Gesetze des Erkennens [23]
Es giebt nur Eine Wahrheit, keine einzelnen Wahrheiten. Entdeckung dieser Einen Wahrheit nach dem Gesetz der Zusammengehörigkeit, dem Grundgesetz des Erkennens; (Synthese nicht Analyse). An seine Stelle treten die Gesetze für die Urteile: erstens Gesetz der Übereinstimmung, Form eins und vier; zweitens Gesetz des Enthaltenseins, Form fünf und acht. Drittens Gesetz des Widerspruchs, Form zwei und drei, Form sechs und sieben – Gesetze für einzelne Urteile; viertens Gesetz des ausgeschlossenen Dritten für das Verhältnis zweier Urteile zu einander. Vier Kategorien: Ding, Eigenschaft, Vorgang, Beziehung; die Begriffe der einen Kategorie nicht der einer andern über- oder unterzuordnen. Verhältnis des Enthaltenseins verschieden von Ding und Eigenschaft, Ding und Vorgang, von untergeordneter Bedeutung für unser Erkennen. Urteil setzt Synthese voraus und schliesst diese als bedingenden Bestandteil ein, mag sein gedanklicher Ausdruck auch als Enthaltensein, Subsumtion, Analyse erscheinen; der sprachliche Ausdruck erscheint wieder als Synthese. Die wesentlichen Merkmale nicht einander über- oder untergeordnet, ausser wenn sie den gleichen Kategorien angehören; nicht in den Sinnenbildern enthalten. Auch die negativen Merkmale der Dinge nicht in ihnen enthalten.
Vierzehnte Untersuchung.
Gesetze des Erkennens (Fortsetzung) [29]
Gesetze für das Einzelwirkliche als Subjekt der Urteile – Urteilsgesetze: die genannten. Gesetze für den Zusammenhang des [pg XIII] Wirklichen, den wir erschliessen – Schlussgesetze: das Einheitsgesetz, das Gesetz der Kausalität oder der Ermöglichung des Anfangenden, das Gesetz des Grundes. Drei Gedankengänge, die zum Einheitsgesetz führen. Falsche Formulierung des Gesetzes der Kausalität; es ist verschieden vom Gesetz der Gleichförmigkeit des Naturlaufs – Sinn dieses Gesetzes – führt nicht auf das Gesetz des Widerspruchs zurück. Gesetz des Grundes, ein Gesetz des Enthaltenseins in seiner Anwendung auf Urteile. Drei Formen des Gesetzes des Widerspruchs. Real- und Formalgesetze. Auch das Gesetz des Widerspruchs kann einen realen, den Fortschritt des Erkennens bedingenden Charakter haben.
Fünfzehnte Untersuchung.
Erkenntnis und blinde Überzeugung [34]
Erkenntnis hat einen vernünftigen Grund in dem Einleuchten, blinde Überzeugung beruht auf Gewöhnung, auf Gefühlen, die meist zuerst ein blindes Urteilen zur Folge haben, an das sich dann die Überzeugung anschliesst von der Wahrheit des Urteils, ferner oft von der (angeblichen, vermeintlichen) Einsicht und dem (vermeintlichen) Einleuchten. Gewissheit nach ihrer negativen Seite ohne Grade, die mit der Einsicht verbundene Gewissheit auch nach ihrer positiven Seite ohne Grade, während die Gewissheit, welche den blinden Urteilen folgt, sich masslos steigern lässt, wie die Gewissheit des Fanatikers zeigt. Ausserdem: die vermeintliche Einsicht folgt dem Urteil, die wirkliche geht ihm immer voran.
Sechzehnte Untersuchung.
Zulänglichkeit des Kennzeichens der Wahrheit [36]