Hoffmann. Denken Sie, daß alles gut vorüber gehen wird?
Dr. Schimmelpfennig. Ich hoffe.
Hoffmann nach einer Pause, zögernd. Herr Doktor, ich habe mir vorgenommen — schon seit Wochen — Sie, sobald ich hierher käme, in einer ganz bestimmten Sache um Ihren Rath zu bitten.
Dr. Schimmelpfennig, der bis jetzt unter dem Schreiben geantwortet hat, legt die Feder beiseite, steht auf und übergiebt Hoffmann das geschriebene Recept. So! ... das lassen Sie wohl bald machen; — indem er Hut, Handschuhe und Stock nimmt — über Kopfschmerz klagt Ihre Frau, — in seinen Hut blickend, geschäftsmäßig — ehe ich es vergesse: suchen Sie doch Ihrer Frau begreiflich zu machen, daß sie für das kommende Lebewesen einigermaßen verantwortlich ist. Ich habe ihr bereits selbst einiges gesagt — über die Folgen des Schnürens.
Hoffmann. Ganz gewiß, Herr Doktor ... ich will ganz gewiß mein Möglichstes thun, ihr ...
Dr. Schimmelpfennig sich ein wenig linkisch verbeugend. Empfehle mich. Geht, bleibt wieder stehen. Ach so! ... Sie wollten ja meinen Rath hören. Er blickt Hoffmann kalt an.
Hoffmann. Ja, wenn Sie noch einen Augenblick Zeit hätten ... Nicht ohne Affectirtheit. Sie kennen das entsetzliche Ende meines ersten Jungen. Sie haben es ja ganz aus der Nähe gesehen. Wie weit ich damals war, wissen Sie ja wohl auch. — Man glaubt es nicht, dennoch: die Zeit mildert! ... Schließlich habe ich sogar noch Grund zur Dankbarkeit, mein sehnlichster Wunsch soll, wie es scheint, erfüllt werden. Sie werden begreifen, daß ich alles thun muß ... Es hat mich schlaflose Nächte genug gekostet und doch weiß ich noch nicht, noch immer nicht, wie ich es anstellen soll, um das jetzt noch ungeborene Geschöpf vor dem furchtbaren Schicksale seines Brüderchens zu bewahren. Und das ist es, weshalb ich Sie ...
Dr. Schimmelpfennig trocken und geschäftsmäßig. Von seiner Mutter trennen: Grundbedingung einer gedeihlichen Entwickelung.
Hoffmann. Also doch?! — Meinen Sie, völlig trennen? ... Soll es auch nicht in demselben Hause mit ihr ...?
Dr. Schimmelpfennig. Nein, wenn es Ihnen ernst ist um die Erhaltung Ihres Kindes, dann nicht. Ihr Vermögen gestattet Ihnen ja in dieser Beziehung die freieste Bewegung.