Die Juden zu Naumburg an der Saale.
Mitgetheilt durch Karl von Heister.
(Fortsetzung.)
Im J. 1402 verehrten die Juden dem Rathe eine Lamprete. Es muſs aber in jener Zeit ein groſser Fisch diesen Namen geführt oder das eine nur die Art bezeichnet haben, weil es heiſst: „mit den guten Freunden verzehrt Woche Exaudi.“[22]
Das Ereigniſs blieb unermittelt, durch welches in anderthalb Decennien eine ungemeine Verminderung der Juden zu Naumburg stattfand, und ist eine partielle Vertreibung am wahrscheinlichsten.
Im J. 1410 fand ein Vergleich der drei Räthe mit der Judenschaft statt — mit allen dreien, weil sonst das, was der regierende (sitzende) Rath beschlossen hatte, von dem folgenden über den Haufen geworfen werden konnte. Ein solches Abwechseln, welches die Freiheit schützen und das Parteigetreibe unschädlich machen sollte, fand sich in vielen Städten, z. B. in Mühlhausen.
Zu dem Vertrage waren „vnsern mit Rathmanne vnnd geschworene kumpane“ gezogen worden, unter denen einige Edelleute. Die Zahl der Juden wurde auf 22 festgesetzt, und war dieses die im Hause C wohnende Familie[A] des Rabbi Abraham. Verringerte sich diese, so konnte jene durch Zuziehende voll gemacht werden. Die Juden gelobten, jährlich 40 gute rheinische Gulden schwerer Münze, in zwei Terminen (Michaelis und Walpurgis) zu zahlen, und zwar für Synagoge, Schule und ein Wohnhaus, „sampt dem minderen flecke, das ist in dem sagkvit“.
Sollten aber mehr Juden in die Stadt kommen, als oben festgesetzt, stets nur mit Wissen des sitzenden Rathes, so ist die Besteuerung dieselbe, als die der angesessenen Juden, und blieb es gleich, ob jene dauernd, oder nur zeitweise weilten. Man wollte den Angesessenen das Vertrauen schenken, die Steuer von den Zugezogenen einzuziehen und auf das Rathhaus zu bringen. Ein abziehender Jude muſste zuvor die rückständige (vorsessen) Steuer entrichten. Verminderte sich die obige Zahl der Juden ohne Wiedervollmachung, so sollten die vorhandenen dennoch die ganze Steuerquote aufbringen. Die Schule sammt dem Vorhause wurde den Juden erblich übergeben; sie waren aber von der Entrichtung des Wachgeldes frei und brauchten für die innehabenden Grundstücke keine „Thormtage“ zu thun. Sollte jene Schule abbrennen, so wollte sie der Rath wieder aufbauen; kam aber das Feuer durch die Juden aus, so waren diese, nach ihrem feierlichen Gelöbnisse, zum Wiederbaue verpflichtet.
Am Schlusse heiſst es (im heutigen Deutsch): „Auch haben wir obengenannte drei Räthe von Naumburg den vorerwähnten Juden und ihren Erben gelobt und geloben ihnen mittelst dieses Briefes, daſs wir sie vertheidigen, beschützen und beschirmen wollen, mit Ausnahme (gegen) unseres Herrn (des Bischofs), und ihnen zu allen Rechten verhelfen, gleich unseren Mitbürgern, so wir auf das Beste können und mögen, ohne Arglist.“
Beide Theile schworen sich das Halten des Vertrages zu, der am Sonnabend nach St. Veronika abgeschlossen worden ist. Es ist bemerkenswerth, daſs von einem Eigenthumsrechte des Bischofs an den Juden keine Rede ist[23].