Ueber die beiden Frauen des Minnesängers Oswald von Wolkenstein ist äußerst wenig Zuverlässiges bekannt. Bis vor kurzem wußte man nicht einmal bestimmt, ob Margareta von Schwangau seine erste Frau gewesen, wofür sich Beda Weber in dem Werke: „Oswald von Wolkenstein und Friedrich mit der leeren Tasche“ (Innsbruck, 1850) aussprach, oder Anna von Hohenems, für die von Hormayr in seinen verschiedenen Arbeiten über die Wolkensteiner und Schwangauer die erste Stelle in Anspruch nahm. Die Quellen, aus welchen die genannten Autoren schöpften, sind — abgesehen von Oswalds Gedich ten — theils nicht bekannt, theils nicht mehr aufzufinden, so daß in Ermangelung bestimmter urkundlichen Nachrichten auch Ign. Zingerle in seiner Abhandlung: „Zur älteren tirolischen Literatur I“[37] der Behauptung Beda Webers sich anschloß, bis es ihm gelang, aus, dem gräflich Trapp’schen Archive zu Churburg eine undatierte Urkunde zu erhalten, aus welcher hervorgeht, daß Margareta von Schwangau ihren Gemahl Oswald überlebte; denn in derselben — durch welche Margareta, geb. von Schwangau, und Michel von Wolkenstein, Domherr zu Brixen, ihrem Sohne und Bruder Oswald von Wolkenstein das Schloß Hauenstein sammt Inventar abtreten, an ihrer und ihrer Söhne, resp. Brüder, Gotthart, Leo und Friedrich statt — wird Margareta Herrn Oswalds seligen Wittib genannt.[38]
Das gräflich Wolkenstein’sche Archiv, früher zu Rodenegg, nun Eigenthum des germanischen Museums, enthält eine Anzahl von Stücken, durch welche gleichfalls der Beweis gebracht wird, daß Margareta ihren Gemahl Oswald überlebte und also dessen zweite Frau gewesen sein muß, wenn er überhaupt zwei Frauen hatte. Sie bilden mit der in der Germania abgedruckten Urkunde die einzigen authentischen Nachrichten über Margareta von Schwangau — über Anna von Hohenems sind unseres Wissens solche nicht bekannt —; sie lassen uns Margareta in vortheilhaftem Lichte sehen und bereichern zugleich unsere Kenntnisse über das Leben Oswalds. Beinahe sämmtliche Stücke gehören dem Todesjahre Oswalds (1445) oder dem Jahre 1447 an; nur eine Urkunde führt uns in eine frühere Zeit zurück.
Durch diese letztere, welche wir unter I hier zum Abdruck bringen, überträgt Margareta am St. Jörgentage (24. April) des Jahres 1426 all ihre Rechte, Forderungen und Ansprüche, die ihr von ihrem Vater seligen, Ulrich von Schwangau (dessen Tod wahrscheinlich kurz vorher erfolgt sein dürfte), und von künftigen Sachen noch anfallen möchten, ihrem lieben Mann Oswald von Wolkenstein.
Außer dieser Urkunde finden sich aus der Zeit, da Oswald lebte, nur noch zwei Margareta betreffende Stücke, und zwar zwei Briefe derselben vor, die sie beide im letzten Lebensjahre Oswalds, wenige Monate vor seinem Tode, schrieb. Von dem ersteren, an ihren Diener Jörg gerichtet (abgedruckt unter II), ist der Tag der Ausfertigung nicht genau zu bestimmen, da eine vorgenommene Korrektur es unmöglich macht, den Namen des Heiligen des betreffenden Tages zu entziffern; doch geht aus dem Briefe hervor, daß er vor Ostern (28. März) 1445 geschrieben wurde, da Margareta darin mittheilt, sie habe vernommen, daß sie in den Osterfeiertagen heim solle gen Hauenstein, und sei bereit, dem auch nachzukommen. Der übrige Inhalt des Briefes betrifft häusliche Geschäfte; namentlich wird dem Diener Jörg noch anbefohlen, sich das Wohl seines Herrn angelegen sein zu lassen.
Der zweite Brief, vom 28. Mai 1445, von Margareta an Oswald selbst gerichtet (s. III), läßt uns dieselbe gleichfalls als tüchtige Hausfrau und als eine um das Wohl ihres Mannes zärtlich besorgte Gattin erkennen, die demselben auch in Sachen der Politik mit ihrem Rathe zur Seite stehen durfte. Die in dem Briefe enthaltenen, auf politische Angelegenheiten sich beziehenden Stellen beweisen, daß die Behauptung Webers, Oswald habe seine letzten Lebensjahre in vollständiger Zurückgezogenheit und zerfallen mit der Welt auf Hauenstein zugebracht, auf Irrthum beruht, der wol hauptsächlich dadurch entstand, daß es Weber nicht gelang, entsprechende urkundliche Nachrichten über Oswald aus jener Zeit aufzufinden. — In der interessanten Abbhandlung Albert Jägers: „Der Streit der Tiroler Landschaft mit Kaiser Friedrich III. wegen der Vormundschaft über Herzog Sigmund von Oesterreich von 1439–1446“[39] wird zwar mitgetheilt, daß der Landtag zu Meran (zusammengetreten am 3. November 1443) Oswald von Wolkenstein die Verwesung des Eisak- und Pusterthales übertrug, die Frage jedoch, welcher von den beiden Oswalden mit diesem Vertrauensposten beehrt wurde, unerörtert gelassen. Da ein solcher einem jüngeren Manne, der noch nicht Gelegenheit hatte, sich hervorragendes Ansehen zu erwerben, gewiß nicht anvertraut wurde, so ist darüber wol kein Zweifel statthaft, daß es Oswald I., der Minnesänger, selbst war, der hochbetagt — er stand 1443 im 76. Lebensjahre — noch seine Kräfte dem Vaterlande widmete und treu auf Seite des Herzogs Sigmund aushielt.
Eine Bestätigung findet diese Annahme durch die unter IV abgedruckte Bescheinigung vom 2. August 1445 (dem Todestage Oswalds) für Margareta von Wolkenstein, geb. von Schwangau, über zwei Schlüssel, ausgestellt vom Vogt Ulrich von Matsch, dem ältern Grafen zu Kirchberg und dem Rathe zu Meran, als oberste Verweser des Herzogs Sigmund und seiner Landschaft. Oswald war nämlich Mitglied der aus fünf Personen bestehenden Kommission, welche das Original der von Friedrich V. von Oesterreich 1439 zu Hall ausgestellten Verschreibung und das Inventar des von Sigmunds Vater hinterlassenen Schatzes unter gemeinsamem Verschluß hatte.[40]
Margareta wohnte auch nach dem Tode ihres Gemahles Oswald auf Schloß Hauenstein, wie aus der unter V abgedruckten Urkunde vom 10. September 1445 hervorgeht, durch welche die Söhne Oswalds I. ihrer Mutter Hauenstein nebst allen Einkünften übergeben.
Außer diesen bisher erwähnten Stücken finden sich in dem ehem. Rodenegger Archive noch zwei an Margareta gerichtete Briefe aus dem Jahre 1447. Den ersten, vom 24. Januar, hat Matthäus Mochinger, Bürger zu Brixen, geschrieben, der hiedurch Mittheilung über verschiedene für Margareta besorgte Geschäfte macht. Da er Neues über dieselbe nicht enthält, unterlassen wir dessen Abdruck. Diesem Briefe liegt die Ab schrift einer Empfangsbescheinigung bei, durch welche „ritter viczencz von der guldein rosen“ bestätigt, von Frau Margareta, weiland Herrn Oswalds seligen Wittib von Wolkenstein, mancherlei Gegenstände und einzelne Geldbeträge, darunter 10 Pfund seines verdienten Soldes, erhalten zu haben.
Der zweite Brief, vom 10. Febr. 1447, ist gleichfalls ein reiner Geschäftsbrief, und zwar von Hanns Krafft, Richter in Taufers, geschrieben, welcher von Margareta Wein gekauft hat und ihr meist auf dieses Geschäft bezügliche Nachrichten mittheilt. Wir erfahren durch den Inhalt dieses und des vorher erwähnten Briefes, daß Margareta damals Hauenstein sammt den Einkünften höchst wahrscheinlich noch besaß, und daß sie erst im weiteren Verlaufe des Jahres 1447, vielleicht durch zunehmendes Alter und Gebrechlichkeit veranlaßt, Hauenstein an Oswald abtrat, so daß die in der Germania a. a. O. mitgetheilte Urkunde in die Zeit nach dem 15. Februar 1447 zu setzen sein dürfte. Hiemit stimmt auch, daß Margaretas Tod jedenfalls in den ersten Tagen des Jahres 1448 erfolgt ist. In einer Urkunde vom 26. Februar 1448 (Original auf Pergament) verzichtet nämlich Michael von Wolkenstein, Domherr zu Brixen, zu Gunsten seiner Brüder Oswald, Leo und Friedrich (seltsamer Weise fehlt Gotthart) auf das gesammte väterliche Erbe und was ihm von seiner lieben Mutter seligen im Rückfall zukommen sollte, behält sich jedoch die lebenslängliche Nutznießung einiger Gült und Zinsen, nämlich 2 Ctr. Käs auf dem Hofe genannt Pilatus, gelegen in Greden, und 18 Pfund Berner Geldes aus dem Haus, gelegen zu St. Lorenzen, das jetzt der Schaider inne hat, und zwei Pfund Geldes, aus dem Hofe zu Mastrol, alles Meraner Münze, vor, sowie drei Fuder Wein, Clausner Maß, welche ihm seine Brüder jährlich liefern müssen, endlich das Recht, im Falle es nothwendig, sich auf der Veste Hauenstein mit seinen Dienern aufhalten zu dürfen. Zins und Gült sollen nach Michels Tod wieder an seine Brüder oder ihre Erben fallen. Was ihm jedoch an Erbe von mütterlicher Seite anfallen möchte, darauf verzichtet er nicht, sondern will mit seinen Brüdern zu gleichen Theilen erben. Offenbar ist diese Urkunde kurze Zeit nach dem Tode Margaretas ausgestellt worden, so daß die obige Annahme bezüglich des Zeitpunktes desselben gerechtfertigt erscheint.
I.