„Kurze Zeit darauf rebellirte aber Abba Kessi, wurde gefangen genommen, jedoch von Prinz Kassai begnadigt. Zum zweiten mal empörte er sich, fiel abermals in die Hände des Fürsten von Tigre, welcher sich gerade zum Kaiser von Abessinien in Aksum hatte krönen lassen. Es gelang ihm zwar zu entfliehen, aber seine Frau, meine Schwester, gerieth in die Hände der kaiserlichen Truppen und musste nun für die Rebellion ihres Gatten schwer büssen.[155] Der Kaiser liess sie zum Tode verurtheilen, da sie gegen das Gesetz gehandelt habe, welches besagt, ‚dass jeder mit dem Tode zu bestrafen sei, der dem Feinde des Kaisers Speise und Trank reiche und mit ihm in Verbindung bleibe‘. Der Kaiser verwandelte auf Bitten meines Vaters die Strafe des Todes in die des Peitschens, gab auch schliesslich meine Schwester wieder frei. Wie mein Vater behauptet, liess sie der Negus geiseln, um Lösegeld zu erpressen, aber dieser wusste so gut wie jedermann, dass mein Vater nichts geben konnte. Natürlich liess sich meine Schwester jetzt scheiden, und ob schon sie der Negus hart bestraft hatte, trug er ihr das Verhältniss zu Abba Kessi so wenig nach, dass sie bald darauf den Oberzolldirector des Reiches heirathen durfte. Abba Kessi aber, nicht zufrieden damit, sich zweimal gegen den Negus Negesti empört zu haben, verband sich mit Uld-Michael, jenem Hauptrebellen, welcher mit Aegypten ein Bündniss abschloss, wurde aber bei Gura abermals zum Gefangenen gemacht und diesmal wollte ihn der Negus tödten lassen. Dennoch begnadigte er ihn einigermassen. Abba Kessi war Jugendgespiele des Negus gewesen, der für ihn eine grosse Zuneigung besessen. Um ihn aber von nun an für immer unfähig zum Empören zu machen, liess ihm der Kaiser die Augen blenden; sein Vermögen ist aber nicht confiscirt worden. Er lebt in der Nähe von Adigrat auf seinen Besitzungen.“ So die Erzählung Schimper’s, die ich zur Ergänzung in das von mir entworfene Gemälde abessinischer Verhältnisse einfüge.
Die Bewohner des Dorfes Saul empfingen uns ebenso freundlich wie das erste mal. Als ich am folgenden Morgen den Mareb überritt und nordöstlich mich wandte, um nach Daro Kaulus zu gelangen, wo Balata Gebro lagerte, fand ich dort eine Ehrenwache vor, welche der General und derzeitige Vicegouverneur von Hamasen mir bis dahin entgegengeschickt hatten. Der Offizier derselben meldete mir zugleich, Balata Gebro habe Zelte aufschlagen lassen, damit ich bei ihm bleibe. Das lag aber nicht in meiner Absicht; ich dirigirte daher schnell mein Gepäck nach Asmara, während ich selbst mit Schimper und einigen Dienern nach Daro Kaulus ritt.
Daro Kaulus ist kaum ein Ort zu nennen, da er nur aus einigen stets bewohnten Hütten besteht, in der Nähe einer Kirche, die auf einer Anhöhe auf dem ohnedies schon ca. 2000 m hohen Plateau liegt. Hier also lagerte der „magere“ Balata Gebro, wie er sich selbst nannte, derselbe, bei dem ich im grossen Lager von Tsatsega Gastfreundschaft genoss. Das Heer war natürlich bedeutend zusammengeschmolzen, denn den grössten Theil desselben nahm Ras Alula mit, aber immerhin noch gross genug, um einen Einfall der Aegypter abweisen zu können.
Balata Gebro befand sich in einer grossen von Menschen gedrängt vollen Hütte. Im Hintergrunde auf einem Angareb sass er, reinlich und gut angekleidet. Zu seinen Füssen lag ein Knabe, der ihm die untern Extremitäten streichelte und knetete. Als ich die Hütte betrat, machte man Platz, der General erhob sich und war sichtlich erfreut, mich zu sehen. Ich überreichte ihm einen Empfehlungsbrief, den mir der Negus Negesti unerbeten aus freiem Antrieb gab, denn dem General Balata Gebro gegenüber wäre das kaum nöthig gewesen. Man brachte für mich einen Stuhl und je einen Schemel für Schimper und Mr. Baraglion, welcher anfangs nicht mitgehen wollte, aus Furcht, von Balata Gebro zurückbehalten zu werden. Ich rieth ihm jedoch, da ihm der Negus die Abreise erlaubt habe, lieber offen Abschied zu nehmen; seine Anwesenheit könne ja doch nicht verborgen bleiben: als tüchtiger Waffenschmied sei er fast bei jedem Soldaten bekannt.
Balata Gebro benahm sich denn auch ganz freundlich gegen ihn und fragte darauf höflich, ob er die Sitzung zu Ende führen dürfe. Er hielt Gericht. Natürlich hatte ich nichts dagegen einzuwenden; im Gegentheil war es für mich höchst interessant, einem solchen Acte beiwohnen zu können. Ich muss gestehen, dass die mit Ernst und Würde geführte Verhandlung einen vorteilhaften Eindruck auf mich machte. Wie schon Rüppel[156] nachwies, haben die Abessinier ein geschriebenes Gesetzbuch, Pheta Negust, d.h. Richtschnur der Regenten genannt, welches angeblich unter Konstantin dem Grossen von Kirchenvätern auf dem Nicäischen Concil verfasst wurde und von da nach Abessinien kam. Das von unserm um die Erforschung Abessiniens so hochverdienten Landsmann nach Frankfurt a. M. gebrachte schöne Exemplar enthält eine Abtheilung kanonisches Recht mit 22 Kapiteln und eine Abtheilung bürgerliches Recht mit 28 Kapiteln. Rüppel meint aber, die Annahme bleibe nicht ausgeschlossen, dass der von Bruce, III, 718 erwähnte Peter Heyling von Lübeck, ein protestantischer Missionar, welcher 1634 Abessinien besuchte, diese Gesetze dorthin gebracht habe.
Wie dem auch sei, sie kommen jetzt nie in Anwendung. Das Gerichtsverfahren ist in Abessinien durchaus mündlich. Der Schum eines Ortes, der Gouverneur einer Provinz entscheidet, und in letzter Instanz als oberster Richter des ganzen Landes der Negus Negesti. Hat dieser seinen Spruch gethan, dann gibt es keine weitere Appellation. Likaonten, wie man die obersten zwölf Richter nannte, als es noch Kaiser aus der wirklichen Kaiserfamilie gab, gibt es jetzt nicht mehr.
Hier nun plaidirten zwei Leute in eigener Sache, aber einem jeden stand noch ein Helfer, eine Art Advocat, zur Seite. Es handelte sich um einen Gegenstand, den der eine dem andern verkaufte, den dieser aber nachher nicht dem Werthe entsprechend fand. Die Rede des ersten war lebhaft, er gesticulirte, entrollte häufig die Schama und brachte sie ebenso oft wieder in Ordnung. Dann der Gegner mit ebenso lebhafter Sprache und Bewegung; auch er machte sich fortwährend mit seiner Schama zu schaffen: es war gewissermassen ein Kokettiren mit dem Kleidungsstück. Hierauf sprachen die beiderseitigen Advocaten und brachten einen ebenso grossen Redefluss ins Gefecht, wobei sie gleichfalls höchst anmuthig ihr Kleidungsstück in Unordnung und wieder in Ordnung zu bringen suchten. Während die Parteien, wenn sie sprachen, aufrecht standen, sass die ganze übrige Versammlung, ohne jedoch einen Laut zu äussern oder Zeichen des Beifalls oder der Misbilligung zu geben. Keine Partei durfte die andere unterbrechen, jeder musste seinen Gegner ruhig ausreden lassen. Endlich, nachdem er lange und aufmerksam zugehört, erhob sich der Balata Gebro und ebenso die ganze Versammlung. Er hielt eine längere, wie es schien, gut geordnete Rede. Häufiges Beifallsgemurmel unterbrach ihn. Als er geendet, ergriffen die Soldaten den einen Mann und führten ihn hinaus, während der andere dem Balata Gebro zu Füssen fiel, um seinen Dank abzustatten.
Der General entliess die Versammlung. Wir selber blieben noch bei ihm und tranken ein Glas Tetsch miteinander. Dann nahmen wir freundlichst Abschied.
Balata Gebro hatte dem Hauptmann Mariam befohlen, mich bis Massaua zu begleiten. Natürlich musste ich dafür haften, dass ihn die Aegypter nicht gefangen nähmen, wie ich eine solche Verpflichtung auch hinsichtlich Schimper’s dem Negus Negesti gegenüber einging.
Ein schneller Ritt brachte uns nach Asmara, wo wir in der Nähe der Ortschaft lagerten. Asmara, 2300 m über dem Meere gelegen, ist, wie alle Grenzdörfer, ein ärmliches Nest mit einigen hundert Einwohnern. Eine portugiesische Kirche, nicht Rundbau, wie die meisten abessinischen Kirchen, enthält nichts Bemerkenswerthes.