Und nun, nachdem die Koffer gepackt sind, der Abschied von den Lieben genommen ist, auf die Bahn.

Der Reisende und die Eisenbahn.

Die Personenbeförderung.

Einen großen Teil seines Lebens verbringt der Reisende auf der Eisenbahn! Von Ort zu Ort, von Land zu Land führt sie ihn! Kein Wunder, daß zwischen Reisenden und Eisenbahn sich ein freundschaftliches Verhältnis herausbildet, daß sich beide vorkommen wie alte, gute Bekannte. Allerdings bringt dieser gute Bekannte oft und recht viel Aerger, besonders dann, wenn man die Bestimmungen des Eisenbahnverkehrs nicht kennt und dann die Bahn verantwortlich macht für die Dinge, die man selbst sehr gut hätte verhüten können. Der Reiseonkel oder der Handlungsgehilfe, der es werden will, tut gut, diesen Abschnitt nicht zu übergehen. Es wird ihm helfen, mancher Unannehmlichkeit aus dem Weg zu gehen, es wird ihn manche Ersparnis machen lassen.

Im Verhalten zu den Bahnbeamten muß man immer berücksichtigen, daß diese Angestellten einen schweren und verantwortungsvollen Dienst haben. Man erspare ihnen kleine Scherereien und behellige sie nicht unnötigerweise. Was man verlangen kann, verlange man höflich und bestimmt, was man darüber hinaus gern möchte — kleine Gefälligkeiten — erreicht man am besten durch ein Trinkgeld, eine Zigarre oder besondere Höflichkeit.

Fahrpreise und Fahrkarten.

Die Fahrpreise sind jetzt im Reich fast einheitlich festgelegt. Nur einige Ausnahmen bestehen noch. Allgemein beträgt der Fahrpreis für die 4. Klasse 2 Pf. (in Baden und Bayern rechts des Rheins gültig für 3. Klasse Personenzug), 3. Klasse 3 Pf., 2. Klasse 4,5 Pf. und 1. Klasse 7 Pf. für den Kilometer. Diese Fahrpreise erfordern noch die Fahrkartensteuer, die für die 3. Klasse 5 Pf. bis 2 Mk., für die 2. Klasse 10 Pf. bis 4 Mk., für die 1. Klasse 20 Pf. bis 8 Mk. beträgt. Die vierte Klasse ist steuerfrei. Die Fahrkarten berechtigen zur Fahrt auf Personenzügen und zuschlagfreien Eilzügen. Für Schnellzüge und D.-Züge ist ein Zuschlag zu zahlen, der 25 Pf. für die 3., 50 Pf. für die 2. und 1. Klasse beträgt in der 1. Zone (1–75 km), 50 Pf. für die 3., 1 Mk. für die 2. und 1. Klasse in der 2. Zone (75–150 km) und 1 Mk. in der 3., 2 Mk. in der 2. und 1. Klasse für die 3. Zone (über 150 km). Die Platzkarte in D.-Zügen kostet nichts mehr. Die Rückfahrkarte gibt es allgemein nicht mehr. Im Verkehr mit bestimmten Plätzen ist sie noch bestehen geblieben, sie gewährt aber innerhalb des Reiches keine Fahrpreisermäßigung, kommt auch für den Reisenden allgemein nicht in Frage. Die Rundreisehefte bestehen fort. Sie sind im Preis etwas billiger, als wenn man immer auf einfache Fahrkarten Schnellzug fährt, weil dann jeweils der Zuschlag und die Steuer die Fahrt verteuert. Rundreisehefte berechtigen zur Benutzung aller Züge mit Ausnahme der Luxuszüge, ohne daß ein Zuschlag gezahlt zu werden braucht. Die Steuer wird nur einmal und zwar vom Gesamtbetrage erhoben. Auf die Gepäckbeförderung ist das Rundreiseheft ohne Einfluß, nachdem das Freigepäck auf gewöhnliche Fahrkarten weggefallen ist.

Die Geltungsdauer

der einfachen Fahrkarten beträgt vier Tage, die Geltungsdauer des zusammengestellten Rundreiseheftes beträgt mindestens 45 Tage, sie erhöht sich, wenn eine bestimmte Anzahl Kilometer durchfahren wird. Innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarten ist eine einmalige Unterbrechung an einem beliebigen Tage der Geltungsdauer gestattet, bei Rückfahrkarten je einmal auf der Hin- und Rückfahrt, bei Rundreiseheften an jeder Station, die befahren wird.

Zwischenfälle.