Der Übergang dieses Schlusses war nach der betrachteten Seite ein Anderswerden, wie das Übergehen des Seyns, weil ihm das Qualitative, und zwar die unmittelbare Einzelnheit zu Grunde liegt. Dem Begriffe nach aber schließt die Einzelnheit das Besondere und Allgemeine insofern zusammen, als sie die Bestimmtheit des Besondern aufhebt; was sich als die Zufälligkeit dieses Schlusses darstellt; die Extreme werden nicht durch ihre bestimmte Beziehung, welche sie zum Medius Terminus haben, zusammengeschlossen; er ist daher nicht ihre bestimmte Einheit, und die positive Einheit, die ihm noch zukommt, ist nur die abstrakte Allgemeinheit. Indem die Mitte in dieser Bestimmung, welche ihre Wahrheit ist, gesetzt wird, ist dieß aber eine andere Form des Schlusses.

c. Die dritte Figur: E-A-B.

1. Dieser dritte Schluß hat keine einzige unmittelbare Prämisse mehr; die Beziehung E-A ist durch den ersten, die Beziehung B-A durch den zweiten Schluß vermittelt worden. Er setzt daher die beiden ersten Schlüsse voraus; aber umgekehrt setzen beide ihn voraus, so wie überhaupt jeder die beiden übrigen voraussetzt. In ihm ist somit überhaupt die Bestimmung des Schlusse vollendet.—Diese gegenseitige Vermittelung enthält eben dieß, daß jeder Schluß, ob zwar für sich die Vermittelung, zugleich nicht an ihm selbst die Totalität derselben ist, sondern eine Unmittelbarkeit an ihm hat, deren Vermittelung sich außer ihm befindet.

Der Schluß E-A-B an ihm selbst betrachtet, ist die Wahrheit des formalen Schlusses, er drückt dieß aus, daß dessen Vermittelung die abstrakt allgemeine ist, und die Extreme nach ihrer wesentlichen Bestimmtheit, nicht in der Mitte, sondern nur nach ihrer Allgemeinheit enthalten, vielmehr also das gerade nicht darin zusammengeschlossen ist, was vermittelt seyn sollte. Es ist also hier das gesetzt, worin der Formalismus des Schlusses besteht, dessen Termini einen umittelbaren gegen die Form gleichgültigen Inhalt haben, oder was dasselbe ist, solche Formbestimmungen sind, die sich noch nicht zu Inhaltsbestimmungen reflektirt haben.

2. Die Mitte dieses Schlusses ist zwar die Einheit der Extreme, aber worin von ihrer Bestimmtheit abstrahirt ist, das unbestimmte Allgemeine. Insofern aber dieß Allgemein zugleich als das Abstrakte von den Extremen als den Bestimmten unterschieden ist, ist es auch selbst noch ein Bestimmtes gegen sie, und das Ganze ein Schluß, dessen Verhältniß zu seinem Begriffe zu betrachten ist. Die Mitte ist als das Allgemeine gegen ihre beiden Extreme subsumirend oder Prädikat, nicht auch das eine Mal subsumirt oder Subjekt. Insofern er daher als eine Art des Schlusses diesem entsprechen soll, so kann dieß nur geschehen, daß, indem die eine Beziehung E-A schon das gehörige Verhältniß hat, auch die andere A-B dasselbe erhalte. Dieß geschieht in einem Urtheil, worin das Verhältniß von Subjekt und Prädikat gleichgültig ist, in einem negativen Urtheil. So wird der Schluß legitim; aber die Konklusion notwendig negativ.

Damit ist es nun auch gleichgültig, welche von den beiden Bestimmungen dieses Satzes als Prädikat oder als Subjekt, und im Schlusse ob als Extrem der Einzelnheit oder als das der Besonderheit, hiermit ob als Terminus Minor oder als Terminus Major genommen werde. Indem es hiervon nach dem gewöhnlichen Annahme abhängt, welche von den Prämissen die Major oder Minor seyn soll, so ist dieß hier gleichgültig geworden.—Dieß ist der Grund der gewöhnlichen vierten Figur des Schlusses, die Aristoteles nicht gekannt, und die vollends einen ganz leere, interesselosen Unterschied betrifft. Die unmittelbare Stellung der Terminorum ist darin die umgekehrte der Stellung der ersten Figur; das Subjekt und Prädikat des negativen Schlußsatzes nach der formalen Betrachtung des Urtheils das bestimmte Verhältniß von Subjekt und Prädikat nicht haben, sondern eines die Stelle des andern einnehmen kann, so ist es gleichgültig, welcher Terminus als Subjekt, und welcher als Prädikat genommen werden; daher ebenso gleichgültig, welche Prämisse als Major oder Minor genommen wird.—Diese Gleichgültigkeit, zu der auch die Bestimmung der Partikularität (insbesondere insofern bemerkt wird, daß sie im komprehensiven Sinne genommen werden kann) verhilft, macht jene vierte Figur zu etwas ganz Müßigem.

3. Die objektive Bedeutung des Schlusses, worin das Allgemeine die Mitte ist, ist, daß das Vermittelnde als Einheit der Extreme wesentlich Allgemeines ist. Indem die Allgemeinheit aber zunächst nur die qualitative oder abstrakte Allgemeinheit ist, so ist die Bestimmtheit der Extreme darin nicht enthalten; ihr Zusammenschließen, wenn es Statt finden soll, muß ebenso in einer außer diesem Schlusse liegenden Vermittelung ihren Grund haben, und ist in Rücksicht auf diesen ganz so zufällig, als bei den vorhergehenden Formen der Schlüsse. Indem nun aber das Allgemeine als die Mitte bestimmt, und darin die Bestimmtheit der Extreme nicht enthalten ist, so ist diese als eine völlig gleichgültige und äußerliche gesetzt.—Es ist hiermit zunächst nach dieser bloßen Abstraktion allerdings eine vierte Figur des Schlusses entstanden, nämlich die des verhältnißlosen Schlusses: A-A-A, welcher von dem Qualitativen Unterschiede der Terminourm abstrahirt, und somit die bloß äußerliche Einheit derselben, nämlich die Gleichheit derselben zur Bestimmung hat.

d. Die vierte Figur: A-A-A, oder der mathematische Schluß.

1. Der mathematische Schluß heißt: Wenn zwei Dinge oder Bestimmungen einem Dritten gleich sind, so sind sie unter sich gleich.—Das Verhältniß von Inhärenz oder Subsumtion der Terminorum ist darin ausgelöscht.

Ein Drittes überhaupt ist das Vermittelnde; aber es hat ganz und gar keine Bestimmung gegen seine Extreme. Jedes der dreien kann daher gleich gut das dritte Vermittelnde seyn. Welches dazu gebraucht, welche der drei Beziehungen daher als die unmittelbaren, und welche als die vermittelte genommen werden soll, hängt von äußern Umständen und sonstigen Bedingungen ab;—nämlich davon, welche zwei derselben die unmittelbar gegebenen sind. Aber diese Bestimmung geht den Schluß selbst nichts an, und ist völlig äußerlich.