Bei einer Armee von langer Dienstzeit läßt es sich einigermaßen denken, daß eine mehrmalige Inspicierung im Jahre durch die höchsten Vorgesetzten überflüssig sein mag, wenngleich ihr Unterbleiben auch hier niemals vorteilhaft auf den Geist der Truppen wirken wird; denn diese wollen ihren Vorgesetzten doch sehen und kennen lernen und werden es ihnen immer als Faulheit auslegen, wenn sie dieselben niemals in ihre Dislocierungen sich begeben sehen, wo man sich nach dem Ergehen der Truppe erkundigen kann, Mängeln abhelfen, kurzum Interesse für ihr Wohlergehen an den Tag legen siehet. Bei einer Armee jedoch wie die preußische, wo in der Linieninfanterie namentlich jährlich jetzt die Hälfte sich erneut und in der Kavallerie ein Drittel, da ist eine unausgesetzte Kontrolle der höheren Vorgesetzten durchaus von Nöten, teils um im Allgemeinen Spannung zu erzeugen, und auf der anderen Seite Aufmunterung, teils um Egalité in den Regimentern einer Brigade und eines Armee-Corps herbeizuführen. Selbst nach den heute erhaltenen Erklärungen ist es den Brigadekommandeuren völlig untersagt, ihre Regimenter anders als im Herbst bei den Regimentsconcentrationen zu besichtigen. Wenn sie nun hierbei in den Details Mängel entdecken, so ist nun keine Zeit mehr, um dieselben zu redressieren; dieselben werden sich also auf die fernere Brigade- und Divisionsübung ausdehnen und erst im Laufe des nächsten Jahres zur Abstellung kommen; ob sie aber abgestellt sind, davon soll sich der Brigadecommandeur nicht überzeugen dürfen, bis ein volles Jahr verlaufen ist und die nächste Regimentsconcentration eintritt, denn die Cabinettsordre sagt ausdrücklich, daß ein Truppenteil nur inspiciert werden soll, wenn er in seiner Ausbildung zurückgekommen ist; ein solches Zurückkommen ist aber sehr relativ und jedenfalls wird künftig des Brigadecommandeurs Erscheinen nur als eine Strafe zu betrachten sein, während es jetzt Ermunterung war. Da, wie ich heute erfahre, es den commandierenden Generalen ferner zwar gestattet sein soll, bei Gelegenheit der Landwehr-Inspicierung auch die Linientruppen zu sehen... wenn sie diese nun aber nicht zur Zufriedenheit ausgebildet finden, so trifft den Brigade- oder Divisionscommandeur unmöglich ein Vorwurf, denn sie durften sie ja nicht selbst zuvor inspicieren und sie sind also aller Verantwortlichkeit frei. Darf ich hiernach wohl noch auf die Stellung aufmerksam machen, in welche somit die höheren Vorgesetzten zu ihren Untergebenen gestellt werden? Erscheinen sie hiernach nicht während 11 Monate im Jahr völlig überflüssig und bloß für das Bureaugeschäft da zu sein? Der commandierende General und der Regimentscommandeur sind demnach die einzigen controllierenden und also verantwortlichen Behörden. Und wenn selbst, wie mir der Kriegsminister bemerkte, auch die Inspicierungen durch den commandierenden General nicht nötig erscheinen, so wäre also alle Verantwortlichkeit über die Ausbildung der Truppen einzig und allein dem Gutdünken der Regimentscommandeure überlassen. Ob dann die so oft lobend anerkannte Gleichmäßigkeit ferner noch erhalten werden kann und ob nicht vielmehr jedes Regiment nach der einseitigen Ansicht seines Kommandeurs ausgebildet sein wird, muß ich untertänigst zu beurteilen anheimstellen. Wenigstens würde es sehr hart sein, wenn irgend ein höherer Vorgesetzter künftighin für den Zustand seiner Truppen noch verantwortlich gemacht würde; jedenfalls müßte er sich immer ausbitten, nicht bevor ein Jahr abgelaufen ist, ein tadelndes Urteil aussprechen zu hören und im Laufe dieses Jahres muß er es wieder dem guten Willen des Regimentscommandeurs überlassen, ob er das Getadelte bessern will, da der Brigade- oder Divisionscommandeur erst nach einem Jahre nachsehen darf, ob er gebessert hat.

Außer den Übelständen, daß alle Kontrolle aufhört über die Truppen, wenn der neue Befehl durchgeführt wird, tritt auch noch der ein, daß die nähere Kenntnis der Führer der isoliert stehenden Truppenteile völlig aufhört. Je mehr Truppen zusammen sind zum Herbstmanöver, je weniger ist Kennenlernung der Einzelnen möglich; auch erlauben die Fatiguen dieser Zeit gar keine geselligen Vereinigungen, die einzige Art, wie man Individuen kennen lernt. Hierzu dienten nun gerade die Inspektionsreisen der verschiedenen Vorgesetzten hauptsächlich; wie soll aber künftig ein Brigadecommandeur in der Conduitenliste über die einzelnen Offiziere ein Urteil fällen können, die er nur im Gewühl des Herbstmanövers ein Mal im Jahre sieht? Wie steigert sich die Unmöglichkeit eines gediegenen Urteiles über die Untergebenen für die höheren Generale?

Alle Kenntnis der Garnisonen und Garnison-Einrichtungen hört künftig für die höheren Befehlshaber auf, gewiß zum größten Nachteile der Truppen, da man sich künftig ganz auf das Urteil eines Intendanturbeamten verlassen muß.

Wenn ich somit im Allgemeinen mich ausgesprochen habe über das Princip, was durch die neue Verordnung aufgestellt werden soll, so muß ich nun auch noch untertänigst von der Veranlagung sprechen, aus welchem das alte Prinzip aufgehoben wird. Es ist dies der Kostenpunkt, denn die Reisen sollen enorm kosten. Aus folgender Berechnung hoffe ich ziemlich klar zu zeigen, daß es wenigstens nicht die Generale sein können, welche die enormen Kosten veranlassen.

Im dritten Armee-Corps haben sämtliche Generale im Jahre 1834 2800 Taler verreist; in runder Summe 3000 Taler. Wenn man dies auf neun Generalcommandos anwendet, so ergibt sich eine Summe von 27000 Talern. Wenn man nun annimmt, daß kein Armee-Corps so übel hinsichtlich der Reisen dislociert ist als das dritte, indem nirgends so viele Bataillone isoliert garnisonieren (in Königsberg, Danzig, Stettin, Magdeburg, Erfurt, Posen, Breslau, Neiße, Münster, Wesel, Köln, Coblenz und Trier liegen Bataillone), so dürfte hieraus folgern, daß in anderen Armee-Corps auch viel weniger Reisen vorkommen und also noch gegen jene 3000 Taler erspart werden müßte. Dagegen sind einige Bezirke größer als der dritte und ich will daher sogar annehmen, daß nicht allein 27000, sondern 30000 Taler jährlich verreist werden, d. h. auf die Art, wie meine Generale im Jahre 1834: der Divisionsgeneral zweimal, der Brigadegeneral dreimal. Da nun der Reiseetat, wie er ausgeworfen ist, 190000 Taler beträgt, so bleiben 160000 Taler übrig für die Generalinspekteure und für die Inspekteure, Regimentscommandeure, wenn sie über vier Meilen haben, und für das Civil-Personal des Kriegsministeriums. Nun hat mir aber der Kriegsminister versichert, der Etat sei um 200000 Taler überschritten worden, also seien 390000 verreist worden. Wie das möglich gewesen ist, bleibt mir ein unauflösliches Rätsel. Ich weiß allerdings, daß ein General 11000 Taler allein verreist hat, ein anderer dagegen nur 600; aber selbst wenn man 11000 mit 2 Armee-Corps multipliciert, so kommen 22000 Taler auf die commandierenden Generale und es bleiben immer noch 222000 Taler übrig. Eines klareren Beweises bedarf es wohl schwerlich, daß es die Inspektionsreisen der Generale nicht sind, welche, wenn sie auf das Notwendigste beschränkt werden wie im dritten Armee-Corps, jene ungeheuere Mehrausgabe verursachen. Wenn diese Beschränkungen allenthalben einträten, d. h. der commandierende General ein Mal, der Divisionscommandeur zwei Mal und der Brigadecommandeur drei Mal im Jahre reist oder das den verschiedenen Generälen sagte, daß sie, je nach ihrer Categorie, nicht mehr als eine gewisse Summe liquidieren dürften, die aber nach obiger Reisezahl berechnet werden kann und wie ich dies dem Kriegsminister speciell berechnet habe, so würde der Reiseetat nicht überschritten werden und dadurch alle Vorgesetzten in der Möglichkeit sein, ihre Truppen von Zeit zu Zeit zu inspicieren.

Wenngleich ich kaum erwarten darf, daß diese Auseinandersetzungen Sie zu einer nochmaligen Recherche der ganzen Angelegenheit bewegen werden, namentlich, auf welche unverantwortliche Art jene enorme Summe hat können verreist werden, so glaube ich doch nicht schweigen zu dürfen, um so mehr, da mir noch nach meiner Eingabe an den Kriegsminister die Äußerungen vieler Generale zukamen, die ganz wie ich diese Angelegenheit betrauern.

Uns allen erscheint es sehr leicht, den existierenden Mißbräuchen entgegen zu arbeiten, ohne deshalb ein neues Princip der Ökonomie wegen in der Armee einzuführen, die sich beim alten Princip sehr wohl befand, während das neue nur Schmerz erregt hat. Denn allen Generalen kann es doch nur schmerzlich sein, ihnen eine Stellung gegeben zu sehen, von welcher aus sie auf die richtige Bearbeitung des ihnen anvertrauten Materiales keine Einwirkung haben sollen und sich daher auch aller Verantwortlichkeit überhoben zu sehen. Das unausbleibliche Gefühl, überflüssig zu sein, muß sich einem Jeden aufdrängen und kann unmöglich auf den Geist der Armee günstig wirken. Sehr wohl weiß ich, daß ich viel wage, mich so unumwunden über eine bereits von Ihnen erlassene Ordre auszusprechen. Aber täglich mehr mich überzeugend, welchen Eindruck diese Bestimmung auf die Befehlshaber gemacht hat, halte ich mich um so mehr verpflichtet, nicht zu schweigen, und Ihnen im Namen der Beteiligten zu zeigen, zu welchen Consequenzen jene Anordnungen führen.

Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.

Ludwigslust, den 12. Juni 1835.

Während meiner diesjährigen Inspectionsreise werde ich fast von allen Landesbehörden mit der Bitte angegangen, ob es nicht möglich sei, die Rekrutengestellung statt am 1. April im Herbst, also etwa am 1. Oktober eintreten zu lassen. Da natürlich dies der einstimmige Wunsch aller Militärs ist, so werde ich binnen kurzem mich unterstehen, einen officiellen Antrag untertänigst dieserhalb einzureichen, um wenigstens für das 3. Armee-Corps diesen Einstellungstermin zu erlangen.