Ein Knabe und ein Mädchen tragen hinter dem heiligen Kreuz Papierlaternen her, von denen die eine die Sonne, die andere den Mond darstellt — offenbar Reste heidnischen Glaubens.

Phot. Th. Koch-Grünberg.

Abb. 248. Jaguartanz der Káuaindianer.

Der Träger der Maske stellt einen Jaguar vor. Sie ist aus weißem Bast angefertigt und mit schwarzen und roten Ringen bemalt. Ihr Träger ahmt das Tier durch katzenartige Sprünge und einen heulenden Ton nach, den er auf einem Rohr mit einem Topf als Resonanzboden erzeugt.

Ist der Kranke gestorben, dann wird sein Geist ebenfalls gefürchtet, da man annimmt, daß er gegen die Überlebenden tückisch gesinnt sei und sie zu belästigen suche. Dieser Furcht entspringen eine Anzahl abergläubischer Gebräuche bei der Beisetzung, die darauf ausgehen, den Geist des Verstorbenen gut zu stimmen und seine Rückkehr zu verhindern. Die Indianer können nicht glauben, daß mit dem Tode für den Menschen alle irdische Freude ein Ende habe, sondern nehmen an, daß das irdische Leben in einem Jenseits seinen Fortgang nehme, daß also der Tote dort sein Wesen in ganz derselben Weise weiter treibe wie hier auf Erden. Sie pflegen daher dem Heimgegangenen alles das ins Grab mitzugeben, was zu seinen täglichen Lebensbedürfnissen gehörte, auch etwas von seinem persönlichen Eigentum. Da nun für den Indianer Jagd und Tanz das größte Vergnügen bedeuten, so begräbt man die Toten mit ihren Waffen (Bogen, Pfeil, Keule und so weiter) und vollständigem Schmuck, damit sie beides im Jenseits zur Hand haben; verstorbenen Frauen werden Gegenstände des Haushalts, wie Krüge, Körbe und anderes Hausgerät, mitgegeben. Um nicht die Rache des Toten auf sich zu ziehen, eignet man sich auch nichts von seinem persönlichem Besitztum an; was nicht ins Grab mitgegeben wird, macht man unbrauchbar. Auch die Lieblingstiere folgen dem Verstorbenen vielfach nach. Früher war es bei verschiedenen Stämmen Sitte, beim Tode eines großen Häuptlings ihm seine Getreuen oder seine Dienerschaft, manchmal auch seine Frauen, ins Grab mitzuschicken, und heutigestags soll es noch vorkommen, daß einer Mutter ihr Säugling mitgegeben wird. An Speisen- und Getränkebeigaben fehlt es auch wohl nie, denn auf seiner langen Reise ins Jenseits darf der Verstorbene nicht Hunger oder Durst leiden. Würden die Hinterbliebenen in dieser Hinsicht irgend etwas versäumen, so könnte der Tote von der diesseitigen Welt nicht loskommen und würde seine Rache an ihnen auslassen.

Die Furcht vor den Toten kommt auch in zahlreichen selbstauferlegten Strafen, wie Fasten, Züchtigungen, Selbstverwundungen und -verstümmelungen, zum Ausdruck, die die Überlebenden zum äußeren Zeichen ihrer Trauer an sich vornehmen. Für gewöhnlich werden Entsagungen oder Selbstpeinigungen nur der Witwe oder dem Witwer des Verstorbenen, seltener auch anderen Angehörigen zugemutet. Die harmloseste der Selbstverstümmelungen ist das Abschneiden des Haares, das allgemein üblich ist. Eine Witwe darf nicht eher wieder heiraten, als bis ihr Haar seine frühere Länge zurückerlangt hat. Hat eine Chiriguanofrau ihren Mann besonders liebgehabt, dann schneidet sie sich das Haar zweimal ab. Während der ganzen Trauerzeit trägt die Witwe keinen Schmuck, bleibt auch allen Festlichkeiten fern. Früher ging man in La Plata in der Trauer um einen Verstorbenen weiter; man schnitt sich jedesmal ein Fingerglied ab.

Die Furcht vor dem Geist eines Toten erstreckt sich auch auf alle Dinge, die mit der Leiche in Berührung kamen, ja sogar auf die Personen, die mit ihr zu tun hatten. Daher gelten auch alle, die an der Begräbnisfeier teilnahmen, für unrein; sie haben die Pflicht, sich zu reinigen, was meistens durch Baden geschieht. Die Hütte wird nicht selten verbrannt, zum mindesten verlassen, unter Umständen auch in wilder Hast das ganze Dorf aufgegeben.

Um den Toten möglichst an der Wiederkehr zu verhindern, werden eine Reihe Vorkehrungen getroffen. Oft versucht man seinen Geist durch Drohungen, Geschrei, den Lärm von Musikinstrumenten ([Abb. 245]), Flintenschüsse und ähnliche Mittel einzuschüchtern, sowohl während des Begräbnisses wie auch nach demselben. Das üblichste Lärmgerät ist das uns schon von Australien her bekannte Schwirrholz, ein längliches, flaches Stück Holz, das an einer Schnur geschwungen wird und einen unheimlichen, summenden Ton von sich gibt. Wie anderwärts besteht auch hier für die Frauen das strenge Verbot, ein Schwirrholz jemals zu sehen; wer ein solches zu Gesicht bekommt, kann mit dem Tode bestraft werden. Drollig ist die Art, wie man den Toten irreführen will, damit er die Spur verliere. Die Araukaner in Chile gehen beim Verlassen des Dorfes nach dem Tode eines Angehörigen kreuz und quer, damit der Geist ihren Fährten nicht folgen könne. Wenn die Bororó den Korb mit den Gebeinen eines kürzlich Verstorbenen aus dem Dorfe tragen, um sie an einem entlegenen Orte zu begraben, läuft einer hinter den Trägern her und zieht einen Palmzweig nach sich, damit alle Fußspuren verwischt und es für den Geist des Toten unmöglich werde, nach Hause zurückzufinden. Das wirksamste Mittel aber, um dem Toten die Rückkehr unmöglich zu machen und sich so vor seiner Belästigung zu schützen, besteht darin, daß man die Leiche festschnürt, so daß die Knie an das Kinn und die Arme über die Brust gekreuzt zu liegen kommen, oder ihn in einen Korb, ein großes Gefäß oder einen Trog einzwängt und die darauf geworfene Erde eigens feststampft, oder daß man die Grabstätte mit Steinen oder wuchtigen Holzkloben beschwert. Manche Stämme gehen in ihrer Furcht vor dem Toten sogar so weit, daß sie es vermeiden, seinen Namen auszusprechen und sich bemühen, jede Erinnerung an ihn aus ihrem Gedächtnis zu verwischen. So darf zum Beispiel bei den Goajiro in Kolumbia niemand in Gegenwart der Familie des Heimgegangenen dessen Namen aussprechen. Hat jemand gegen dieses Gebot gefehlt, dann wird er entweder sofort getötet oder muß eine schwere Strafe zahlen, die oft in zwei oder drei Ochsen besteht. Verweigert er diese Buße, dann wird ihm sein Vieh gewaltsam weggenommen. Im Gran Chaco ist es bei einigen Stämmen Brauch, daß nach einem Todesfall alle Überlebenden den Namen wechseln, damit der Geist nicht imstande sei, den herauszufinden, an dem er vielleicht seinen Zorn auslassen möchte. — Schließlich ist noch die Klage um den Toten ein Brauch, der bei vielen südamerikanischen Stämmen vorkommt. Er steht offenbar in engem Zusammenhang mit den oben geschilderten Schutzmaßregeln und ist stets unmittelbar mit etwaigen sonstigen Begräbniszeremonien verbunden. Die Angehörigen pflegen das Lob des Toten, im besonderen seine Heldentaten, in allen Tonarten zu singen, durch Lieder und durch sonstige Vorträge; die Feier endet dann meist mit lautem Weinen und Jammern. Bei den Coróado ziehen sich nur die weiblichen Angehörigen nach dem Begräbnis in eine abseits gelegene Hütte zurück, wo sie heftig weinend den Verlust betrauern.