Es giebt verschiedene den Mohammedanern vorgeschriebene Fasttage, in Marokko werden sie indess nur von aussergewöhnlich fromm sein wollenden Leuten gehalten, jeder aber ist verpflichtet, den ganzen Monat Ramadhan zu fasten: Bruch wird mit dem Tode bestraft. Sobald der Neumond von zwei des Lesens und Schreibens kundigen Leuten in einem Orte gesehen worden, ist für den Ort der Ramadhan angegangen. Da nun manchmal der Himmel an einigen Stellen bewölkt ist, so treten dort die Fasten einen Tag später ein; da die Marokkaner wie überhaupt die Mohammedaner, was das Religiöse anbetrifft, nach Mondsmonaten rechnen, so muss, falls immer der Himmel bewölkt bliebe, nach Ablauf von 30 Tagen des vorhergehenden Monats der 31. der erste Tag des Rhamadhan sein.
Von Morgens bis Abends, d.h. sobald man in der Morgen- oder Abenddämmerung einen weissen von einem blauen Faden unterscheiden kann, ist sodann jeder materielle Genuss untersagt. Nicht nur dass man nicht essen, trinken, rauchen oder schnupfen darf, muss auch in dieser Zeit der Umgang mit Frauen, überhaupt jeder Sinnengenuss gemieden werden. Ja in Marokko geht man so weit, das Riechen an eine Blume, das Ergötzen des Auges an einer schönen Landschaft und das Anhören von Musik für Sünde zu erklären. In diesem Monat erhielt Mohammed den Koran vom Himmel, und zwar am 27. des Monats. Diese Nacht wird daher besonders gefeiert. Es giebt Einzelne, die sich derart kasteien, dass sie Tag und Nacht in der Djemma bleiben, sich Nachts nur etwas Brot und Wasser bringen lassen. Solche Heilige nennt man Elatkaf. Man kann sich denken, dass namentlich in der ersten Zeit des Ramadhan, wo der Magen sich noch nicht an eine solche Ordnung gewöhnt hat, diese ganze Lebensweise Einfluss auf das Gemüth des Menschen hat. Streitigkeiten, Processe, Prügeleien und Ehescheidungen sind immer am häufigsten in der ersten Hälfte des Ramadhan.
Der Reiche entbehrt übrigens gar nichts, er führt nur eine umgekehrte Lebensweise; denn Nachts entschädigt er sich durch Essen und Trinken reichlich. Nachts sind überhaupt alle Genüsse erlaubt, indess pflegen manche Schnapstrinker während des Ramadhan sich geistiger Getränke zu enthalten; Opiumesser, Haschisch- und Tabacksraucher können, übrigens ohne dass man Anstoss daran nimmt, ihren Leidenschaften fröhnen. Nachts dürfen auch Hochzeiten im Ramadhan gefeiert werden, obschon auch dies selten vorkommt. Die Moscheen sind um die Zeit hell erleuchtet, die Buden und Gewölbe in den Strassen ebenfalls, die Kaffeehäuser stark besucht; überall hört man ausgelassenen Lärm, und besonders in der Nacht des 27. Ramadhan.
Bricht einer aus Versehen den Ramadhan, d.h. er wäre z.B. ins Wasser gefallen und hätte dabei einen Schluck Wasser getrunken, so muss er nachfasten. Es brauchen den Ramadhan nicht zu halten schwangere Frauen, solche, die säugen, Kinder unter 13 Jahren, alte Leute, Kranke und Reisende. Ebenfalls ausgenommen sind die Wahnsinnigen. Kranke und Reisende sind verpflichtet, die Fasten nachzuholen, was aber in der Regel unterbleibt. Früher wurde der Anfang und das Ende der täglichen Fasten durch Hornsignale von den Thürmen der Djemma dem Volke mitgetheilt, heute geschieht dies in den meisten marokkanischen Städten wie im Orient durch einen Kanonenschuss.
Im zweiten Capitel des Koran heisst es an verschiedenen Stellen, wo vom Almosen die Rede ist: "O, Ihr Gläubigen, gebet Almosen von den Gütern, die Ihr erwerbet, und von dem, was wir aus der Erde Schooss wachsen lassen; suchet aber nicht das Schlechteste zum Almosen aus, solches, was Ihr wohl selbst nicht annehmet, es sei denn, Ihr werdet getäuscht." Und etwas weiter hin: "Machet Ihr Eure Almosen bekannt, so ist's gut, doch wenn Ihr das, was Ihr den Armen gebet, verheimlicht, so ist es besser; dies wird Euch von allem Bösen befreien. Gott kennt, was Ihr thut! Was Ihr den Armen Gutes thut, wird Euch einst belohnt etc." Diese und sehr viele andere Stellen des Koran (fast in jedem Capitel ist die Rede davon) zeigen, wie grosses Gewicht Mohammed auf die Mildthätigkeit legte, und wenn der unparteiische Mensch auch Vieles in der Lehre Mohammed's findet, was gegen die allgemein von civilisirten Völkern angenommenen Sitten verstösst, so muss man ihm dies hingegen hoch anrechnen. Norm ist in Marokko, den zehnten Theil aller der Güter den Armen abzugeben, welche von Ländereien hervorgebracht, oder aus Waaren erlöst sind, die man über ein Jahr im Besitz hat. Viehheerden gehören ebenfalls hierher. Dieser Zehnte wird vom Sultan von Marokko eingefordert. Die Armen bekommen nichts davon, wenn nicht dahin zu rechnen ist, dass der Sultan den Schürfa (Scherifen) von Tafilet und Mekka jährlich Geschenke macht, aber diese Schürfa sind keineswegs hülfsbedürftig. Man nennt diese Almosen el-aschor. Eine andere Art Almosen wird Sakat genannt und besteht darin, dass man am ersten Tage des Monats Schual am Feste des aid el sserir vor Sonnenaufgang den Armen je nach seinen Kräften Gerste, Weizen, Datteln etc. zum Geschenk macht, damit auch sie das Fest würdig begehen können. Die gewöhnliche Art, Almosen zu geben, Ssadakat genannt, besteht, wie bei uns, in täglichen Gaben, die man Hülfsbedürftigen und Bettlern giebt, welche den Vorübergehenden im Namen irgend eines Heiligen anrufen, oder auch selbst von Haus zu Haus gehen.
Das letzte Erforderniss des Islam, das Pilgern nach Mekka, ist nicht unumgänglich nothwendig und wird in Marokko im Ganzen selten ausgeführt. Die Pilger bekommen nach vollführter Wallfahrt den Titel el Hadj, d.h. Pilger, und sind dann sehr geachtet. Man kann übrigens für Geld einen Andern für sich pilgern lassen; so lassen die Sultane von Marokko stets für sich einen andern Mann nach Mekka wallfahrten. Stirbt ein reicher Mann, ehe er Mekka gesehen, so miethen die Nachkommen bisweilen einen Mann, der nachträglich das Geschäft für Geld besorgen muss. Manchmal bemächtigt sich unter diesem Vorwande der Kaid oder Bascha eines grossen Theils der Hinterlassenschaft eines reichen Mannes, um von Amtswegen das nachträgliche Pilgern besorgen zu lassen.
Die grossen Karawanen, welche ehemals von Fes aus nach Mekka fortzogen, haben jetzt ganz aufgehört, nur in Tafilet sammelt sich noch ein Häuflein, um den weiten beschwerlichen Marsch durch die Sahara, wobei fast immer die Hälfte zu Grunde geht (ein solcher Tod auf der Pilgerschaft ist aber sehr verdienstvoll und verschafft directen Eintritt ins Paradies), zurückzulegen. Jetzt fahren die meisten Marokkaner mit Dampfschiffen nach Djedda, und allmälig gewöhnt man sich daran, eine solche Wallfahrt mit Dampf für eben so heilig und verdienstvoll zu halten, als eine zu Fuss zurückgelegte. Es würde hier zu weit führen, die endlosen Ceremonien einer solchen Wallfahrt zu beschreiben, uns genüge diese kurze Auseinandersetzung. Wir wollen noch weiter in Marokko selbst die Entwickelung der mohammedanischen Religion verfolgen.
Was die religiösen Festtage, die Feiertage Marokko's, anbetrifft, so gelten im Allgemeinen dieselben Regeln, wie in den übrigen mohammedanischen Ländern. Indess ist nirgends Zwang, irgendwie an einem Feiertage die Arbeit einzustellen, oder Handel und Wandel zu beschränken. So sehen wir namentlich, dass Freitags, welcher Tag bei dem Mohammedaner dem Sabath der Juden, dem Sonntage der Christen entspricht, Niemand daran denkt, irgend wie seine Arbeit einzustellen, seinen Verkaufsladen zu schliessen, oder sonst seine tagtägliche Beschäftigung zu unterlassen. Nur während der Zeit des Chotbagebetes liegt Alles still in den Städten, weil jeder Städter aus eigenem Antriebe[41], dann auch weil das Gesetz es erheischt, diesem Gebete in der Djemma beiwohnt.
[Fußnote 41: Aus eigenem Antriebe, d.h. wer ohne Grund Freitags das Chotbagebet zweimal hinter einander versäumt, muss der Djemma, zu der er gehört, Strafe zahlen; dies gilt natürlich nur für Städter.]
Die Feste religiöser Art, welche in Marokko gefeiert werden, sind im Monat Rebi-el-ual das Geburtsfest Mohammed's, Mulud genannt, am 12. des genannten Monats. Dies Fest dauert sieben Tage, aber nur der erste Tag wird durch einen besondern Gottesdienst in der Djemma gefeiert. Gefastet wird nicht, aber viel Musik gemacht, Pulver verschwendet und Phantasia geritten.