mit starken rîchen urborn, als ez noch hiute hât,

daz klôster dâ ze Lôrse, des dinc vil hôhe an êren stât;

nun ist aber dies altberühmte Kloster durch seinen letzten Abt Konrad, der 1216 zuerst genannt wird, derartig heruntergebracht worden, daß er 1229 abgesetzt, und das Stift an Mainz übergeben wurde; ein so lautes Rühmen, wie wir es in C finden, war also in und nach dieser Zeit nicht wohl möglich[51]. Dagegen kann die Grundhandschrift des Not-Textes nicht älter als höchstens 1240 sein, denn sie hat 1331 und 1336 den richtigen Ortsnamen Treisenmûre durch den falschen Zeizenmûre ersetzt. Die Stellen fallen in die Partie, die Kriemhilts Reise zu Etzel schildert und dabei innerhalb Österreichs die Tag für Tag berührten Stationen in genauer Folge nennt: Everdingen, Ense, Bechelâren, Medelîche, Mûtâren, Treisenmûre, Tulne, Wiene, Heimburc, Miesenburc. Setzt man Zeizenmûre für Treisenmûre ein, so erhält man eine widersinnige Folge, denn Zeizenmûre liegt bereits östlich von Wien. Derjenige, der es eingeführt hat, kann von Österreichs Geographie keine persönliche Anschauung gehabt haben; nun ist aber Zeizenmûre ein unbedeutendes Dorf, das einem Nicht-Österreicher schwerlich bekannt ist, wenn es nicht einen besondern Ruf hat; einen solchen hat es dadurch erlangt, daß Nithart von Riuwental einen großen Teil seiner österreichischen Dorfgedichte dort spielen läßt; Nithart, dessen Dichten schätzungsweise in die Zeit von 1210–1240 fällt, lebte ursprünglich in Bayern und vertauschte es erst etwa 1230 mit Österreich; vor diesem Zeitpunkte können Nitharts österreichische Dorfgedichte nicht entstanden sein. Vorher dürfte also jener fälschlich in den Not-Text eingeführte Ort außerhalb Österreichs schwerlich bekannt gewesen sein[52].

Ist somit die Grundhandschrift des Not-Textes rund ein Menschenalter jünger als die Existenz des Liet-Textes, so kann dieser nicht auf jenen zurückgehen, und bleibt nunmehr nur die dritte Möglichkeit übrig: beide weisen nebeneinander auf ein verlorenes Original zurück. Dies Original kann nach Ausweis der nahen Übereinstimmung beider Texte vom Not-Texte nicht allzu verschieden gewesen sein; um 1200 erfuhr es zunächst eine Überarbeitung, die im Liet-Texte noch vorliegt. Sie hat den ohnehin schon stark vorherrschenden rittermäßigen Geist noch verstärkt, außerdem aber den Anhang, die Klage, mit dem Liede in größere Übereinstimmung versetzt; den nur auf den letzten Teil passenden Titel „der Nibelunge Nôt“ hat sie durch den richtigern „der Nibelunge Liet“ ersetzt. — Nicht vor 1240, zu einer Zeit, da der ritterliche Geschmack schon im Sinken war, hat ein Jüngerer eine Neubearbeitung des Gedichtes für angezeigt gehalten und dabei über den im allgemeinen Umlauf befindlichen Liet-Text weg auf das Original zurückgegriffen[53]; sein Werk liegt uns im Not-Texte vor. Er folgt dem Original im ganzen recht treu; nur einzelne in spielmannsmäßigem Geschmack gehaltene kleine Szenen dürften vielleicht auf ihn zurückzuführen sein (Dankwart als Verschwender bei der geizigen Brünhilt; Hagens grobes Verhalten gegenüber der jungvermählten Kriemhilt u. dgl.).

Charakteristisch für den spätern Ursprung des Not-Textes ist der Umstand, daß er in keiner seiner zahlreichen Handschriften rein erhalten, sondern überall mehr oder weniger durch den Liet-Text beeinflußt ist: die Gruppe Id bewahrt den alten Anfang, setzt aber die besprochenen zwanzig Strophen zu; die Gruppe ABDb hat umgekehrt (wenn auch nicht in allen Handschriften in gleichem Maße) den erweiterten Anfang von Ca aufgenommen; die Grundhandschrift von Db ist aus dem Liet-Texte ergänzt: die Handschrift B hat einmal zwei Strophen (102. 103 Bartsch) sowie am Schlusse der Klage den Abschnitt über Etzels Verbleib aus dem Liet-Texte aufgenommen u. s. f. Letzterer lag eben allen Schreibern und Hörern fortgesetzt im Ohre; es ist begreiflich, daß Berufsschreiber, die den Liet-Text bereits ein- oder mehrere Male abgeschrieben hatten, bei der Arbeit an einer Not-Handschrift unwillkürlich Lesarten jenes Textes anbrachten: so dürften sich auch die zahlreichen Kreuzungen in den Varianten erklären, die aus keinem organisch entwickelten Handschriftenstammbaum verständlich sind.

Unter Berücksichtigung aller zugehörigen Bruchstücke dürfte sich die spätere Geschichte des Not-Textes etwa in folgender Weise abgespielt haben: zunächst trennte sich vom Hauptzweige der Entwicklung die Stammhandschrift der Gruppe Id; in ältester reinster Form liegt uns diese Textgestalt annähernd vollständig nur in der späten Handschrift d vor; ihr zur Seite stehen das alte Fragment H und das dürftige Fragment O, das der direkten Vorlage von d angehört. Die Handschrift I und die nahe stehenden Fragmente K und Q ändern den alten Text der Gruppe Id in vielen Punkten selbständig; ihnen ist vielleicht noch das Fragment l beizuzählen, das ebenfalls zahlreiche Textänderungen aufweist. — Von der andern Hauptgruppe des Not-Textes stellt B eine vollständige, sehr alte Form dar; ihr zunächst verwandt ist die Grundhandschrift aller übrigen Nothandschriften, auf die zunächst die lückenhafte A und die Fragmente L (daraus abgeschrieben g) und M, sowie die Grundlage der Db-Gruppe zurückgehen; diese wird gebildet durch die recht nahe verwandten Handschriften D und b und Fragmente S, N und Z (wohl auch W der Klage). — Das unbedeutende Fragment i ist nicht sicher einzuordnen.

Die vorgetragene Meinung vom Verhältnis der beiden Nibelungentexte und ihrer Handschriften erhält eine wesentliche Stütze durch das relative Alter der zugehörigen Pergamentcodices. Dies läßt sich bestimmen durch die Art der Einrichtung derselben: die älteste Weise ist, den Text (des Liedes und der Klage) ohne Absetzen von Vers oder Strophe einspaltig über die ganze Seite zu schreiben; so sind C und E (vom Liet-Text) sowie H (von der Id-Gruppe) verfahren. Etwas mehr Übersicht bei größter Ausnutzung des Pergamentes gestattet zweispaltige Einrichtung, bei welcher im Liede die Strophen abgesetzt werden, aber nicht die Verse; sie liegt vor in FRY, B, DNSZ, sowie in auffallend kleinem Format in Q; innerhalb der Klage verfahren diese Codices, entsprechend der andern Versart, verschieden: zweispaltig ohne Absetzen schreibt B (ältere Weise), zweispaltig mit abgesetzten Versen G, DNW (jüngere Weise). Schließlich setzt man auch im Liede die Verse ab; zweispaltig verfahren so AMI, einspaltig LU (kleines Format); innerhalb der Klage schreibt A zweispaltig mit abgesetzten Doppelversen, I dreispaltig mit abgesetzten Versen, beides sichtlich aus räumlichen Gründen; das in kleinem Format gehaltene X schreibt einspaltig mit abgesetzten Versen. Ganz großes Format, dreispaltig eingerichtet, haben O und K; jenes setzt gar nicht ab und bringt hundert, dies setzt nur Strophen ab und bringt sechzig Strophen auf einem Blatte unter; K bringt also das ganze Nibelungenlied auf fünf Quaternionen, O gar nur auf drei Quaternionen unter; das weist darauf hin, daß sie beide (wie das aus O abgeschriebene d) Sammelhandschriften waren; ihre Einrichtung hat mit derjenigen der übrigen Handschriften nichts gemein, und sie sind gewiß nicht so alt, wie ihr Einrichtungsprinzip anzudeuten scheint.

Der in der Handschrift k vorliegende, im 15. Jahrhundert modernisierte Text beruht in der Hauptsache auf einem Exemplare des Liet-Textes, das im Anfange zwei größere Lücken aufwies; diese sind ersetzt aus einer Handschrift des Not-Textes, die in nächster Verwandtschaft zu A stand, wie der gleiche Strophenbestand des Einganges zeigt.

Das den beiden um 1200 und 1240 entstandenen Bearbeitungen zu Grunde liegende Original hat, wie wir gesehen haben, die angehängte Klagedichtung bereits besessen; auch war es in bezug auf die Technik der Metrik und des Reimes schon ziemlich hoch entwickelt, denn die überwältigende Mehrzahl aller Verse der beiden Bearbeitungen hat ihm bereits angehört. Es kann also seine Gestalt nicht allzulange vor der ersten Bearbeitung und keinesfalls vor dem Jahre 1170 gewonnen haben; die um 1200 vorgenommene Bearbeitung ist nicht durch formale, sondern durch inhaltliche Bedenken, in erster Linie durch das Streben, Lied und Klage miteinander auszugleichen, veranlaßt worden.

Derjenige, der das durch Vergleichung der beiden Bearbeitungen uns noch im wesentlichen erreichbare Original geschaffen hat, ist nun noch nicht derjenige, den wir als den eigentlichen Nibelungendichter zu betrachten haben, sondern es ist vermutlich derselbe, der die Klage angehängt hat; dieser „Klagedichter“ hat gewiß auch seine Tätigkeit auf das Lied selbst ausgedehnt; sicher hat er ihm die vierzehn[54] Strophen eingefügt, die den Bischof Pilgrim erwähnen (1295–99. 1312. 1330. 1427. 1428. 1495. 1627–30 Bartsch); sie lassen sich ohne jede Schwierigkeit herausheben.