Wir werden in der Folge ersehen, daſs Synagoge, Schule Wohnhäuser vom Rathe an die Juden vermiethet wurden, was durch eine Notiz aus dem Jahre 1349 bestätigt scheint: „Der Rath gibt zu den Judenhäusern 8 Groschen“[6]. Allein, wollte man annehmen, es seien die Wohnungen der unzweifelhaft vertriebenen Juden beschädigt und behufs anderweitiger Vermiethung reparaturbedürftig geworden, so erscheint die Summe zu gering.

Die Juden müssen sehr bald zurückgekehrt sein, da Karl IV. im Jahr 1350 die zu Naumburg (Zeitz, Querfurt, Halle) an Friedrich den Strengen von Sachsen verlieh. Der Kaiser, der zu Bautzen tagte, wollte unzweifelhaft die Territorialherrn und die Städte strafen, weil das Eigenthum des Reiches hingeopfert worden war.

Bereits im Jahre 1354 hatte sich das Verhältniſs wiederum geändert, da der Rath 50 Schock Groschen von den Juden erhob, wovon aber 20 an den Bischof abgegeben wurden, wonach also dieser, als Landesherr, der eigentliche Eigenthümer der Juden war[7].

Demselben Jahre gehören die drei folgenden Regesten an[8]:

„Item Heinrich von Salfeld (zahlte) anderthalb Schock Groschen de stola Judeorum“.

„Zu dreien Malen (waren wir Bürgermeister) in Schönberg beim Bischofe, in der Angelegenheit des Jana von Mücheln (Muchele), des Peters von Weiſsenfels (Wissenfels) et de stola Judeorum“.

Zunächst muſs hervorgehoben werden, daſs es sich hier um drei Naumburger Juden handelt. In Ermangelung von Familiennamen wurden die Israeliten entweder nach dem Zeichen des Hauses genannt, in dem sie wohnten, oder nach dem Orte, von dem aus sie zugezogen waren; daher die Breslauer, Bamberger, Zwickauer etc. Christliche Vornamen kommen, wenn auch selten, doch mehrfach vor.

Stola kann aber unmöglich mit „Stolgebühren“ übersetzt werden, da die Entrichtung nicht an den Parochus stattfand, sondern an die Stadt, und zwischen dieser und dem Bischofe streitig war. Dann hat auch Du Cange (1710) nicht eine einzige Anführung, daſs man den Namen eines Stückes des Priesterornates der Gebühr für geistliche Handlungen beigelegt habe[A]. Im Jahre 1322 verpflichteten sich die Juden zu Brandenburg a. d. H., dem Leutpriester jährlich eine Summe zu zahlen pro suis oblationibus et actionibus.[9] Da ist nicht die Rede von Stola, welches Wort aber zu Naumburg unzweifelhaft eine an der Synagogengemeinde haftende Steuer bezeichnete[10].

Daſs die Juden Pferdehandel trieben, dürfte ergeben:

„Item empfingen wir unter dem Rubro Juden (apud Judeos) 4 Schock Groschen als Strafe wegen der Pferde des vorgenannten (? Peter ) von Weiſsenfels “[11].