Fußnoten:[A] VI. Band, 3. Heft, S. 84–115.[B] Hier verweist Lepsius auf die bekannten Werke von Kugler und ihren sphragistischen Theil.[C] Es kommt glücklicher Weise jetzt doch selten mehr vor, daſs die Begriffe Siegel und Siegel-Stempel, Siegel und Wappen, Siegel-Bild und Wappen-Bild, Siegel-Feld und Wappen-Feld — selbst von Männern vom Fache — miteinander verwechselt werden. Bezeichnete doch Tucelius sogar das kleine Reichsbanner (parvum vexillum nach Ducange) Fig. 7 des Titelblattes seiner Electa jur. publ. cur. als: „ Sigillum Ulrici comit. Würtenberg. “

Viele, wenn sie sich auch die Mühe geben, diese ganz verschiedenen Begriffe gehörig zu trennen, sind aber heute noch der Meinung, ein Siegel ohne Wappen hätte eigentlich gar keinen besonderen Werth, und manche Gelehrte halten es immer noch unter ihrer Würde, den Siegeln eine besondere Beachtung zu schenken, und betrachten die Sphragistik beinahe wie eine Art von Spielerei. Eine immer noch sehr empfindliche Folge der früheren Miſsachtung der Siegel ist die Schwierigkeit der Auffindung derselben in gröſseren Archiven; ein Verzeichniſs der Siegel findet sich bis jetzt, leider! beinahe in keinem derselben. Möchte doch allenthalben darauf Bedacht genommen werden!

[D] S. dessen Beiträge zur Siegelkunde des Mittelalters. Wien, 1846.[E] S. Correspondenzblatt von 1857, Nr. 11, S. 109–111.[F] Unter die Bild-Siegel gehören alle jene, welche weder das Porträt noch das Wappen ihres Inhabers enthalten; also namentlich alle Siegel mit Heiligen- und mit symbolischen Bildern, mit architektonischen, historischen und anderen Darstellungen, und mit Devisen.[G] Bei älteren Siegeln erheischt es allerdings zuweilen gründliche Forschungen, um mit Sicherheit bestimmen zu können, ob ein Siegel-Bild nicht ein wirkliches „Wappen-Bild“ war, da so viele Wappen gar nicht mehr bekannt, und manche verändert oder wenigstens bis zur Unkenntlichkeit travestiert worden sind.

Auch bei mittelalterlichen Städte-Siegeln hält es mitunter ziemlich schwer, zu bestimmen, ob ein auf denselben vorkommendes Wappen das eigentliche Stadtwappen ist, wenn dasselbe nicht gerade, was aber häufig der Fall, ein redendes ist.

Auf dem Siegel IV, A, 1 der Reichsstadt Dinkelsbühl von 1448 steht der Reichsadler auf drei mit Dinkel bewachsenen Hügeln. Die Reichsstadt Biberach führt auf ihrem Siegel IV; A, 2 mit der Jahreszahl 1533 rechts den Reichsadler links einen gekrönten Biber.

Die ursprünglichen Herrschafts-Wappen wurden zuweilen später eigentliche Stadt-Wappen. So behielt z. B. die Stadt Bräunlingen den habsburgischen Löwen von 1317 auch unter fürstenbergischer und später unter badischer Oberhoheit in ihrem Siegel bei; wogegen die Stadt Geisingen seit 1489 neben dem Löwen ihrer früheren Herren, der Dynasten von Wartenberg, auch noch das fürstenbergische Wappen im Siegel führte.

[H] Erst in neuerer Zeit wurden wieder in Pompeji Siegelstempel ausgegraben, welche nur den Namen ihres Inhabers tragen.

Bild-Siegel kommen zwar gleichfalls schon in den ältesten Zeiten vor; allein, da die Schrift-Siegel auch zugleich die einfachsten sind, so haben wir mit diesen den Anfang gemacht. —

[I] Das wichtigste Bild auf einem Siegel ist das Porträt seines Inhabers. Sobald daher dieses darauf erscheint, gleichviel ob mit oder ohne Wappen oder andern Gegenständen, so gehört dasselbe unter die „Porträt-Siegel“.

Auf den „Porträt-Siegeln“ sollte aber immer der Name des Inhabers ausdrücklich angegeben sein, um den Charakter des Bildes als „Porträt des Sieglers selbst“ ganz sicher festzustellen. Wenn der Stempel eines „Porträt-Siegels“ nach dem Tode seines ursprünglichen Besitzers von einem Dritten wieder zum Siegeln gebraucht wird, so sind die damit gefertigten Siegel keine „Porträt-Siegel“ mehr, sondern „Wappen-“, oder bloſse „ Bild-Siegel “, jenachdem sie das Wappen des neuen Sieglers enthalten, oder nicht.