d, die im Auftrage Kaisers Maximilians I. 1502–17 hergestellte große Sammelhandschrift, früher auf Schloß Ambras, jetzt in Wien;
h, Meusebachs Handschrift, jetzt in Berlin; sie ist eine Abschrift von I und kommt deshalb für die Textkritik nicht in Betracht.
Während die Handschriften der Liet-Gruppe nur in unwesentlichen Dingen voneinander abweichen (so daß die junge a nur zur Ausfüllung der Lücken in der guten alten C herangezogen zu werden braucht), gehen die der Not-Gruppe vielfach stark auseinander: Db gehören zusammen und folgen in den ersten 270 Strophen des Liedes, ebenso im Anfange der Klage seltsamerweise dem Liet-Texte; Id sind einerseits im Eingange des Liedes nicht unwesentlich kürzer als alle übrigen Texte, haben aber andererseits im Verlaufe des Gedichtes im ganzen zwanzig Strophen, die sonst nur dem Liet-Texte eigen sind, in den zugrunde liegenden Not-Text aufgenommen; B gibt, von Kleinigkeiten abgesehen, den Not-Text am reinsten wieder; A hat ihn um volle 61 Strophen, die im Laufe des Gedichtes, hauptsächlich innerhalb der Strophen 340–720 (der Zählung von Bartsch) gestrichen sind, verkürzt.
Da A infolge dieser Streichungen den kürzesten Text bietet, hielt man sie lange Zeit für den Vertreter des ältesten vorhandenen Textes; seit es aber W. Braune (Die Handschriftenverhältnisse des Nibelungenliedes, 1900) gelungen ist, nachzuweisen, daß A mit dem Hauptteile von Db, der dem Not-Texte folgt, manche jüngere Änderungen und Fehler gemein hat, kann davon keine Rede mehr sein, vielmehr ist A der Not-Vorlage von Db auf das nächste verwandt und innerhalb der 270 Strophen, in denen Db einer Liet-Vorlage folgen, der alleinige Vertreter dieser Handschriftengruppe.
Die größte Schwierigkeit macht noch heute die richtige Einordnung der Gruppe Id; im Anfange ist sie kürzer, als alle übrigen Texte und in dieser Beziehung, wie ebenfalls Braune nachgewiesen hat, altertümlicher als alle diese. Wie aber soll man die zwanzig zum Liet-Texte stimmenden Strophen beurteilen? Sie sind im allgemeinen ganz lose in den Not-Text eingefügt; von den vierzehn Stellen, auf die sie sich verteilen, stimmen elf genau zur Strophenfolge des Liet-Textes; an den drei andern Stellen ist eine kleine Verschiebung eingetreten, die dem Zusammenhange nicht günstig ist: die Strophen stehen (nach der Zählung von Bartsch)
| hinter | 969 | statt | hinter | 964 | ( | um | 5 | Strophen | zu | spät | ), | |
| „ | 998 | „ | „ | 1001 | ( | „ | 3 | „ | „ | früh | ) | und |
| „ | 1571 | „ | „ | 1573 | ( | „ | 2 | „ | „ | „ | ). |
Eine Mittelstellung zwischen den beiden Hauptgruppen nimmt also Id auf jeden Fall ein, es fragt sich nur, ob eine durch Entwicklung der Texte bedingte oder eine äußerliche. Braune entscheidet sich für das erstere und erblickt in Id eine Vorstufe zu dem Liet-Texte; ich neige mich der andern Auffassung zu, hauptsächlich weil die Ordnung der Strophen an den drei erwähnten Stellen um ein weniges ohne ersichtlichen Grund abweicht; das scheint sich am besten aus äußerlicher Entlehnung zu erklären: der Besitzer der Grundhandschrift der Gruppe Id kannte den Liet-Text und vermißte in ihr einige diesem allein eigene Strophen; er trug sie auf den Blatträndern nach; beim Abschreiben wurden sie in den Text eingerückt, und dabei kamen nun jene kleinen Irrtümer vor, die sich jedenfalls innerhalb des Raumes einer Blattseite halten.
Einfacher ist die eigentümliche Textmischung der Gruppe Db zu erklären: in ihrer Grundhandschrift war der Anfang des Liedes (ebenso der Anfang der Klage) verloren gegangen und durch Abschrift aus einer andern Handschrift, die dem Liet-Texte angehörte, ersetzt worden. Das war möglich, da die beiden Haupttexte doch nicht so stark voneinander abweichen, daß man die Verschiedenheit auf den ersten Blick erkennen müßte; auch in neuerer Zeit ist solche Textmischung vorgekommen, vgl. [S. 124]. Das aus dem Liet-Texte entnommene Anfangsstück des Liedes umfaßt ungefähr doppelt soviel Raum wie das eben daher entnommene Anfangsstück der Klage; der den Not-Text bietende Hauptteil des Liedes ist annähernd achtmal so lang wie der Eingang; daraus darf man vermuten, daß von der Grundhandschrift die 1., 2. und 19. Lage verloren gegangen und ungenau ersetzt waren.
Die sechs Haupthandschriften des Not-Textes ordnen sich sonach in zwei Gruppen: auf der einen Seite Id mit altertümlich kurzem Eingang, aber zwanzig zugesetzten Strophen; auf der andern Seite ABDb mit längerm Eingang (wie ihn auch der Liet-Text bietet); Db, deren alter Eingang ja verloren ist, werden durch die nahe Verwandtschaft mit A bei dieser Gruppe festgehalten.
Wie verhalten sich nun aber die beiden Hauptgruppen „Liet“ und „Not“ zueinander? Geht die eine auf die andere zurück, oder weisen beide auf ein verlorenes Original? Von den drei möglichen Antworten, die alle drei ihre Vertreter gefunden haben, können wir eine von vornherein ablehnen: die „Not“ geht keinesfalls auf das „Liet“ zurück, denn sie ist altertümlicher als dies; vor allem aber steht im Not-Texte die „Klage“ noch ziemlich selbständig hinter dem Liede, während das „Liet“ die beiden Gedichte möglichst untereinander auszugleichen strebt; so gehen denn zahlreiche Mehrstrophen von Ca auf Anregungen der „Klage“ zurück. So bleiben zwei Möglichkeiten: entweder das „Liet“ beruhte auf der „Not“, oder beide nebeneinander auf einem verlorenen Original; der ersteren neigt sich Braune zu, während ich der zweiten den Vorzug gebe auf Grund folgender Überlegung: der Liet-Text muß spätestens zu Anfang des 13. Jahrhunderts abgeschlossen sein, denn er hat die alte einfache Angabe der Klage, daß Ute, die Mutter der burgundischen Könige, ihre alten Tage im Kloster Lorsch verbrachte, breit ausgesponnen und stellt die Behauptung auf, sie habe es ausgestattet (Holtzmann 1158)