Jedenfalls bestätigt auch das geistig-geistliche Leben, wie wichtige Keime sich gerade im 13. Jahrhundert, das ja auch im übrigen Abendland eine der fruchtbringendsten Perioden war und besonders für Frankreich eine Zeit des Glanzes darstellt, entfalteten. Es ist in der Tat eine Zeit allgemeiner Geltendmachung der Kräfte. Es bahnt sich bereits eine Ausgleichung zwischen den Mächten höherer Kultur und den starken Fähigkeiten des Volkstums an. Es ist eine Zeit materiellen Gedeihens, wie es vor allem durch die sich kraftvoll hebenden niederen Volksschichten, den Bauer und den Bürger, oft mit hartem, rücksichtslosem, gewalttätigem Egoismus erstrebt und durchgesetzt wird. Die alte Ungebändigtheit – Papst Paschalis II. fürchtete die Wildheit der Deutschen! – tritt dabei noch immer zutage; sie zeigt auch der Ritter, je mehr er die höfische Verbildung von sich abstreift. Auch die alte kriegerische Ader ist noch stark bemerkbar, nicht nur beim Ritter, der den Waffenberuf ausschließlich für sich in Anspruch nahm. Der Bauer kennt noch Wehr und Waffen; der Bürger ist noch kein stubenhockender Philister. Die Städte sind Burgen, Festungen; die Zünfte sind Wehrkörper; die Waffenübungen spielen eine große Rolle. Aber der Schwerpunkt der bäuerlichen und bürgerlichen Tätigkeit liegt nun doch ausschließlich in der wirtschaftlichen Arbeit. Allmählich beeinträchtigt die aufblühende städtische Entwicklung jene ländliche Gesamthaltung. Weniger zeigt sich der Einfluß des Bürgertums zunächst im geistigen und künstlerischen Leben. Dagegen sahen wir eine Laienkultur ästhetisch-gesellschaftlichen Charakters sich im Rittertum entfalten. Der ästhetische Charakter der Zeit zeigt sich ferner in jenem großartigen Aufblühen der bildenden Künste (s. S. [87] ff.). Diesem zuletzt (S. [103] f.) auch für das geistige Leben beobachteten kulturellen Gedeihen entspricht im politischen Leben wenigstens teilweise noch eine Fortsetzung des staufischen Glanzes. Aber bereits der von der feinsten Kultur seiner Zeit erfüllte Friedrich II. wehrte der politischen Zersplitterung kaum noch: die sich aus den großen Lehnsträgern entwickelnden Landesherren wurden vielmehr in ihrer Machtstellung anerkannt. Mehr und mehr hatten sich die zerstörenden Wirkungen des Lehnswesens (s. S. [39]) auf den Staat gezeigt, wenn es auch andererseits durch die von ihm untrennbare Treue, die Gegenseitigkeit, das mittelalterliche Staatswesen zusammengehalten und dessen Macht gestärkt hat. Ausschließlich hat es aber niemals geherrscht, nach v. Below am meisten noch gegen Ende des 12. Jahrhunderts. Der letztere empfiehlt daher auch die Vermeidung der Bezeichnung Lehnsstaat und will insbesondere für die Zeit vom Ende des 12. bis zum Ausgang des 15. Jahrhunderts den Ausdruck Feudalstaat angewandt wissen, dessen Hauptzüge die Veräußerung der Hoheitsrechte und die Bedrohung der durch die weite Ausdehnung des Reiches gehemmten Königsgewalt durch die örtlichen Gewalten sind. Neben den Landesherrschaften sind die Einungen, die örtlichen Bündnisse (s. S. [107]), die selbständige Entwicklung der Städte u. a. für diese Zeit bezeichnend. In der kaiserlosen Zeit, als eine Reichsgewalt überhaupt fehlte, nahm das freie Spiel der Kräfte, vor allem auch die gewalttätige Raublust, einen gefährlichen Charakter an.

Die deutsche Vorherrschaft in Europa war damit um so mehr erschüttert, als gerade andere Staaten in dieser Zeit zu fester nationaler Zusammenfassung gelangten, Frankreich vor allem, England und Spanien. Auch in Italien zeigt sich ein Aufschwung des Nationalgefühls. In Deutschland ging die Richtung auf immer größere Machtvollkommenheit der verschiedenen Landesherren, die die in Frankreich so wirksame Einziehung erledigter Lehen durch den König verhinderten und ihn von jeder Einmischung in die Ausübung der erblich gewordenen Ämter durch sie ausschlossen. Wie kräftig die Landesherrschaft sich schon im 13. Jahrhundert entwickelt hatte, hat Spangenberg näher ausgeführt. Daß etwa der Adel, der seine Ämter als erbliche Lehen betrachtete, die Landesherren ebenso ohnmächtig machte, wie es der Reichsgewalt von ihnen widerfahren war, hinderten diese, indem sie hofrechtlich gebundene Ministerialen zum höfischen, militärischen und Verwaltungsdienst gegen Besoldung durch Geld oder gegen Verleihung nicht erblicher Lehen und sonstiger Benefizien und Einkünfte heranzogen, überhaupt die Verfügung über erledigte Lehen immer in ihrer Hand behielten. Im übrigen suchten sie ihren Besitz als Machtmittel aber ständig zu vermehren und möglichst ein geschlossenes Territorium zu schaffen. Sie erreichten (s. S. [80]), daß der Adel, um sich die Vorteile des Fürstendienstes nicht entgehen zu lassen, in die Ministerialität eintrat. Diese wurde ihrerseits dadurch gehoben – wir hörten schon (S. [80]) von der Zusammenschmelzung der verschiedenen Elemente zu ritterlichen Lehnsmannen. Diese Ministerialen wurden nun als Amtleute usw. die Träger einer bald ziemlich straffen und weitsichtigen Verwaltung des Territoriums, dessen Geschlossenheit freilich geistliche und reichsunmittelbare Gebiete unterbrachen. Ebenso drängten sie im fürstlichen Rat Geistlichkeit und Adel mehr und mehr zurück: es bildete sich später ein ständiger oberster Rat als Zentralverwaltung über der örtlichen Amtsverwaltung. Dieses Beamtentum nahm nun schon die meisten der späteren fürstlichen Aufgaben erfolgreich in Angriff, die Durchführung direkter Steuern, die Ordnung von Münze, Maß und Gewicht, die Fürsorge für Wirtschaft und Verkehr, und machte sich im Heer- und Gerichtswesen auch schon der Kirche gegenüber geltend. Aber nach wenigen Jahrzehnten wurde alles unterbrochen. Die Ritter suchten sich doch vom Landesherrn unabhängig zu machen, sie bildeten selbstbewußte Körperschaften und benutzten dieselben Mittel wie die Fürsten gegenüber dem König. Die Städte hatten sich schon vorher immer selbständiger entwickelt, und ebenso hielt die Geistlichkeit immer zäher an ihren alten Privilegien und Freiheiten fest. Es war der frisch aufstrebende ständische Staat, vor dem die junge Landesherrschaft auf lange Zeit hinaus sich beugen und ihre Machtmittel preisgeben mußte, bis später die allgemeine Zerrüttung wieder zum Eingreifen des erstarkten Fürstentums führte.

Zunächst liegt in dem gegenseitigen Widerstreben der vielen kleinen Gewalten – an sich ein Zeichen kräftigen Lebens in allen Schichten und Vorbedingung für die großen Schöpfungen der Hansa u. a. – der bezeichnende Zug politischen Lebens. Es war wieder der alte Individualismus, verbunden mit oft unbändigem Egoismus, mit Habgier und Nichtachtung der sittlichen Bande. Vergeblich waren die gegen die Fehde- und Raublust schon im 12. Jahrhundert und später immer wieder von der geschwächten Reichsgewalt aufgenommenen Landfriedensbestrebungen, zumal bei der brüchigen Lehnsverfassung. Gegen das räuberische Treiben, gegen die Fehdelust und das zum wirklichen, formell ausgebauten Recht gewordene Fehderecht, kurz gegen die allgemeine Unsicherheit fand man nur wieder in der Selbsthilfe ein Mittel, freilich in einer mit dem alten genossenschaftlichen Geist verbundenen Selbsthilfe, in der Vereinigung der durch gleiches Interesse Verbundenen. Fürsten, Städte, auch das wegen seiner Verarmung unruhigste Element, die Ritter, schlossen sich zu Bünden zusammen, in der Schweiz freie Bauern zur Eidgenossenschaft. Doch liegt der Höhepunkt dieser Entwicklung im 14. Jahrhundert, als die Fehde- und Raublust immer zunahm. Das 13. Jahrhundert sah noch nach dem Interregnum die tatkräftige Friedensförderung durch Rudolf von Habsburg. Im ganzen wird aber der politische Sondergeist mehr und mehr zum Zeichen der Zeit, und das deutsche Reich als solches besteht eigentlich mehr durch das Schwergewicht seiner Überlieferung als durch wirkliche Machtstellung. Es ist nun nicht nur das selbständige Gebaren aller, auch der kleinen politischen Gewalten und eigenständigen Bildungen, sondern auch die außerordentliche Absonderung der einzelnen Stände, die das allgemeine Auseinander, namentlich der späteren Zeit, hervorruft. Wie die Stände, fast unabhängigen Staaten gleich, nach besonderem Recht leben, die einen nach geistlichem (kanonischem), die anderen nach ritterlichem Lehnsrecht, die dritten nach Stadtrecht, so gibt sich auch die Kultur gewissermaßen ständisch (s. S. [74]). Wir können das später z. B. in der Literatur deutlicher verfolgen, in den Gattungen der geistlichen, ritterlichen, bürgerlichen Dichtung. Die Kultur dieser und der folgenden Zeit ist »Partialkultur«, wie sie J. Burckhardt genannt hat. Ein kräftiges kulturelles Leben ist zum Teil gerade dadurch hervorgerufen worden.

Andererseits tragen nun die Stände selbst wieder jenen stark internationalen Zug, natürlich unter Beschränkung auf das christliche Abendland, seit jeher der geistliche Stand, aber, wie wir (S. [72]) sahen, auch das Rittertum, das Bürgertum, besonders der Kaufmann. Internationalen Charakter trug überhaupt zum Teil die gesamte Kultur. Zu den schon besprochenen gemeinsamen Erscheinungen waren nun die stärkeren Berührungen mit dem Orient hinzugetreten, die zunächst bei den Romanen, dann auch im übrigen Abendland zu einem Ausgleich zwischen den heimischen Kräften und den neuen Anregungen führten. Höfische Kultur, Scholastik und Gotik zeugen davon, alle mehr als nationalen Charakters.

Ist also die Kultur damals teilweise Standeskultur, andererseits wieder vielfach international gefärbt, so ist sie weiter zu einem guten Teil auch insofern nicht nationale Gesamtkultur, als die Stammesgegensätze noch immer ihre Rolle spielen. Der Hauptgegensatz ist jetzt weniger der zwischen den Sachsen und den Franken als der zwischen Sachsen und »Schwaben«, d. h. zwischen Niederdeutschen und Oberdeutschen. Er tritt schon hervor unter den salischen Herrschern, namentlich unter Heinrich IV. und V., wobei auch die Thüringer zu den Sachsen hielten; er spielt dann aber auch in den politischen Gegensatz zwischen den (ursprünglich süddeutschen) Welfen und den schwäbischen Staufern hinein. Gerade zur Stauferzeit wurde Schwaben das politisch und kulturell führende Land. Die Schwaben haben im Heer das Vorstrittrecht, sie führen die Reichssturmfahne, bei ihnen besonders blüht die höfische Seite des ritterlichen Wesens, die gesellschaftliche Bildung und der Minnesang. Aber die allgemein anerkannte »Werdekeit« der »stolzen« Schwaben fand am ehesten bei den Sachsen Gegnerschaft, und wenn in der »schwäbischen« Kultur manches Romanische steckt, so vertreten die Sachsen unzweifelhaft mehr das altnationale Element, so sehr sich in der Zeit der sächsischen Kaiser ihr kulturelles Leben gehoben hatte. Eine wirkliche Annäherung an die oberdeutsche Kultur trat eigentlich erst mit dem Sturze Heinrichs des Löwen ein, wodurch den zentralen Mächten Kirche und Reich wieder größerer Einfluß gesichert wurde. Im ganzen war aber für universalistisch-romanistische Strömungen hier in Sachsen kein Boden. Die nationale Kraft der Niederdeutschen zeigt sich weiter in ihrem kolonisatorischen Vordringen gegenüber dem Slawentum, bei dem sie zugleich ihren praktisch-nüchternen Sinn und ihren wirtschaftlichen Unternehmungsgeist, der ja auch die niederdeutschen Kaufleute auszeichnete, bewährten. Die Sachsen waren es ferner, die zuerst im praktischen Rechtsleben die heimische Sprache auch für die schriftliche Abfassung eines Rechtsbuches anwandten, des Sachsenspiegels, den um 1230 der Ritter Eicke von Repgowe auf Veranlassung seines Herrn, des Grafen Hoyer von Falkenstein, ins Niederdeutsche übertrug, nachdem er ihn ursprünglich lateinisch niedergeschrieben hatte.

Aber gerade diese beiden gewaltigen Äußerungen volkstümlichen Aufschwungs, die Germanisierung und Kolonisierung des slawisch gewordenen Ostens und das allgemeine Durchdringen einer deutschen Schriftsprache, sind nun doch auch wieder für das Gesamtvolk bezeichnend, sind Beweise der nationalen Gesamtkraft. Über die Kolonisation des Ostens, die schon im 12. Jahrhundert einsetzte und im 14. noch andauerte, seien hier alle Einzelheiten beiseitegelassen. Mit der im 12. Jahrhundert im ganzen abgeschlossenen Germanisierung oder vielmehr Bajuvarisierung des Südostens hat diese Bewegung nichts zu tun. Aber auch mit der früheren, vor allem durch den Slawenaufstand von 983 um ihre Erfolge gebrachten, infolge der italienischen Ziele überhaupt zurückgetretenen Slawenpolitik der sächsischen Könige hängt sie nur sehr lose zusammen. Freilich ein Gesichtspunkt stand auch jetzt, wenigstens angeblich, im Vordergrund, der der Christianisierung, wie ja auch einst die Sachsen von den Franken christianisiert, d. h. zugleich unterworfen wurden. Und wie einst die Benediktiner vom romanisierten Westen und Süden aus in das innere Deutschland nicht bloß als Bekehrer, sondern auch als Kolonisatoren vordrangen und von den Herrschern gerade deshalb gefördert wurden, so erfüllten jetzt zunächst die Prämonstratenser und dann vor allem die Cistercienser die gleiche Aufgabe der planmäßigen Rodung und Besiedelung im waldstarrenden Osten. Und wie damals der Landgewinn und die wirtschaftlichen Vorteile der die Bewegung treibenden Fürsten und Herren im Vordergrund standen, so war es auch jetzt bei den Landesherren der den Slawen benachbarten Gebiete in fast noch höherem Grade der Fall, nur daß die Landesherren nicht allein durch die Mönche, sondern vor allem durch eine eigene, planvoll systematische Unternehmerpolitik die Kolonisation förderten, wie Albrecht der Bär und Heinrich der Löwe. Selbst slawische Fürsten, so in Schlesien, begünstigten die deutschen Siedelungen und wünschten sie. Wirtschaftlich-politische Interessen, daneben religiös-kirchliche Beweggründe sind also ausschlaggebend, nicht bewußt-nationale.

Ein nationales Werk war das Ganze aber dennoch: mit ihm wurden weite Gebiete dem Deutschtum – das deutsche Reich war bis dahin nicht allzugroß – wieder gewonnen; es waren ferner bei ihm doch weite Kreise des Gesamtvolks freiwillig beteiligt, freilich wieder aus wirtschaftlichen Beweggründen, um nämlich im Neuland ein besseres Gedeihen zu finden. Vor allem suchten die Holländer ihre in der Heimat geschulte Fähigkeit, zu entwässern und zu meliorieren, in ähnlichen Gegenden zu verwerten und waren früh von den Cisterciensern wie von den Fürsten gesuchte Leute. Namentlich seit der Mitte des 13. Jahrhunderts überwog die Freiwilligkeit der Bewegung. Für Holland mag die Bedrängung durch Überschwemmungen, für die Rheinfranken mögen wirtschaftliche Nöte in Betracht gekommen sein, bei den meisten West- und Mitteldeutschen aber, den Franken, den Sachsen und Thüringern, muß die Bewegung als eine Fortsetzung der alten Ausbautätigkeit im westlichen Deutschland angesehen werden, des allgemeinen Rodungs- und Siedlungseifers. Bei der zunehmenden Bevölkerung, dem Überschuß an Kraft (der Menge der jüngeren Söhne), strebte man begierig immer nach Neuland und fand solches nunmehr im Osten reichlich. Zugleich erhoffte und fand man dort größere persönliche Unabhängigkeit. Die Kreuzzüge aber hatten das Volk beweglich gemacht. Auch die Städtegründungen, die ja erst nach der bäuerlichen Besiedelung möglich waren und vor allem im 13. Jahrhundert sich häuften, sind eine Fortsetzung der großen Städtegründungsperiode im Westen (s. S. [48]). Die Städte waren sichernde Burgen und Märkte zugleich. Aber neben den Herren traten nun auch die Kaufleute als Städtegründer auf, wie sie überhaupt in den neugegründeten Städten eine Hauptrolle spielten, zugleich aber besonders wichtig für die Germanisierung waren. Die schematisch-regelmäßig angelegten Städte wurden, je weiter nach Osten, um so mehr die eigentlichen Mittelpunkte der deutschen Kultur und des Fortschritts, da das Land noch lange nur dünn besiedelt und mit einer großen slawischen Unterschicht besetzt war. Am meisten gilt dies vom Ordenslande, wo der Ordensritter, ein Kreuzfahrer gegen die slawischen Heiden, der letzte Vertreter der großen Zeiten des Rittertums, vor allem kriegerisch und weiter landwirtschaftlich sich betätigte. Natürlich stellte der niedere Adel, bzw. das Ministerialenelement, auch für den übrigen Osten sein Kontingent bei der Besiedelung: der Osten bot für jüngere Söhne oder besitzlustige Reisige die beste Gelegenheit, Grundherr zu werden. Und zwar setzte hier im Gegensatz zum Westen mit seinem bäuerlichen Kleinbetrieb auch wieder ein herrschaftlicher Eigenbetrieb ein, der bei den weiten in Besitz genommenen Flächen alsbald zum Großbetrieb wurde. Im Osten bildete sich auch später ein besonders geartetes Herrentum aus. Zunächst kam die gewaltige Ausbreitung jedenfalls allen Klassen des Volkes zu gut und war ein Zeichen ihrer Kraft.

Jene zweite Erscheinung nationalen Aufschwungs, die Mündigwerdung der deutschen Sprache, war zunächst eher ein Zeichen, daß die Kultur des deutschen Volkes so weit gereift war, daß sie des Zwanges einer fremden Kultursprache entbehren konnte, aber doch auch ein Beweis stärkeren Nationalgeistes. Gerade die Kreuzzüge, die doch zur Ausbildung einer gemeinsamen feineren europäischen Kultur beitrugen, hatten, wie wir (S. [73]) sahen, durch die nähere Berührung der Völker das Gefühl für die nationalen Unterschiede geschärft. Dazu kam nun aber die ebenfalls mit und nach den Kreuzzügen eintretende stärkere kulturelle Durchbildung. Volkstum und höhere Kultur hatten einander jetzt so sehr durchdrungen, daß die Kultur notwendig einen volkstümlichen Ausdruck gewinnen mußte. Und bezeichnenderweise gingen da wieder die kulturell fortgeschritteneren Romanen den Deutschen voran. Das Joch der lateinischen Schriftsprache, in dichterischen Schöpfungen unter dem Druck natürlichen, ursprünglichen Empfindens bereits vielfach abgestreift, wurde nun auch für das geschäftliche und politische Leben abgeworfen, und auf dem Gebiet der schönen Literatur drang die nationale Schriftsprache nun völlig durch.

Das geschieht in Deutschland, trotz des frühen Beispiels jenes niederdeutschen Rechtsbuches, für die Urkunden- wie später auch für die Briefsprache zunächst im kultivierten Westen und Süden. Hier hatte sich für die neuerblühende höfische Dichtung wieder nach französischem Muster die schriftliche Aufzeichnung verbreitet, natürlich mit Hilfe der schreibkundigen Kleriker. Den Dichtungen folgen nun schon vor der Mitte des 13. Jahrhunderts, wenn man von vereinzelten Fällen früherer Zeit absehen darf, in jenen Gegenden deutsche Urkunden, nachdem zuerst einzelne Wendungen, dann ganze Sätze deutsch gewesen waren. Um 1300 hat die deutsche Urkundensprache sich hier vollständig durchgesetzt, während es damit in Mitteldeutschland länger und in Niederdeutschland etwa noch ein halbes Jahrhundert dauert. Die Stadtrechte zeigen seit der Mitte des 13. Jahrhunderts das Vordringen des Deutschen, noch mehr die Dienstrechte. Und nicht lange nach dem frühen Beispiel des Sachsenspiegels folgt (1235) die Veröffentlichung eines lateinisch geschriebenen Reichsgesetzes, des Mainzer Landfriedens, zugleich in deutscher Übersetzung, während das oberdeutsche Gegenstück zum Sachsenspiegel, der deutsche Schwabenspiegel, erst 1275 abgefaßt wird. Der Hauptgrund der Anwendung des Deutschen war ein praktisch-wirtschaftlicher, wie auch bei der Kolonisation nicht der nationale Gedanke im Vordergrund steht. Man will in seinen Geschäften und rechtlichen Verhältnissen nicht mehr abhängig sein von einer Sprache, die man nicht vollkommen versteht.

Solche Ansprüche durchzusetzen, konnte dem Bauern nicht und noch kaum dem Bürger gelingen: sie wurden vielmehr gegenüber dem lateinischen Monopol der Geistlichen vor allem von derjenigen Schicht durchgesetzt, die damals führte, dem ritterlichen, dem niederen Adel. Seine soziale und kulturelle Geltung, sein kriegerisches und herrenmäßiges Selbstbewußtsein ließen eben nicht mehr die lateinische Bildung für die Geschäfte der Welt als unerläßlich erscheinen. Seine Privaturkunden, sein Dienstrecht wollte er so haben, daß er sie verstand, gerade wie er nicht lateinische, sondern deutsche Dichtungen pflegte und schätzte. Daß die Schreiber und Abfasser Geistliche waren, tut nichts zur Sache.