a) Der Nibelunge Lied.

In Deutschland ist uns nun die Sage in allererster Linie erhalten in unserm Nibelungenliede. Das Nibelungenlied ist ein ritterliches Epos, in der ältesten Form entstanden im 12. Jahrhundert. Es steht also dem Zeitpunkte, da sich der deutsche Überlieferungszweig vom nordischen trennte, dem 9. Jahrhundert, schon ziemlich fern und hat bereits stofflich eine weitere Entwickelung durchgemacht. Der Stoff war, ehe der Nibelungendichter daran ging, sein Werk zu gestalten, bereits sehr stark verändert. Selbstverständlich hat nun auch unser Dichter noch alles mögliche Neue hinzugefügt und den alten Stoff nach vielen Seiten hin ergänzt oder auch verkürzt.

Das Lied, das uns in mehreren Handschriften erhalten ist, und von dessen weiter Verbreitung außerdem eine große Anzahl Bruchstücke anderer Handschriften zeugen, ist in eine eigenartige Form gegossen. Obgleich ein großes Epos, ein langes erzählendes Gedicht, benutzt es doch keinen glatt durchlaufenden epischen Vers, sondern es liegt uns vor in einer der Ballade nahekommenden Form. Es ist nämlich abgefaßt in Strophen, die, verhältnismäßig wenig umfangreich, dem Dichter häufig beschränkende Fesseln anlegen. Bald ist die Strophe zu kurz, den gegebenen Stoff in sich aufzunehmen, bald zu lang, einen einfachen Gedanken kurz darzustellen. Oft bleibt dann in ihr noch Platz für etwas anderes, etwa für den Anfang eines neuen Gedankens. Der Dichter ist bei dieser formalen Schwierigkeit vor die Frage gestellt: soll er den noch freien Raum der vorliegenden Strophe dazu benutzen, einen neuen Gedanken anzufangen, der dann in der Strophe nicht aufgeht, sondern in die nächste übergreift und damit die strophische Gliederung zerstört, oder soll er den Rest mit leeren Redensarten ausfüllen? Beides kommt ziemlich häufig vor. Das hat die Gelehrten, die sich mit dem Nibelungenliede beschäftigt haben, lange Zeit sehr gestört; daß der Grund der vielen vorkommenden leeren vierten Zeilen lediglich der ist, daß die Strophenform eben entweder zu kurz oder zu lang für die geschlossene Darstellung eines Gedankens ist, hat man erst verhältnismäßig spät erkannt.

Die Nibelungenstrophe besteht aus vier paarig gereimten Langversen, so daß also der erste mit dem zweiten, der dritte mit dem vierten durch Reim gebunden ist. Die drei ersten Verse sind einander gleich, und zwar haben sie vor dem Abschnitt, der in die Mitte des Verses fällt, vier Hebungen, nach dem Abschnitt drei Hebungen; die vierte Zeile aber hat vor und nach dem Abschnitt je vier Hebungen. Die vierten Hebungen vor dem Abschnitte (gelegentlich auch die dritten Hebungen der zweiten Hälften des ersten und zweiten Verses) dürfen durch klingende Ausgänge vertreten werden. Als Beispiel setze ich Strophe 924 des Textes C (nach Holtzmanns Bezifferung) hierher und bezeichne die Hebungen:

Gúnthér und Hágené, die réckén vil bált,

lóbten mít untríuwén ein pírsen ín den wált;

mít ir schárpfen gếrén si wólden jágen swî́n,

pérn únde wísendé. waz móhte kǘenérs gesî́n?

Spätere Dichter haben die vierte Zeile den drei übrigen meist gleich behandelt. Diese Neuerung, die in moderner Zeit Uhland aufgenommen hat (z. B. in seinem Balladenzyklus von Eberhard dem Greiner), ist nicht glücklich, denn sie löst die Strophe in Reimpaare auf; dann ist ja durch nichts mehr markiert, daß die Strophe aus vier Versen bestehen soll, sondern die beiden Reimpaare stehen in der Form ganz gleich nebeneinander, und ob wir dann zwei derselben oder drei oder auch nur eins als Ganzes fassen, ist für unser Empfinden ganz gleichgültig. Die vier Zeilen der zwei Reimpaare müssen erst durch eine Besonderheit am Schlusse der ganzen Reihe zusammengeschlossen werden, wie es im alten Liede der Fall ist.

Das Lied setzt (abgesehen davon, daß es mit einer Art Theaterzettel[15] beginnt, der aufzählt, was in Worms, am Sitze des Königs Günther, des Bruders der Kriemhilt, alles vorhanden ist an Helden) gleich an einer vorgerückten Stelle des Stoffes ein, fängt also nicht mit dem eigentlichen Anfang der Sage an. Infolgedessen hat der Dichter an spätern Stellen das eine oder andere berichtweise nachholen müssen.