Mit eim Feureisen, Schwam und Stein

Hielt man Feur bei Geschütz insgemein,

Die schädlich Feurschloſs noch nit waren

Wie jetzt gemein in selben Jahren.

Unter den Feuerschlössern können nur die Radschlösser verstanden sein; denn 1. wurden im 16. Jahrh. nur diese so genannt, nicht aber die Luntenschlösser; 2. wurde es überhaupt erst nach Erfindung des Radschlosses üblich, den Mechanismus zum Abfeuern „Schloſs“ zu nennen (wahrscheinlich von den daran befindlichen Schnellfedern), wenigstens ist kein Beispiel bekannt, daſs der dem Radschloſs vorangegangene federnlose Luntenhahn, oder Drache ( Serpentin ) Schloſs genannt worden wäre; 3. konnte vom Luntenhahn nicht gesagt werden, daſs er zur Zeit des Tyrocinimus Maximilans’s I. noch nicht vorhanden gewesen sei, weil derselbe um’s J. 1480 in Deutschland und den angrenzenden Ländern schon viel in Gebrauch war; 4) spricht auch die Bezeichnung „schädlich“ dafür, daſs das Radschloſs gemeint ist; denn von diesem und keinem andern wissen wir, daſs es geraume Zeit für die öffentliche Sicherheit gefährdend gehalten und deshalb das Tragen der damit versehenen Büchsen, die man anfangs selbstzündende oder auch blos zündende, später, zumal die Pistolen, Zündbüchsen nannte (Hortleder I, 1943), wiederholt verboten wurde, wie z. B. noch 1533 in Oesterreich (Buchholz, Ferdinand I., VIII, 50. Anm.). Ein solches Verbot gibt es nun auch schon aus dem J. 1506; denn die Gesetze der in diesem Jahre zu Geislingen errichteten Schieſshütte bestimmen, daſs niemand einer „selbstzündenden Büchse“ sich bedienen solle (Jäger, Geschichte d. schwäb. Städtewesens, I, 422). Das Alter des Radschlosses würde hiernach also mindestens bis 1506 zurückgehen. Daſs es noch bis vor 1501 zurückgeht, läſst die Zeichnung einer Handbüchse von diesem Jahre schlieſsen, wovon weiter unten ausführlicher die Rede sein wird. Im Uebrigen ist bekannt, daſs nur die Chronik eines ungenannten Nürnbergers die Angabe enthält, das Radschloſs sei 1517 in Nürnberg erfunden, während andere Quellen, die Doppelmaier benutzte, blos sagen, in diesem Jahre habe man in Nürnberg und gleichzeitig auch in Augsburg die Radschlösser gemacht (v. Stetten, Kunst- etc. Gesch. v. Augsburg I, 201), was vielleicht so zu verstehen ist, daſs solche damals zuerst als stehender Handelsartikel von besondern Handwerkern, die unter dem Namen Feuerschloſsmacher vorkommen, verfertigt wurden.

Gegen den zweiten Punkt, daſs man bis zur Erfindung des Radschlosses die Handbüchsen auf Gabelgestellen abgefeuert, ist geltend zu machen, daſs sich bis jetzt, so viel man weiſs, in den Schriften des 14. und 15. Jhdts. nicht das Geringste gefunden hat, was diese Behauptung bestätigte, wohl aber Mehreres, woraus hervorgeht, daſs man die Büchsen in der Regel frei auf der Hand, ohne sie auf eine Gabel oder andere Stütze aufzulegen, abgeschossen hat. Dahin gehört für die älteste Zeit eine Abbildung in einem Feuerwerkbuche der Münchener Bibliothek (C. g. Nr. 600, Bl. 10), dessen Entstehung aus verschiedenen innern und äuſsern Gründen zwischen 1360 und 1380 gesetzt werden muſs. Diese stellt einen Mann mit einer Handbüchse dar, die damals noch aus einer kurzen Röhre mit einem darin steckenden eisernen Stiel bestand, und die er an letzterem mit der linken Hand schief nach vorn in die Höhe gerichtet hält, während er sie mit der rechten vermittelst eines langen, unten einen Knopf, oben einen seitwärts gewendeten Zacken habenden Feuereisens, wie es scheint, durch Inbrandsetzen einer aus der Mündung heraushangenden Zündschnur abfeuert. Um besser zielen und treffen zu können, als es auf diese Art möglich war, nahm der Schütze, wenn es die Umstände erlaubten, die Büchse in beide Hände, hielt sie frei vor sich hin und lieſs sie, nachdem er darüber visiert und sie je nach der Entfernung des Ziels mit dem hintern Ende mehr oder weniger gesenkt und ihr dadurch den erforderlichen Erhöhungswinkel gegeben hatte, durch einen Gehülfen abfeuern. Dies Verfahren wird in einer Anweisung zum Schieſsen mit dem „gefaſsten“ (d. h. auf einem graden, mit der Hand zu umspannenden, Stab genannten, Holze befestigten) Handrohr, umständlich beschrieben, die in einem die Jahrzahl 1457 am Ende tragenden Kriegsbuch der Wiener Bibliothek (Nr. 221, 2952
Ph.4°202′ §. 38) sich befindet und leicht die einzige sein möchte, die uns aus der ältern Zeit bis zum 17. Jhdt. herab erhalten ist. Auf den Schieſsständen der Schützengesellschaften war im Anfange des 16. Jhdts. nicht nur jede Unterstützung der angeschlagenen Büchse, sondern selbst das Ansetzen des Kolbens an die Schulter untersagt. So heiſst es z. B. in einem 1501 von Bürgermeistern und Rath der Stadt Kölln erlassenen Einladungsschreiben zu einem groſsen Festschieſsen, wovon ein gedrucktes Exemplar mit dem über der Schrift zwischen einer Armbrust und einer Handbüchse stehenden ausgemalten Stadtwappen in der städtischen Bibliothek zu Köln aufbewahrt wird: „Es sall auch eyn yecklicher schieſsen vffrecht mit fryem schwebenden Armen vnd affgesneden wammes ermell aen schnore vnd reme und auch aen scherm oder rauchpanne vnd also dat dye bosse dye assel nyet enroert vnd sunderlich vff yede bossen nyet me dan eyn slecht abesyen vnd hynden eyn lochelyn oder vffen schrentzelyn haben vnd sall geyn schutze zwey Klotz ader Kogelen ader gefedert Klotz schieſsen;“ wer dawider verfährt geht sein Schieſszeug verlustig. Man könnte nun denken, daſs man im Kriege und auf der Jagd die Büchsen auf Gabeln abgeschossen. Wenn das der Fall gewesen wäre, hätte man sicher auch die letzteren neben den Büchsen in den Zeughäusern und Rüstkammern vorräthig gehalten, und sie müſsten dann nothwendig in den Inventarien des Kriegs- und Jagdzeugs, deren wir mehrere sehr vollständige aus dem 15. Jhdt., und darunter auch eins von dem 1462 in Nürnberg vorhandenen Kriegsmaterial, besitzen, mitverzeichnet stehen. Wir finden jedoch nirgends eine Spur davon, selbst nicht für die Hakenbüchsen die wegen ihres Gewichts und Rückstoſses nur aufgelegt abgeschossen werden konnten. Erst gegen Ende des 15. Jhdts., als man anfieng, der Handrohre von mehr als dreilöthigem Kaliber auch im Feldkriege sich zu bedienen, kamen für die grös sern derselben, die von drei Mann gehandhabt wurden, tragbare, dreibeinige Schrägen in Gebrauch (nach Beninga hatte 1501 Graf Edsard von Ostfriesland deren 1000 Stück in der Schlacht bei Dam gegen die Gröninger), und für die kleineren, nur einen Mann erfordernden, erst im dritten Jahrzehend des 16. Jhdts. die Gabelstützen, die, soviel man weiſs, zuerst im J. 1521 von den Spaniern in Italien bei ihren langen Musketen geführt wurden.

Zur Widerlegung des dritten Punkts, daſs man erst nach der Erfindung des Radschlosses angefangen, an der Wange abzuschieſsen, bedarf es nur der Hinweisung auf den Lunten hahn, der diese Art des Abschieſsens, wodurch bis dahin die Armbrust dem Feuerrohr in der Treffsicherheit beträchtlich überlegen gewesen war, zuerst ermöglichte. Derselbe bestand nur aus einer, an der rechten Seite des Schaftes hinter dem Zündloch auf einem Zapfen angebrachten Winkelhebel, dessen stehender Arm einen flachgelegenen, in eine Klemme mit Schieber auslaufenden Bügel bildete, und dessen liegender in der Mitte einen treppenförmigen Absatz hatte, wodurch seine hintere Hälfte einige Zoll tief unter den Schaft zu liegen kam. Wurde nun der liegende Arm, der durch ein quer über seinen mittleren vertikalen Theil gelegtes Blech gegen Verbiegen geschützt war, durch Heranziehen seiner hintern Hälfte an den Schaft gehoben, so senkte sich der stehende Arm mit dem in die Klemme gesteckten Stück Schwamm, Zunder oder Zachen (Lunte) auf die Zündpfanne herab. Wenn jener hierauf losgelassen wurde, gieng dieser sogleich wieder in die Höhe, weil ersterer viel länger und schwerer war. Die Zeit der Erfindung des Luntenhahns ist nicht näher bekannt, doch scheint er schon vor der Mitte des 15. Jhdts. vorhanden gewesen zu sein. Von dem, was sich dafür anführen läſst, sei hier nur der Bericht eines Augenzeugen von der Schlacht bei St. Jakob an der Birs 1444 (Säkularschrift der hist. Gesellschaft zu Basel, 1844) erwähnt, worin es (S. 21) heiſst, ein Büchsenmeister und fünf andere Männer seien den Berg herabgekommen „mit angezündten geladen Büchsen vnd zunder vnd gespannen armbrosten.“ Die älteste Abbildung einer Luntenhahnbüchse, die dem Schreiber dieses zu Gesicht gekommen, ist in einem Feuerwerkbuche vom J. 1473 der Münchener Bibliothek befindlich (C. g. Nr. 599 Bl. 10). Der vorbeschriebene Mechanismus erscheint hier aber, wie die ganze Waffe, schon so sorgfältig, ja zierlich gearbeitet, daſs sich nicht annehmen läſst, er sei nur erst kurz vorher aufgekommen, zumal wir die damit versehenen Büchsen wenige Jahre später fast in allen Ländern Europas verbreitet finden, wenigstens Zeichnungen von solchen, da sie selbst keinen besondern Namen führten, auſser vielleicht allein in Holland, wo sie knipbussen heiſsen (Annal. rer. in Holl. etc. gest. beim J. 1481, in Mathaei analec. I, 398 und J. a Leydis etc. ebendas. S. 726 beim J. 1477).

Der Luntenhahn darf nicht verwechselt werden mit dem spätern Lunten- oder Schwammschloſs. Dies unterschied sich von jenem dadurch, daſs der Hahn vor dem Zündloch stand, also zurückschlug und durch einen künstlicheren, gröſstentheils im Schaft liegenden Mechanismus in Bewegung gesetzt ward. Da nun der Hahn des Radschlosses im wesentlichen dieselbe Einrichtung hatte, und das Schwammschloss wegen seiner gröſsern Einfachheit und Sicherheit nach der Mitte des 16. Jhdts. das Radschloſs bei den zum Kriegsgebrauch bestimmten Handfeuerwaffen, mit Ausnahme der Pistolen und Reiter-Arkebusen, fast ganz verdrängte, so ist anzunehmen, daſs es spätern Ursprungs war als dieses und ihm seine Entstehung verdankte. Es findet sich aber schon an der Büchse, die auf dem früher erwähnten Einladungsschreiben der Stadt Köln vom J. 1501 abgebildet ist, ein rückwärtsschlagender Hahn, der, wie man aus seinem beträchtlichen Hervorragen über das von der linken Seite gezeichnete Rohr und aus dem Mangel des Steines zwischen seinen Lippen schlieſsen muſs, einem Luntenschloſs angehört. Hieraus folgt denn für die Erfindung des Radschlosses, daſs dieselbe noch vor 1501 fällt. Viel weiter zurück dürfte sie aber auch nicht fallen; denn in einem Feuerwerkbuche der Heidelberger Bibliothek (Nr. 126 des Wilken’schen Katalogs der von Rom zurückgekehrten Handschriften), welches 1496 von dem pfälzischen Büchsenmeister Phil. Mönch verfaſst ist, sind die Handbüchsen noch mit dem Luntenhahn ganz ebenso wie in dem Manuscript vom J. 1473 abgebildet. An der Büchse auf dem Einladungsschreiben der Stadt Köln sieht man auch bereits die das Zielen erleichternde Abschrägung auf der linken Seite des Kolbens, die sogen. Backe, ein sicheres Zeichen also, daſs man 1501 an der Wange anschlug. Nicht den geringsten Zweifel aber darüber, daſs man auch schon früher die Luntenhahnbüchse so anschlug, läſst endlich die Abbildung eines zielenden Schützen, die sich in dem illustrierten Inventar befindet, welches Kaiser Max I. im J. 1492 durch seinen obersten Zeugmeister Barthol. Freysleben von allem in den österr. Erblanden vorhandenen Geschütz aufnehmen lieſs, und wovon ein Exemplar in der Wiener (C. Max. Nr. 10,824) und eins in der Münchener Bibliothek (C. icon. Nr. 222) vorhanden ist. Der Mann hält hier das Rohr mit der ausgestreckten Linken ungefähr in der Mitte, mit der Rechten hinter dem Zündloch gefaſst und den sehr langen, wenig zurückgebogenen Kolben gegen die rechte Schulter gestemmt.

Allein die alten Büchsen stieſsen, wie man sich denken kann, nicht wenig, und die herumsprühenden Funken des reichlich auf die Pfanne geschütteten Pulvers versengten trotz des hinter dem Zündloch befestigten Schirms von Leder oder anderem Material, dessen man sich dagegen bediente, den Schützen oft arg genug. Daher kam es denn, daſs viele beim Feuergeben die Wange nicht am Kolben lieſsen, sondern den Kopf abwandten. Besonders scheinen die Söldner diese das Treffen sehr beeinträchtigende Gewohnheit gehabt zu haben, die sie auch nach der Erfindung des Rad- und Schwammschlosses nicht ablegten, wie daraus hervorgeht, daſs noch in der zweiten Hälfte des 16. Jhdts. selbst von Reichs wegen darauf bezügliche Bestimmungen erlassen wurden. So schreibt z. B. die 1570 auf dem Reichstage zu Speier gegebene Fuſsknechtbestallung vor: die Büchsenschützen „sollen auch monatlich geübt und ihnen am Backen anzuschlagen und abzuschieſsen eingebunden werden.“ Hiernach wird nun wohl kein Zweifel mehr sein, wie man es zu verstehen hat, wenn die 1519 zum Bundesheere wider den Herzog Ulrich von Württemberg von der Stadt Nürnberg gestellten 150 Büchsenschützen als solche bezeichnet werden, die an der Wange abschieſsen konnten. Herzog Ulrich hatte übrigens Sorge getragen, daſs es seiner Mannschaft nicht an gleicher Uebung fehlte. Schon am 5. Aug. 1517 hatte er Befehl ergehen lassen, daſs die Büchsenschützen aller Aemter sich bereit halten sollten, in’s Feld zu rücken. Jeder sollte dabei, so viel möglich, eine Zielbüchse mit einem Schloſs haben und auch mit Steckzundeln und Anderm darzu gehörig verfaſst sein, auf daſs, wenn es zum Ernst käme, ein jeder mit am Backen angeschlagener Büchse desto gewisser schieſse, das sie mit guter Geschicklichkeit wohl thun und zuwege bringen mögen, damit der Schaden durch das ungewisse Schieſsen, da man nicht anschlage, verhütet bleibe. (v. Heyd, Ulrich, Herz. v. W. I, 510).

Coblenz, im März 1866.