Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 80. Mendi im Stock,
den sie angelegt haben, um den Geist ihrer verstorbenen Schwester zu versöhnen. Er ist aus einem Stück Bananenstamm angefertigt.
Phot. T. J. Alldridge.
Abb. 81. Ein Grab,
das von einem Kreis leerer Ginflaschen umgeben ist, ein Zeichen der Bedeutung des Verstorbenen.
Die Bassari Togos sind selten davon überzeugt, daß ein Mensch eines natürlichen Todes gestorben sei, sondern schreiben seinen Tod meistens einem bösen Geiste oder dem Zauber einer ihm feindlich gesinnten Person zu. Daher pflegen sie sich stets an den Fetischpriester zu wenden, damit dieser entscheide, ob der Betreffende eines natürlichen Todes gestorben oder einem Zauber beziehungsweise einem Morde zum Opfer gefallen sei. Spricht sich der Priester für die zweite Annahme aus, dann lenkt er gleichzeitig den Verdacht auf eine bestimmte Person; sein Urteil gilt für heilig und darf niemals angezweifelt werden. Der Verdächtigte muß sich einem Gottesurteil unterziehen, meistens den Giftbecher leeren. — Die Leiche wird bei den Bassari gewaschen, häufig auch mit Rotholz eingerieben, in ein Fell oder Tuch gehüllt, auf einer Bambusbahre durchs Dorf getragen und schließlich bei Sonnenuntergang unter feierlichen Gesängen begraben, und zwar die eines Oberhäuptlings in seinem Gehöfte, die von anderen Männern, Frauen und Kindern im Busche. Hieran schließt sich, wie üblich, eine festliche Bewirtung der Gäste durch die Verwandten des Toten, außerdem wird drei bis vier Tage lang geschossen, um die bösen Geister zu vertreiben. Die Witwe muß vierzehn Tage lang unbekleidet in der Hütte bleiben und verläßt diese erst dann, wenn sie ein Bad genommen hat. Als Trauerzeichen legt sie sich ein dunkelblaues Tuch um. Der Körper des Verstorbenen gehört gewissermaßen der Familie des Vaters, die ihn auch zu beerdigen hat, an, dagegen die Haare, die man ihm abschneidet, der Familie der Mutter, die sie ihrerseits ebenfalls begräbt. Sobald sich die Kunde von einem Morde oder Totschlag verbreitet hat, werden die Haare des Toten den Familienmitgliedern mütterlicherseits übersandt und diesen dadurch gleichsam der Wunsch übermittelt, daß sie die Todesursache unparteiisch prüfen möchten. Werden die Haare von ihnen angenommen, so gilt dies für ein Zeichen, daß sie einen natürlichen Tod des Verstorbenen anerkennen. — Die Leichname von Schuldnern dürfen nur mit Einverständnis sämtlicher Gläubiger begraben werden. Andernfalls werden sie an einem öffentlichen Wege an einem Baum ausgesetzt und an ihrer Seite ihre wenigen Habseligkeiten aufgestellt. Da es aber als große Schande für eine Familie gilt, wenn man ihren Angehörigen kein würdiges Begräbnis zuteil werden läßt, so kommt es selten soweit mit der Leiche eines Verschuldeten.
Die Banjang am Croß River Nordkameruns begraben ihre Toten in der sogenannten Hockerstellung, die wir bereits bei anderen Völkern kennen gelernt haben. Die Leiche wird, bevor sie erstarrt ist, derartig gebogen, daß die Knie das Kinn und die Hände das Gesicht berühren, und dann fest verschnürt. Sie führen zu Ehren ihrer Verstorbenen auch Totentänze nach dem Takte der Trommeln und mit Gesängen auf; selbst die nächsten Angehörigen beteiligen sich daran. So sah Conrau die Tochter eines Häuptlings, mit dem Haumesser, der Jagdtasche und der Pulverflasche ihres verstorbenen Vaters behängt, beständig tanzen und dabei fortwährend gellende Klagen ausstoßen.