Phot. J. K. Inha.
Abb. 453. Finnischer Verlobungsbrauch.
Der Vater zündet vor dem Heiligenbild ein Licht an und fordert seine Tochter auf, es entweder auszulöschen oder brennen zu lassen und auf diese Weise ihre Entscheidung kundzugeben.
Die Trauung geht in der Kirche nach griechischem Ritus vor sich. Auch hier spielt die Braut von neuem die Widerspenstige; der Aufforderung des Priesters, ihren Gatten zu küssen, widersetzt sie sich, schlägt und knufft diesen vielmehr. Nach Beendigung der Zeremonie müssen die jungen Burschen wieder Gewalt anwenden, um die junge Frau in den Wagen zurückzubringen. Ist dies gelungen, geht es im Galopp nach Hause in das neue Heim. Bei ihrer Ankunft wird die junge Frau von der Schwiegermutter empfangen ([Abb. 456]) und von einem anderen Verwandten mit Hopfen überschüttet. Sie setzt sich dann neben den Herd und muß von neuem die Schimpfreden der jungen Mädchen über ihren Mann mitanhören. Ihre Brüder oder in Ermanglung solcher andere junge Burschen erhalten von den Verwandten des jungen Ehemanns kleine Geschenke und bewirten die Freundinnen mit Branntwein; hienach fallen sie über diese her und treiben sie mit Fußtritten aus dem Hause. Die junge Frau wird sodann ebenfalls ergriffen und trotz ihres Sträubens zu ihrem Manne in die Scheune gebracht, wo man das Beilager zubereitet hat; die Tür wird hierauf hinter dem Paar verschlossen.
Phot. J. K. Inha.
Abb. 454. Finnen singen die Kalewala,
das uralte nationale Epos. Sie sitzen dabei einander gegenüber, halten sich bei den Händen und beugen den Oberkörper bald vor-, bald rückwärts.
Noch umständlicher sind die Hochzeitsfeierlichkeiten bei den Kareliern. Hat ein junger Mann ein ihm gefallendes Mädchen gefunden, dann bespricht er sich mit seinen Angehörigen und macht sich in Begleitung von zwei oder drei Freunden und einem weiblichen Wesen, gewöhnlich gegen Abend, auf den Weg zu seiner Zukünftigen. Flintenschüsse verkünden stets bei solcher Gelegenheit dem Dorfe, daß wieder einmal ein junger Mann ausgegangen ist, um sich ein „wollenes Halstuch“, das ist eine Frau, zu suchen. Auf dieselbe Weise begrüßt man seine Ankunft im Heim der Auserwählten. Der Freier und seine Begleitung werden sogleich zu den Ehrenplätzen geleitet und unterbreiten den Eltern des Mädchens ihr Anliegen, worauf alle Verwandten zusammengerufen werden — unter ihnen darf ja nicht der Pate des Mädchens fehlen —, um die Angelegenheit hinter verschlossenen Türen zu beraten. Ist Einverständnis unter ihnen erzielt worden, dann zündet der Vater eine Kerze vor dem Heiligenbilde an und fordert seine Tochter auf, sie entweder wieder auszulöschen oder brennen zu lassen, wodurch sie ihre eigene Entscheidung bekunden soll ([Abb. 453]). Löscht die Tochter die Kerze nicht aus, dann erklärt sie sich dadurch mit dem Antrag einverstanden, und damit ist die Verbindung ein für allemal eine beschlossene Sache. Die nächsten männlichen Verwandten beider Parteien bestätigen dies mit Händedruck und durch Klingenlassen von Geld vor dem Heiligenbilde. Das Mädchen gilt fortan als verlobt. — Die neue Braut setzt sich nun in die Frauenecke und an ihre Seiten je eine Freundin als Klageweib. Von der anderen Seite des Hauses kommt die Mutter mit weiteren weinenden Frauen herzu ([Abbildung 461]). Beide Gruppen gehen einander entgegen und begeben sich dann gemeinsam in die Frauenecke, um hier den Verlobungsgesang zu „weinen“.
Die Einladungen zur Hochzeit und das Übergeben von Hochzeitsgeschenken sind gleichfalls von Weinen begleitet; ja ein oder mehrere Berufsweiner helfen dabei noch tüchtig mit. Für jeden Einzuladenden müssen zwei Lieder unter Weinen vorgetragen werden, ein Bittgesang und ein Dankgesang; dabei strengen die Einladenden nicht nur ihre Kehle, sondern auch ihren Rücken an, denn sie müssen beim Dankweinen den Kopf von Zeit zu Zeit bis auf die Erde vor dem Spender neigen.