Abb. 129. Ein Bopotohäuptling.
Er trägt eine Mütze aus Wildkatzenfell und Federn. Die Halskette besteht aus Holzstiften, die mit „Medizin“ gegen allerlei Zauberei angefüllt sind, und Perlen. Mit der Eintatauierung des Stammesabzeichens wurde schon in den Kinderjahren begonnen und dann noch jahrelang damit fortgefahren.
Bei dieser großen Verbreitung des Zauberwesens im Kongogebiete kann es nicht wundernehmen, wenn das Kind, und zwar schon vor seiner Geburt, von allerlei Zaubermitteln umgeben wird. Steht seine Ankunft bevor, dann ruft man einen weiblichen Hexendoktor. Dieser kocht verschiedene Sorten Fleisch und Fische und zieht Perlen zu einer Halskette auf, der eine Muschel als Mittelstück gegeben wird. In diese tut das zauberkundige Weib etwas Kreide, ein bestimmtes Blatt, eine Prise Salz und einen Teil der durcheinander gekochten Speise. Die angehende Mutter hat nun die Pflicht, jeden Morgen an diesem Mischmasch zu lecken, damit sie ein gesundes Kind bekomme und dieses sich später leicht an allerhand Nahrung gewöhne. Nach der Zubereitung der geschilderten Speise gibt die Medizinfrau der Schwangeren etwas davon zu essen und trifft dann weiter eine ganz sonderbare Maßnahme. Sie kocht ein Huhn und legt ein Bein von ihm für das älteste Kind der angehenden Mutter beiseite oder, falls diese zum ersten Male niederkommt, für deren Schwester oder nächste weibliche Verwandte. Diese Person muß nun so tun, als wolle sie das Bein stehlen, worauf alle anwesenden Familienmitglieder sie einzufangen suchen und „Dieb, Dieb“ hinter ihr herrufen.
Mit Erl. des Belgischen Kolonialministers.
Abb. 130. Mobaliweiber mit Lippenpflöcken (Nordkongo).
Diese Pflöcke werden schon in der Kindheit angebracht und von Zeit zu Zeit durch immer größere ersetzt, bis ein Durchmesser von etwa fünf Zentimetern erreicht ist.
Das neugeborene Kind wird mit warmem Wasser gewaschen und von einer der anwesenden Frauen (aber nicht von der Mutter) den ersten Tag über gepflegt. Ist es nach einiger Zeit imstande, schon festere Speisen zu sich zu nehmen, so erhält es geröstete Kassava oder geröstete Erdnüsse, die ihm die Mutter vorgekaut hat; nach ungefähr drei Jahren wird es entwöhnt. Im Hause der Wöchnerin befindet sich stets ein Tiegel in der Nähe des Feuers, und derjenige Mann, der, ob alt oder jung, innerhalb der ersten zwei Tage eine Perle hineinwirft, kann das Kind, wenn es ein Mädchen ist, als seine zukünftige Frau beanspruchen; es muß aber ein Mann aus einem Klan sein, in den das Mädchen hineinheiraten darf. Wirft ein Fremder oder ein Mann aus einem für eine Heirat nicht in Frage kommenden Klan eine Perle in den Tiegel, dann wird sie ihm zurückgegeben. Erfolgt die Rückgabe der Perle aus keinem stichhaltigen Grunde, so wird dies als schwere Beleidigung aufgefaßt. Der Tiegel wird im allgemeinen streng bewacht, und nur ein kleiner Teil der neugeborenen Mädchen wird auf solche Weise versprochen. In diesem Falle darf niemand anders das Mädchen heiraten. Die hineingeworfene Perle wird als ein Geschenk an das Kind aufgefaßt und verleiht, wie gesagt, dem Spender das ausschließliche Recht auf dessen Hand, sobald es das heiratsfähige Alter erreicht hat. Ist dieser Zeitpunkt eingetreten, dann muß der Verlobte auch das Heiratsgeld, das man entsprechend der sozialen Stellung des Mädchens fordert, bezahlen. Ist die Forderung zu hoch gestellt, dann hat der Mann das Recht, seine „Geschenke“ zurückzuverlangen; auch ist es Rechtens, daß er einen entsprechenden Zinsfuß fordern darf, was unter Umständen zu Prozessen Anlaß gibt.
Phot. H. H. Johnston.