Die jetzige Stärke eines Kavallerie-Regimentes ist 462 Gemeine; davon sollen nun ein Drittel entlassen werden, also pp. 150 Gemeine; es verbleiben also ausrückender Stand 378 Gemeine. Davon Kranke, Kommandierte ect. vielleicht 18 Mann. Schlagfertiger Stand also 300 Mann.
Mit 300 Pferden also würde ein Kavallerie-Regiment marschieren, wenn im Laufe der nächsten Monate ein Marsch befohlen würde. Wenngleich ich die politischen Ereignisse nicht kenne, so scheint doch aus allem hervorzugehen, daß die Krisis gekommen ist, wo es sich entscheiden muß, ob in wenigen Wochen Belgien sich friedlich gibt oder ob es gezwungen werden muß, dem Willen Europas sich zu beugen. Tritt letzterer Fall ein, so scheint ein Einrücken unserer Truppen so schnell als möglich doch unumgänglich nötig, um noch so viel zu retten als möglich. Dann tritt aber auch der Fall ein, daß die Kavallerie-Regimenter am Rhein schnell aufbrechen müssen und nicht 14 Tage bis 3 und 4 Wochen auf die Einziehung ihrer Kriegsreserven warten können; folglich marschieren sie dann mit 300 Gemeinen. Noch schlimmer gestaltet sich das Ganze für mein Armeekorps. Dasselbe wird doch allerwenigstens nach dem Rhein marschieren müssen, wenn die dortigen Corps vorrücken (freilich wäre es mir lieber, wenn mein Corps gleich mit vor den Feind rücken könnte), dann habe ich also auch aber nur Kavallerie-Regimenter zu 300 Gemeinen; meine Kriegsreserve-Mannschaft kann ich aber unter 6 Wochen nicht in den jetzigen Garnisonen haben und nicht unter 2 Monaten am Rhein. Die jetzt einkommenden Rekruten pp. 150 müssen zurückbleiben oder unausexerciert folgen; dasselbe gilt von den Rekruten, die jetzt oder im Februar kommen sollen.
Ein Regiment hat jetzt etatmäßige Pferde 468; angenommen, es haben nur 18 Pferde ausrangiert, bleiben 450. Folglich, um den neuen Etat von 584 Pferden zu erreichen, bedarf es 134 Pferde; davon erhält es jetzt 60 und im Februar 74 Stück. Wenn also in den nächsten 4 Wochen ein Marsch eintritt, so muß ein Regiment 450 Pferde und 60 Pferde, Summa 510 Pferde mitnehmen; darauf hat es aber nur 300 gedienter Leute und 150 Rekruten, also genau 210 Pferde mehr zu warten, als es Leute zu deren Wartung hat und wenn die Rekruten mit die Pferde warten können, so bleiben immer noch 60 Pferde mehr als wartende Soldaten. In der Garnison in Ruhe läßt sich das allenfalls ertragen, aber auf einem Marsch wäre es ein entsetzlicher Übelstand[84].
Aus allem diesem fühlte ich mich daher bewogen, Ihnen nochmals den Antrag vorzulegen, die Kriegsreserven der Kavallerie-Regimenter des 3., 4., 7. und 8. Armeecorps so lange vor der Hand bei den Regimentern zu belassen, bis die zweite Remonte zur Augmentation eingetroffen ist, ungefähr so im Februar, bis wohin sich so Vieles am politischen Horizonte aufgeklärt haben muß und namentlich, ob man sich noch mehr oder weniger rüsten muß. Tritt bis dahin aber jenes Corps in Marsch, so sind die Kavallerie-Regimenter doch einigermaßen schlagfertig, was ohne Einbehaltung der Kriegsreserven fast nicht möglich ist. Am 23. d. M. sollen die Kriegsreserven meiner Kavallerie abgehen; die der 5. Kavallerie-Brigade sind schon zweimal fort gewesen und zweimal wieder eingezogen worden. Ich habe jedem Mann aus meiner Tasche einen halben Taler geschenkt, um sie einigermaßen für die gehabten Kosten an Kleidung und Putzzeug zu entschädigen. Dies zum dritten Mal zu erleben, was leicht möglich wäre bei der zu erwartenden Entscheidung der Krisis, wäre wohl sehr unangenehm in jeder Beziehung.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
(Ohne Datum.)
Wilhelm Solms hat mich in seiner Heiratsangelegenheit zum Mitvertrauten erwählt. Dieselbe ist Ihnen durch seine Mutter und deren Brüder bekannt gemacht worden, um Ihren Consens zu erbitten. Sie haben dabei ausgesprochen, daß Sie den Wunsch hätten, man möchte doch noch Versuche machen, ob man die Gräfin Kinsky-Mutter nicht vermögen könnte nachzugeben, daß auch die einstigen Töchter aus der zu schließenden Ehe den evangelischen Glauben annähmen. Sie sind darin Wilhelms Wünschen nur unterstützend beigetreten, doch hatte er gleich von Anfang an nicht die Hoffnung, daß seine künftige Schwiegermutter nachgeben würde, da es ihm Mühe gemacht hatte, die evangelische Religion für die Söhne zu erlangen.
Der Herzog Carl, welcher diese Religionsfrage der Töchter nun betrieb, verpflanzte dieselbe auf ein fremdes Terrain, indem er mit dem Gesetze einschreiten wollte, indem er seinem Neffen versicherte, Sie würden Ihren Consens nicht geben, wenn nicht das Gesetz erfüllet würde, d. h. nach des Herzogs Auslegung, die Töchter müßten katholisch werden. Wilhelm Solms, der sich mit der Sache natürlich sehr vertraut gemacht hatte, auch bereits die Einwilligung seiner Mutter und seines Familien-Chefs, von Letzterem sogar durch offizielle Urkunde, hatte, daß die einstigen Töchter katholisch werden sollten, fand in den Gesetzen nirgends die vom Herzog Carl gemachte Auslegung derselben. Denn im Gesetz heißt es ausdrücklich so: die Regel ist, daß alle Kinder der Religion des Vaters folgen; wenn jedoch ein anderes bei den Ehepakten beschlossen wird, so mischt sich das Gesetz nicht darein; nur in dem Falle, daß eine Verschiedenheit der Wünsche obwaltet und eine Einigung nicht möglich ist, so tritt das Gesetz mit der aufgestellten Regel ein. Ja selbst wenn die Brautleute gleicher Meinung waren, bei der Geburt eines Kindes eines der nunmehrigen Eltern desselben aber die Meinung gewechselt haben sollte und eine Einigung gutwillig nicht möglich ist, so schreitet auf Verlangen wiederum das Gesetz mit seiner Regel ein. Diese hier aufgestellte Auslegung des Gesetzes beruht auf den Aussprüchen der Geheimräte v. Raumer, Savigny und Kamptz und ist auch die ganz allgemein in Anwendung kommende Praxis. Wilhelm Solms muß also vermuten, daß sein Onkel in der Auslegung des Gesetzes geirrt habe, was ihm dadurch noch mehr bestätigt ward, daß vor wenig Tagen sich der Herzog völlig lossagt, ferner in der Angelegenheit zu tun haben zu wollen und den Großherzog an seine Stelle setzt. Außerdem hatte aber der Herzog Carl auch noch obengenannte Urkunde des Fürsten Solms als unstatthaft angreifen wollen, obgleich sie schon in Wien mitgeteilt ist, behauptend, die mediatisierten Fürsten dürften dergleichen Dokumente in ihren Familien nicht ausstellen, wenn sie gegen Landesgesetze verstießen. Da aber, wie gezeigt, gegen die Landesgesetze gar nicht verstoßen ist, indem mit Übereinstimmung von allen Parteien die katholische Religion für die Töchter stipuliert ward, so fällt auch dieser Einwurf des Herzogs zusammen, abgesehen davon, daß den mediatisierten Häusern selbst solche Anordnungen zu treffen vorbehalten ist.
Wilhelm Solms ist nun natürlich sehr en peur zu vermuten, daß Ihnen die Sache als eine Ungesetzmäßigkeit vorgestellt sein möchte, was zu berichtigen ich sehr gern für ihn übernommen habe. Der hofft also, wenn der Großherzog Ihnen das Nichtnachgeben der Gräfin Kinsky wird angezeigt haben, Sie Ihren Consens erteilen werden, wenn Sie gesehen haben, daß Alles geschehen war, die Gräfin zu bewegen, Ihrem Wunsche nachzugeben; der Entscheidung Ihres Consenses wird das Gesetz nirgend im Wege stehen. Sie werden Zwei sehr glücklich machen, denn die Briefe der Braut schildern sie als sehr verliebt und sehr ausgezeichnet von Herz und Geist, und Wilhelm ist sehr entzückt und gefällt mir ganz ungemein in der ganzen Angelegenheit[85]...