4. Gestreckte, d. h. vergrößerte oder gar erlogene Aufträge.
5. Andauernde leichtsinnige Kreditgewährung.
6. Anstößiger Lebenswandel.
7. Ekel erregende oder ansteckende Geschlechtskrankheit.
8. Verrat, auch versuchter Verrat von Geschäftsgeheimnissen.
9. Vorbereitung einer neuen Stellung oder des eigenen zu errichtenden Geschäfts während der Vertragsdauer.
10. Abschreiben der Kundenlisten zu diesem Zweck.
11. Einkassieren ohne Vollmacht usf.
Das Zeugnis.
Sobald der Reisende seine Stellung kündigt, oder ihm die Stellung gekündigt wird, entsteht der Anspruch auf ein Dienstzeugnis. Die Rechtsprechung ist zwar strittig, ob der Angestellte das Dienstzeugnis bei der Beendigung der Beschäftigung oder bei der Kündigung zu beanspruchen hat, nahezu ausnahmslos erkennt aber die Rechtsprechung das Recht auf ein Interimszeugnis an.