V
Friedrich der Große an die Königin-Witwe Juliane von Dänemark[529]

Potsdam, 16. Oktober 1784.

Der Prinz von Hessen wird nach Kopenhagen reisen, um seine Tochter[530] mit dem Kronprinzen zu vermählen und, wenn er kann, Dänemark zu beherrschen. Er hat den Schwindler Saint-Germain verloren, und zum Trost dafür wird man ihn allmählich in die Staatsgeschäfte einführen.

SAINT-GERMAINS TOD IN ECKERNFÖRDE

I
Aus dem „Totenregister“ der St. Nikolaikirche in Eckernförde[531]

„Gestorben am 27. Februar 1784. Am 2. März der sich so nennende Graf von St. Germain und Welldone — weitere Nachrichten sind nicht bekannt worden — in hiesiger Kirche still[532] beigesetzt.“

II
Aus den „Einnahmen an Begräbnißöffnung und Vestegeldern“[533]

„1783[534], 1. März, den allhie verstorbenen Grafen von St. Germain eine Begräbniß-Stelle in der hiesigen St. Nikolai-Kirche in das Begräbniß sub Nr. 1 auf 30 Jahr Verwesungs-Zeit: 10 Rthlr., und für Eröffnung desselben: 2 Rthlr. — zus[ammen]: 12 Rthlr.“

III
Aus dem Verzeichnis der „Glockengelder“[535]

„Der Herr Graf von St. Germain d[en] 2. März in der Kirche beigesetzt morgens ... 12 Mark.“