüchwörter" S. 433, No. 266-273 u. S. 435 besonders Note 9.—
Als der vertriebeneDionys der Jüngere (Tyrann von Syrakus 367-43) in Korinth Schullehrer war, erzählte er dem Philosophen Aristoxenus (s. das Bruchstück aus dessen "Leben des Pythagoras" in den gleichnamigen Werken des Porphyrius § 59-61 und des Jamblichus c. 33) sein Erlebnis mit den beiden befreundeten Pythagoreern Phintias und Damon. Phintias, von ihm zum Tode verurteilt, habe sich eine Frist erbeten, um seine und des Freundes Vermögensangelegenheiten zu ordnen, da sie in Gütergemeinschaft lebten, und ihm, dem Älteren, das zieme. Damon sei als Bürge zurückgeblieben. Niemand aber habe an des Phintias Wiederkehr geglaubt, und als er dennoch pünktlich erschien, um das Urteil an sich vollstrecken zu lassen, da habe er, Dionys, die beiden Getreuen umarmt und geküsst und sie gebeten, ihn für würdig zu halten, ihn in ihren Freundschaftsbund als Dritten aufzunehmen ("ἀξιῶσαι τρίτον αὑτὸν εἰς τὴν φιλίαν παραδέξασθαι"). Schiller behandelte diesen auch von Cicero ("Tusc." 5, 22; "de off." 3, 10; "de fin." 2, 24, 79), Diodor (B. 2, T. 2, S. 85. Dindorf), Hygin (Fab. 257), Valerius Maximus (4, 7, ext. 1), Polyaenus ("Strateg." 5, 22) und Lactantius ("Üb. d. Gerechtigk." 17) überlieferten Stoff in der Ballade "Die Bürgschaft" (s. Kap. III ), und in seiner Fassung citieren wir den Wunsch des besänftigten Tyrannen:
Ich sei, gewährt mir die Bitte,
In eurem Bunde der Dritte.
Der Bericht des Aristoxenus schliesst damit, dass die Freunde dem Dionys diese Bitte rund abschlagen. Schiller aber schöpfte aus Hygin, der dies übergeht, den Phintias "Möros" nennt und ihn zur Hochzeit der Schwester gehen lässt; doch lag ihm wohl noch eine andere der genannten Quellen vor, da bei Hygin allein das Wort "der Dritte" fehlt. Auch wird losgelöst citiert: