Der gütigen Mittheilung des Herrn Pastors B. Ragotzky in Triglitz verdanken wir einen Abdruck dieses höchst interessanten Siegelstempels III, B, 2, a. (Abbild, s. nächste Spalte.)
Derselbe befindet sich in der Sammlung der Antiquitäts-Akademie zu Stockholm nebst mehreren anderen, wahrscheinlich auch aus Süddeutschland stammenden Stempeln. Er besteht aus einer dünnen, mit einer kleinen Oese versehenen Metallplatte. Das Wappen auf diesem Siegel ist sehr merkwürdig. Um die Mitte des 13. Jahrh. ist uns dieser sog. „ Eisenhut-Schnitt “ noch nie vorgekommen. Nach unserer Theorie von dem heraldischen Pelzwerk müssen wir diesen Schild auch als einen Schild von Kürsch blasonnieren; er ist aber, statt quer — wie gewöhnlich — der Länge nach getheilt.
Siegelstempel 2
Ueber die Person seines ursprünglichen Inhabers theilt uns Herr Reichsarchivsrath J. G. Brand zu München folgende Notizen gefälligst mit.
In Mon. Boic. VIII, p. 504 kommt aus einem Schäftlarner Cod. trad. ein D(ominus) Wernherus Chrezelin vor, welcher der Schlichtung eines Streites als Zeuge beiwohnte, welche stattfand „anno 1253 in castro Landeshutte in capite Jeiunii fra. VI.“ und „in conspectu Ludewici Ducis“ confirmiert wurde.
In einer Kl. Fürstenfelder Urkunde vom 16. März 1273 (M. B., IX, 102), in welcher Lodwicus D. g. Comes Palatinus Rheni, dux Bawarie, seinen Consens dazu gibt, daſs Ulricus Holermus einen Hof in Holenpach und einen andern in Gallenbach an das Kloster Fürstenfeld resigniert, erscheinen unter den Zeugen ... Wernherus et Eberhardus dicti Graetzel.. Albertus dictus Chrezil.... Auſser diesen zwei Fällen ist sonst, bis jetzt, kein Wernher Krätzel bekannt[G]; es handelt sich wol in beiden von ein und derselben Person.
In der Nähe des Herzogs Ludwig hat sich demnach Wernher Krätzel wiederholt befunden. Daſs derselbe aber herzoglicher Marschall war, ist bis jetzt unbekannt gewesen; in dem Verzeichnisse der Marschälle der bayerischen Herzoge von 1204–1292, im fünften Bande der „Quellen und Erörterungen zur bayerischen und deutschen Geschichte“, ist er nicht aufgeführt. Unser Siegel liefert aber wol den urkundlichen Beweis, daſs unser Wernher dieses Amt, wenn auch vielleicht nur ganz kurze Zeit, bekleidete.
Porträt-Siegel kommen im 13. u. 14. Jahrh. bei weltlichen Herren vom niedern Adel nie vor, auſser von Ministerialen[H]. Bei den Frauen ist es zweifelhaft. Wir lassen hier einen weiteren, höchst interessanten Beitrag zu dieser Gattung von Siegeln folgen.
III.
Siegelstempel 3