§. 73.
Die Wahrheit eines Schertzes ist eine so nothwendige Eigenschaft desselben, daß man sagen kan, ein falscher Schertz sey gar kein Schertz. Ein Schertz, der in einem gantz unrichtigen und falschen Gedancken besteht, kan zwar so lange einen Schein und Glantz haben, so lange wir in Irrthum stecken. Allein sein Feuer gleicht dem Feuer eines Irlichts. So lange man dasselbe von ferne sieht, hält man es für ein Feuer dem Scheine nach, betrachtet man es aber in der Nähe, so werden wir den Betrug gewahr. Man kan also sagen, daß ein Schertz, der in einem falschen Gedancken besteht, kein dauerhaftes Feuer habe. Sein Feuer verschwindet, so bald wir unsern Irthum gewahr werden. Ein falscher Gedancke ist ja eigentlich kein Gedancke, er ist ein Blendwerck, ein Hirngespinst, das man nicht zu genau und zu nahe betrachten muß, wenn man es lange besitzen will. Könnte also wol ein Schertz in der That ein Schertz, oder wol gar ein feuriger Schertz seyn, der in einem falschen Gedancken besteht? Nichts weniger als das, er ist ein Scheinschertz, der keinen Grund keine Dauer bey der Probe behalten kan. Ich sage also, daß ein feuriger Schertz in einem wahren und richtigen Gedancken bestehen müsse. Da nun der Gedancke, der den Schertz unmittelbar und zunächst ausmacht, die Vorstellung der Uebereinstimmung verschiedener Dinge ist, so wird zur Wahrheit des Schertzes nicht nur erfodert, daß die Dinge, die wir uns als verschieden vorstellen, in der That diese Verschiedenheit haben, sondern, daß sie auch in den Stücken mit einander übereinkommen, nach welchen wir sie vergleichen. Ein Schertz muß also im Grunde frostig seyn, wenn er uns Dinge als verschieden vorstelt, in so ferne sie entweder gar nicht, oder doch nicht so wie wir sie uns vorstellen verschieden sind; und wenn er uns Dinge als übereinstimmig vorstelt, in so ferne sie entweder gar nicht, oder doch nicht so wie wir sie uns vorstellen, übereinkommen. Kurtz, ein feuriger Schertz muß uns solche Uebereinstimmungen und Verschiedenheiten vorstellen, die den Dingen würcklich zukommen.
§. 74.
Meine Meinung von der Wahrheit der Schertze, die ich in dem vorhergehenden Absatze vorgetragen, widerspricht den Kunstrichtern nicht, welche den Unwahrheiten in den Schertzen einen Platz verstatten. Cicero gehört dahin, welcher im andern Buch vom Redner sagt: Perspicitis hoc genus quam sit facetum, quam elegans, quam oratorium, siue habeas vere quod narrare possis, quod tamen est mendaciunculis aspergendum, siue fingas. Diese Kunstrichter betrachten den Schertz auf eine gantz andere Art. Wenn man von Schertzen redet, so versteht man entweder die Dinge die man vergleicht, worüber man schertzet, und von denen man den Schertz entlehnt; oder man versteht den Gedancken selbst in welchen das schertzhafte besteht, die Vergleichung verschiedener Dinge. In der letzten Absicht muß, meines Erachtens, kein unrichtiger Gedancke, und wenn er auch ein mendaciunculum wäre, in dem Schertze vorkommen. In der ersten Absicht muß man anders urtheilen. Da können also die Dinge womit man schertzet, auch wahr seyn, oder sie sind falsch und erdichtet. Wenn diese Dinge auch wahr sind, so ist der Schertz durch und durch wahr, und enthält nicht den geringsten unrichtigen Gedancken, und diese Wahrheit nennet man die unbedingte Wahrheit eines Schertzes.
§. 75.
Die bedingte Wahrheit eines Schertzes besteht darin, wenn die Dinge, womit man schertzet, falsch, erdichtet und unrichtig sind, wenn aber dem ohnerachtet der Schertz die [§. 73.] erfoderte Wahrheit hat. Der schertzende und seine Zuhörer, können entweder durch einen Irrthum diese Dinge auch für wahr halten, oder sie könnens wissen, daß sie falsch sind, und diese Dinge erdichten. Zu jenen gehören die Schertze welche die Heyden von ihren Gottheiten und andern Fabeln entlehnt haben. Dahin man den berühmten Spaß mit der Diana rechnen kan, den man bey den alten antrift. In der Nacht, da der Tempel der Diane zu Ephesus verbrante, wurde Alexander der grosse gebohren. Man fragte warum Diane ihren Tempel nicht gerettet, und man bekam zur Antwort, weil sie nicht zu Hause gewesen, sondern der Olympias bey der Geburt beystehen müssen. Diese Schertze die eine bedingte Wahrheit haben, kan man durchaus nicht verwerffen, man müste denn allen Fabeln und Erdichtungen alle Schönheiten absprechen. Nein, wenn ein solcher Schertz nur die [§. 73.] angeführte Wahrheit hat, so kan er überaus feurig seyn. Nur müssen dabey die Regeln einer guten Fabel und Erdichtung beobachtet werden. Ein Schertz, der eine bedingte Wahrheit hat, muß den Regeln völlig gemäß seyn, die man in der Dichtkunst von der Wahrscheinlichkeit der Fabeln gibt. Ich habe demnach nicht nöthig Regeln davon zu geben. Man beobachte nur die Vorschrift des Horatz:
Ficta voluptatis causa sint proxima veris.
Art. poet.