2.) bei einer solchen Verringerung die Kosten der neu zu errichtenden Anstalten ganz gedeckt werden können.

Die Ansichten, die für 1 sprechen, sind das gewiß vielfach gefühlte Bedürfnis, sich in der Armee einzelne Offiziere zu erziehen und zu bilden, die durch Vielseitigkeit der geistigen Bildung und durch eine höhere und feinere Erziehung zu mehrseitigen Verhältnissen vorbereitet sind und gebraucht werden können. Je höher man die Ansprüche steigert, je geringer wird die Anzahl der zu dirigierenden Zöglinge sein müssen und desto sorgfältiger wird alsdann Auswahl in den Vor-Anstalten zu treffen sein. Wenn der Etat dieser Anstalt auf 100 Zöglinge festgesetzt würde, so wäre dies wohl das Maximum, bei welchem man noch eine so sorgfältige Erziehung und Ausbildung erwarten kann als hier gewünscht wird. Unzertrennlich von einer solchen Anstalt ist jedoch ein längeres Verweilen in derselben. Es würde zu erwägen sein, ob dieses längere Verbleiben für alle Zöglinge durchgängig stattfinden sollte oder ob, wenn etwa das 19. Jahr als Austritt aus der Anstalt festgesetzt würde, mit welchem sie als Offizier zur Armee übertreten, die Fähigsten unter den Abscheidenden zwar auch zu Offizieren avancierten, aber nun noch vielleicht zwei Jahre eine fernere Ausbildung erhielten, nach welcher Zeit sie erst patentiert zur Armee versetzt würden, entweder mit dem Datum ihres Avancements zum Offizier oder bei ausgezeichneten Fähigkeiten und großer Application mit selbst vordatierten Patenten. Es würde dies eine Begünstigung sein, wie sie jetzt den Portepee-Fähnrichen zu Teil wird, welche nach vorzüglichem Examen ohne Vorschlag Allerhöchst avanciert worden. Wenn dies längere Verbleiben der Fähigsten beliebt würde, so könnten diese Zöglinge vielleicht danach in den Sommer- oder Herbst-Monaten Teil an den praktischen Übungen der Truppen nehmen. Eine Hauptbedingung würde für diese fähigsten Zöglinge bei ihrem Übertritt zur Armee die sein, daß sie, wenn sie auch noch so fähig für den Generalstab oder die Adjutantur qualificiert schon befunden würden, sie jedenfalls erst auf mehrere Jahre zum praktischen Dienst eintreten müßten bei der Truppe.

ad 2.) durch die Verringerung des Etats des Berliner Cadettenhauses werden Räume und Gebäude disponible, die verkauft werden können. Der ganze Hausetat wird verringert und daher wohlfeiler, so daß aus diesen Ersparnissen ect. die Neueinrichtungskosten der zwei zu errichtenden Anstalten gedeckt werden können, sowie deren Neuetats keine Mehrkosten erzeugen würden.

Der bereits gehörte Einwand, daß die Officiere, welche die Kriegsschule besuchen, solche Individuen wären, als die sind, welche man hier im Auge hat und schaffen will, ist nicht haltbar, denn 1. werden die die Kriegsschule besuchenden Officiere der Natur der Sache nach nur in derselben unterrichtet, aber nicht ferner erzogen, und 2. findet zum Besuche dieser Schule keine Auswahl beim Anmelden durch höhere Vorgesetzte statt, sondern, wer die Fähigkeiten, das Examen machen zu können, in sich fühlt, meldet sich und nur das Bestehen im Examen entscheidet über ihre Annahme. Der große Nutzen, den die Kriegsschule übrigens stiftet, ist unverkennbar und muß dieselbe unverändert fortbestehen.

Der ganze hier gemachte Vorschlag ähnelt in Einigem der ehemaligen Ecole militaire; nur daß die Zahl der Schüler größer ist und die Kosten nicht so disproportioniert wie in jener Anstalt wären. Folgendes würden ungefähr die zur Ausführung kommenden Änderungen in den verschiedenen Cadettenanstalten sein:

Die vier Provinzial-Cadettenanstalten werden etatmäßig auf 204 Köpfe gebracht; gibt 816 Zöglinge; das Berliner Cadettencorps wird etatmäßig stark 100 Zöglinge; Summa 916 Zöglinge.

Die Annahme in den Provinzial-Cadettenanstalten findet wie bisher statt mit dem 11. Jahre. Die Zöglinge verbleiben in denselben bis zum 17. Jahre, also 6 Jahre. Nach bestandenem Port d’Epee-Fähnrichs-Examen scheiden jährlich 34 aus, in Summa 136 Zöglinge und zwar 24 treten zur Armee über und 10 treten in das Berliner Cadettencorps, also 96 und 40 Zöglinge. Die auf solche Art erfolgende Complettierung des Berliner Cadettencorps ergibt ein Manquement von 20 Köpfen, welches absichtlich geschieht, um einer oder der anderen Anstalt Spielraum zu lassen, einige Zöglinge mehr hierher abzugeben, wenn sich mehr qualificierte vorfinden als 10. Das Verbleiben in dem Corps ist auf 2 Jahre festgesetzt, so daß jährlich die Hälfte, also 40 Zöglinge als Officiere in die Armee übertreten. Diese Anzahl verringert sich, je nach dem einige Zöglinge nach erfolgtem Officiers-Examen und nach Ernennung zu Officieren noch zu der höheren Bildungsklasse in der Anstalt zurückgehalten werden.

Die obigen jährlich übertretenden 96 Port d’Epee-Fähnriche und diese jährlich übertretenden 40 Officiere geben vorstehende 136 Individuen, die jährlich der Armee aus den Anstalten zuwachsen und welche Anzahl daher jährlich in den Anstalten neu aufgenommen werden kann. Für die zur höhern Bildungsstufe ausgewählten Zöglinge würde gleichfalls eine zweijährige Dauer angenommen als längeres Verbleiben in der Anstalt. Die Zahl dieser Eleven bleibt unbestimmt, dürfte aber 20 nicht überschreiten.

Da es vorkommt, daß fähige junge Leute in einem Jahre das Port d’Epee und Officiers-Examen machen, und dies vielleicht bei allen den Zöglingen zu erwarten stünde, welche zum Übertritt ins Berliner Cadettencorps ausersehen sind, so könnte angeordnet werden, damit sie ihren Mitzöglingen, die bald nach ihrem Übertritt zu Regimentern das Officier-Examen machen, nicht in der Anciennität einst unverschuldet nachstehen, daß diese Zöglinge bereits die ersten Jahre ihres Eintritts ins Berliner Corps zum Officier-Examen zugelassen werden. Bestehen sie im Examen, so könnte man ihnen gestatten, den Officierdegen zu tragen und würde ihnen Patente beim Austritt im nächsten Jahre von jenem Examentermine verleihen.

Wilhelm.