Ich bin beständig für denselben gewesen und gab nur in der Kommission und in meinem Berichte deshalb nach, weil man eine Gleichmäßigkeit des Einstellungstermines beliebte und die nördlichen Armee-Corps die Winterkälte ohne Exercierhäuser gegen jenen Termin einwendeten. Im 3. Armee-Corps fällt dieser Grund fort, da fast überall Exercierhäuser oder Gelasse sind, auch die Garde sich ja bis vor 5 Jahren ohne dergleichen behalf. Für die Einwohner wäre dieser Termin deswegen unendlich vorteilhafter, weil alle Unsicherheit über die Einstellung des Einzelnen fortfällt, wenn er nicht 6 Monate zu Haus gehen muß, denn während der Zeit stellen die Regimenter Freiwillige ein und brauchen daher um so weniger Cantonisten; die also, welche nicht gebraucht werden, es aber erst im März erfahren, sind nun ohne Brot, da ihre Dienste gekündigt waren, die Einstellung der sogenannten Brotlosen fällt auch fort, d. h. derjenigen, welche im Herbst gleich erklären, ohne sofortige Einstellung nicht leben zu können; für Jeden solcher Rekruten muß nun also ein anderer entlassen werden, der noch nicht 2 Jahre dient. Durch alles dies entsteht eine Unsicherheit bei den Einzustellenden und eine Not für den Einzelnen, die mit einem Male gehoben wäre, wenn im Herbst ausgehoben und gleich eingestellt würde...
Berlin, den 14. Januar 1836.
In den Anlagen unterstehe ich mich, Ihnen untertänigst vorzulegen:
1.) einige Bemerkungen über zweckmäßig scheinende Einrichtungen bei der russischen Truppe;
2.) meine Ansicht über die jetzt im Werk stehende Veränderung der Kadettenanstalten;
3.) Vorschläge über Besetzung einiger Vakanzen im 3. Armee-Corps. Die Ansichten ad zwei habe ich weder den früheren noch den jetzigen Cadetten-Commandos mitgeteilt, obgleich sie denen des früheren entsprossen sind. Ich habe sie natürlich nur in allgemeinen Umrissen hingestellt, glaube aber, sie doch nicht unterdrücken zu dürfen in einem Moment, wo von Umformung dieser Anstalten die Rede ist.
Ihr gehorsamer Sohn
Wilhelm.
Bei dem mir erst vor kurzem bekannt gewordenen Plan der Vermehrung der Kadettenanstalten durch Gründung zweier, in Schlesien und in Westphalen, welche zur Berliner so gestellt werden sollen in Gemeinschaft mit der Culmer und Potsdamer, daß aus den Provinzial-Anstalten die Zöglinge nur als Port d’Epee-Fähnriche in die Armee treten sollen, während die ausgezeichneten Zöglinge derselben nach dem Berliner Corps kommen sollen, um daselbst bis zum Austritt als Offiziere gebildet zu werden, liegt eine gewiß sehr heilsame Ansicht und Absicht zu Grunde. Doch scheint dabei ein früherer Plan des Generals v. Braase, den er vor Jahren schon dem Kriegsminister einreichte, ganz übersehen worden zu sein. Die Grundidee ist allerdings dieselbe, doch unterscheidet sich dieser Plan von dem im Werk stehenden dadurch, daß
1.) das Berliner Kadettencorps einen verringerten Etat von Zöglingen als jetzt erhalten sollte und daß dadurch