So steckt denn in der aristokratischen Kultur der Zeit jener schon betonte volkstümliche Zug. Umgekehrt zeigt aber der ausschlaggebende Einfluß, den der Adel auch bei der Durchsetzung der Volkssprache übte, wie sehr die Führung in dieser ganzen Zeit noch bei ihm war. Die großen Herren andererseits, die Landesherren, sahen wir als leitende und bestimmende Faktoren in jener großen Kolonisationsbewegung wirken, wenigstens zu Anfang. Und so wird wieder der oben (S. [91]) betonte aristokratische Charakter dieses ersten selbständigeren kulturellen Aufschwungs der Deutschen bestätigt. Aber wir sahen auch schon, wie stark sich die niederen Volksschichten bemerkbar machten: es sollte bald die Zeit kommen, wo sie dem Adel die Führung abnahmen.

Fußnoten:

[8] Vgl. Berger, Die Kulturaufgaben der Reformation ² S. 264.

[9] Vgl. Steinhausen, Gesch. d. d. Kultur I², S. 189 ff.

[10] Ebenda I², S. 296 ff.

Viertes Kapitel.
Ausbildung einer allgemeineren Laienkultur volkstümlichen Charakters: Bürgerlich-demokratisches Zeitalter.

Wir treten jetzt in eine Zeit, die nicht allein eine starke Durchdringung von Volkstum und Kultur zeigt, sondern in der das eigentlich charakteristische Moment das Überwiegen volkstümlicher Elemente ist. Die anfangs nur schwer als Unterströmung erkennbare Volkstümlichkeit hatte sich zunächst in der aristokratischen Laienkultur des Rittertums trotz aller romanisch-konventionellen Züge zu immerhin greifbarer Erscheinungsform durchgerungen. Auch die bäuerliche Schicht, der große Born der nationalen Kraft, das Element zäher Beharrung in Leben, Fühlen und Denken, trat um diese Zeit stärker und eindrucksvoller hervor. Aber die geistige Abgesondertheit und kulturelle Rückständigkeit des Bauerntums ließ dieses, trotzdem es am besten alles Volkstümlich-Natürliche bewahrte, bei dem nun folgenden Aufschwung auch der niederen Volksschichten doch nicht oder, besser, bei dem Fortschritt der Zeiten nicht mehr zur bestimmenden Macht für das Gesamtleben der Nation werden. Das wurde vielmehr die Bevölkerung der Städte, und als nachmals das Bauerntum, nicht nur wegen vermehrter, namentlich öffentlicher Lasten und sozialer Nöte, sondern auch aus einem gewissen geistig-persönlichen Drange nach größerer Geltung heraus sich selbst gewaltsam durchzusetzen suchte, da war es zu spät.

Hingegen hatte das Bürgertum die Vorteile seiner größeren geistigen Beweglichkeit, des weiteren Gesichtskreises, fortgeschrittener wirtschaftlicher Betätigung und einer zum erstenmal dauernd in die Erscheinung tretenden engeren Vereinigung von Massen. Die allmählich immer zunehmende höhere, recht eigentlich städtische Kultivierung fiel bei dem starken Zusammenhang von Land und Stadt nicht so ins Gewicht, daß der Städter etwa die Gemeinsamkeit volkstümlichen Denkens gegenüber dem Landvolke zu verlieren begann; am wenigsten konnte dies bei den niederen städtischen Schichten der Fall sein. Dazu kam der Einfluß eines damals sehr wichtigen Volksteils, der sich aus Land und Stadt, auch aus den Klöstern ergänzte, eine Zeitlang in den Städten hauste, aber dann wieder auf den Landstraßen innigen Zusammenhang mit der Natur fand, des Elements der fahrenden Leute. Es waren die Sänger und Spielleute, Gaukler und Fechter, die, von den Burgen verbannt, von der Kirche verfolgt, ihr Publikum nun im eigentlichen Volk hatten; dazu kamen herumziehende Geistliche und Scholaren, mit denen sich Bettler und schlimmes Volk, auch niedere Reisende sonst mischten. Diese Fahrenden verbanden Stadt und Land, sie bildeten den besten Nährboden für alte volkstümliche Neigungen, sie waren die Hauptträger des Volksliedes.

Immerhin ist doch vor allem die Stadt der eigentliche Untergrund für die nun sichtbare stärkere Geltung volkstümlichen Geistes. Seit längerer Zeit war jene Aufwärtsbewegung der unteren Schichten eingetreten, die sich in einer Hebung der bäuerlichen Klassen, in dem Aufkommen eines unabhängigen Bürgertums, aber auch in der Zusammensetzung des Rittertums äußerte. Aber wie der Ritter alsbald zu einer abgeschlossen-aristokratischen Kultur gelangt ist, so beobachteten wir auch sonst zunächst ein allgemeines Übergewicht des aristokratischen Geistes, auch in den Städten (S. [102]). In ihnen setzt nun gerade der Umschwung am deutlichsten ein, d. h. eigentlich die Fortsetzung jener Aufwärtsbewegung, an der nun immer niedrigere Schichten teilnahmen. Noch war eben das ganze Volk selbstbewußt und stark, noch die alte Unbändigkeit nicht ertötet; der allgemeine Drang nach Besitzmehrung und Geltung äußerte sich auch in den niedrigen Kreisen, und zwar vor allem in der Stadt, wo das Volk sich schon durch seine größere Masse wie durch seine wirtschaftliche Bedeutung fühlte. Zunächst trat nicht das eigentlich niedere Volk hervor, sondern diejenige Schicht des Bürgertums, die nach wie vor seinen Kern ausmachte, die der Handwerker. Sie hatten das vortreffliche Machtmittel ihrer wirtschaftlich-genossenschaftlichen Organisationen, die zugleich zur Grundlage der politisch-wehrhaften Organisation der Bürgerschaft geworden waren und durch ihre Bedeutung bereits Verbote des Kaisers (Friedrich II.) wie der Landesherren heraufbeschworen hatten, der Zünfte. Jene in den Städten herrschende Geschlechteraristokratie war nicht nur durch ihre Lebenshaltung und durch ein protzenhaftes Zur-Schau-tragen des Reichtums den unteren Klassen anstößig, sondern auch durch mannigfache Gewalttaten und ein die Handwerker bedrückendes, sie mit Steuern und Kriegsdiensten belastendes egoistisches Regiment geradezu verhaßt geworden. So kam es im 13. und besonders im 14. Jahrhundert zu oft blutig-leidenschaftlichen Bewegungen der Handwerker gegen die Geschlechter. Sie endeten nur zum Teil mit einer Demokratisierung der städtischen Verfassung, und selbst wo ein erheblicher Anteil der Zünfte am Stadtregiment durchgesetzt wurde, ergab sich im Laufe der Zeit doch wieder eine Herrschaft weniger, so daß immer von neuem eine grollende Opposition einsetzte, die dann freilich oft nur von den niedersten Schichten getragen wurde.

Aber über diese inneren Gegensätze in den Städten hinaus – ein solcher bestand z. B. auch zwischen den Gilden der Kaufleute und den Zünften, und vielleicht muß man eine gewisse Handelsfeindlichkeit der Zünfte mehr als bisher betonen – macht sich der mehr demokratische oder wenigstens bürgerliche Geist der Zeit in dem wachsenden Gegensatz zwischen den Städten überhaupt und den Fürsten sowohl wie dem Adel immer deutlicher fühlbar. Derjenige zu den Fürsten ist mehr politischer Natur und hängt mit der erneuten Ausbildung der landesherrlichen Macht zusammen. Wir sahen (S. [106]), wie dem tatkräftigen Aufstieg der Landesherrschaft im 13. Jahrhundert gegen Ende desselben durch die Unabhängigkeitsgelüste der Stände eine Zeit der Beschränkung fürstlicher Macht, der Abhängigkeit von den Ständen folgte. Durch die fortgesetzte Schmälerung der Einkünfte, durch Verweigerung der Steuern und anderer Abgaben brachen insbesondere arge Geldnöte und Verschuldung über die Fürsten herein. Durch die Selbstherrlichkeit der Städte, der geistlichen Herrschaften und der durch ihre Bünde sich geltend machenden kleinen ritterlichen Herren wurde die begonnene einheitliche Verwaltungstätigkeit zerstört und diese auf den unmittelbaren Besitz der Fürsten beschränkt. Um das landesherrliche Gericht kümmerte man sich nur, wenn man es brauchte. Der Heerespflicht entzogen sich die Ritter immer häufiger, und immer mehr war der Fürst auf Söldner angewiesen. Auf wirtschaftlichem Gebiet spielten die Hauptrolle die Städte, die sich auch völlig selbständig wie kleine Staaten verwalteten, ihre eigene Gerichtsbarkeit hatten, das Münzrecht übten, in ihrer jetzt ausgebildeten geschlossenen Stadtwirtschaft egoistische Zollpolitik trieben, aber auch eigene Fortschritte in der Verwaltung (s. S. [118]) machten. Aber eben die schon geschilderten Folgen der großen Zahl der selbständigen Kräfte, die Wirren und die Unsicherheit, die sich aus ihrem freien Spiel und ihrer Zersplitterung ergaben, das Verlangen nach einer ordnenden Obrigkeit erleichterten den Landesherren bei dem Versagen der Reichsgewalt den neuen Aufschwung ihrer Macht. Er setzt im 15. Jahrhundert ein, auf Kosten des Adels, der geistlichen Herren wie der Städte. Die auf verschiedene Weise entstehenden ständischen Verfassungen setzen doch auch wieder die feste Zusammenfassung der Stände unter einer Landesherrschaft voraus. Den inneren Halt der Herrschaft sicherten jener schon früher organisierte Beamtenstaat und zum Teil (s. S. [148]) das neueindringende römische Recht. Die notwendige Grundlage des Ganzen, insbesondere die einer militärischen Machtentfaltung, war eine finanzielle Kräftigung, auf die man eifrig bedacht war (Landessteuer). In der Verwaltung lernte man jetzt viel von den Städten und ihrer geldwirtschaftlichen Organisation: doch gelang die Durchführung solcher Aufgaben für wichtige Gebiete meist erst im 16. Jahrhundert, zumal gegenüber der wirtschaftlichen Macht der Städte. Jetzt, im 15. Jahrhundert, sollten zunächst die sich mächtig entwickelnden Städte als politisch mehr oder weniger unabhängige Faktoren beseitigt, ihre Kräfte und Mittel den Fürsten dienstbar gemacht werden. Im späteren 15. Jahrhundert setzten diese Kämpfe erst eigentlich ein, wurden auch bald, wenngleich völlig erst viel später, zugunsten der Fürsten entschieden.