Vermeintliche Einsicht und wirkliche Einsicht nicht bloss durch die steigerungsfähige und nichtsteigerungsfähige Gewissheit und durch ihr Verhältnis zum Urteil von einander verschieden, die vermeintliche kann auch durch die wirkliche überwunden werden. Vier mögliche Fälle. Sinn des Gesetzes der Gleichförmigkeit des Naturlaufs.
Siebzehnte Untersuchung.
Einsicht und Denknotwendigkeit [38]
Einsicht keinerlei Nötigung. Notwendigkeit, Nichtandersseinkönnen oft nur Folgerung aus der Gewissheit. Das Verhältnis des Enthaltenseins ein Notwendigkeitsverhältnis; aber dieses Notwendigkeitsverhältnis nicht Grund unserer Einsicht in die Wahrheit der betreffenden Urteile. Dasselbe gilt von den Denknotwendigkeiten, die in dem zusammengehörigen Nichtenthaltenen und in den Unverträglichkeitsverhältnissen bestehen. Warum es für unser Denken notwendig ist, der Eigenschaft ein Selbständiges (?), den [pg XIV] Veränderungen und Bewegungen ein Veränderliches und Bewegliches, das beharrt, zu Grunde zu legen – davon haben wir keine Einsicht. Dass das System der Wahrheit notwendig einen Denkenden, das Anfangende notwendig einen Ermöglichungsgrund voraussetzt, ist nur eine Folgerung aus der Gewissheit, die wir vom Gesetz der Einheit und der Kausalität haben.
Achtzehnte Untersuchung.
Einsicht und Wille [43]
Widerstreben gegen die erkannte Wahrheit – letzte Quelle alles Unsittlichen. Vom Verstandesakte der Einsicht verschieden die Hingabe des Willens und das Ergriffensein des Gemüts. Beides wichtig für die sittlichen und religiösen Wahrheiten, die gewohnheitsmässig festgehalten wieder zu blossen Verstandeseinsichten oder Kopfwahrheiten herabsinken, von denen das Leben unberührt bleibt. Die Wahrheit Gemeinschaftsgut, nicht Gut des egoistischen Willens, sittliches Gut, höchstes Gut.
Vierter Abschnitt: Umfang unseres Wissens.
Neunzehnte Untersuchung.
Schranken unseres Erkennens [45]