„Es handelt sich also um den dritten Punkt, den Ehebruch des einen der beiden Gatten und die Überführung des verbrecherischen Teils unter gegenseitiger Einräumung, oder auch in Ermangelung einer solchen Einräumung — die zwangsweise erreichte Überführung. Der letztere Fall, muß ich bemerken, findet sich in der Praxis allerdings selten,“ sagte der Rechtsanwalt und schwieg dann, verstohlen auf Aleksey Aleksandrowitsch blickend, wie ein Pistolenverkäufer, der die Güte dieser oder jener Waffe beschrieben hat und die Wahl des Käufers nun erwartet.
Aber Aleksey Aleksandrowitsch schwieg und der Anwalt fuhr daher fort, „das gewöhnlichste, einfachste und verständigste ist, meine ich, die Ehebruchsklage unter gegenseitigem Einverständnis. Ich würde mir nicht gestatten, mich einem Ungebildeten gegenüber so auszudrücken,“ sagte der Anwalt, „glaube aber, daß dies für Euch verständlich ist.“
Aleksey Aleksandrowitsch war indessen so zerstreut, daß er nicht sofort den Begriff Ehebruch mit beiderseitigem Einverständnis erfaßt hatte, und dieses Unvermögen in seinem Blicke zeigte; der Anwalt kam ihm daher sogleich zu Hilfe.
„Es können zwei nicht mehr miteinander leben — das ist das Faktum. Und wenn beide darin einverstanden sind, dann werden die Einzelheiten und die Formalitäten die nämlichen. Dies ist das einfachste und sicherste Mittel.“
Aleksey Aleksandrowitsch hatte jetzt vollständig begriffen. Aber er stand unter dem Einflusse religiöser Grundsätze, welche ihn an der Gestattung dieser Maßregel verhinderten.
„Das steht außerhalb der Frage im gegenwärtigen Falle,“ sagte er. „Hier ist nur ein Fall möglich, die zwangsweise Überführung, gestützt auf Briefwechsel, den ich besitze.“
Bei der Erwähnung von Briefen kniff der Advokat die Lippen ein und ließ einen feinen, Kondolenz und Indignation ausdrückenden Ton hören.
„Da müßte ich Euch darauf hinweisen,“ begann er, „daß Angelegenheiten dieser Art, wie Euch bekannt sein wird, von dem geistlichen Ressort entschieden werden. Die Herren Protopopen aber sind in derartigen Sachen große Liebhaber der kleinsten Einzelheiten,“ sagte der Rechtsanwalt mit einem Lächeln, welches seine Übereinstimmung hierin mit dem Geschmack der Protopopen dokumentierte. „Die Briefe können unzweifelhaft die Thatsache teilweise bestätigen, aber die Beweisgründe müssen auf direktem Wege erlangt werden, das heißt durch Augenzeugen. Wenn Ihr mir indessen im allgemeinen die Ehre erweisen wollt, mich mit Eurem Vertrauen zu bedenken, so überlaßt mir die Auswahl derjenigen Maßregeln, die erforderlich sein würden. Wer Resultate wünscht, muß sich auch zur Anwendung von Mitteln verstehen.“
„Wenn es so steht,“ — begann Aleksey Aleksandrowitsch, plötzlich erbleichend; doch im nämlichen Moment erhob sich der Rechtsanwalt und ging abermals zu seinem in der Thür erscheinenden Schreiber.
„Saget der Dame, daß wir nicht in billigen Sachen machen,“ rief er diesem dann zu, und kehrte zu Aleksey Aleksandrowitsch zurück.