Der Reisende kann insbesondere dann sofort seine Stellung verlassen, wenn:
1. Der Prinzipal den Reisenden ohne Spesen läßt. Dabei sei hervorgehoben, daß kein Reisender verpflichtet ist, die Spesen vorzustrecken, vielmehr ist der Prinzipal gehalten, dem Reisenden stets angemessenen Spesenvorschuß zu gewähren. Weitere Austrittsgründe sind:
2. Unwahre Angaben erheblicher Natur über den Charakter und den Umfang des Geschäftes.
3. Unsittlicher Geschäftsbetrieb.
4. Betrügerischer Geschäftsbetrieb.
Hingegen ist der Reisende nicht berechtigt, seine Stellung sofort zu verlassen, wenn ihm untergeordnete Arbeiten zugemutet werden. Er kann sich vielmehr in solchen Fällen genügend schützen, wenn er sich weigert, die untergeordneten Arbeiten zu leisten.
Die Gründe für den Prinzipal, das Dienstverhältnis sofort zu lösen, sind ebenfalls weiter gesteckt. Ich nenne besonders:
1. Beharrliche Weigerung des Reisenden, die Reise anzutreten.
2. Beharrliches Unterlassen der vorgeschriebenen Berichte.
3. Weigerung, den vorgeschriebenen Reiseweg einzuhalten.