Sogleich ging ich zu Herrn Yorke ... und fragte ihn, ob Saint-Germain in seinem Hause gewesen sei. Er sagte, er sei zweimal bei ihm gewesen[197]. Beim ersten Besuch hätte er mit ihm vom Frieden gesprochen, und er selbst hätte sich lediglich in allgemeinen Wendungen über Englands ehrlichen Friedenswillen geäußert. Beim zweiten Besuch sei er, Yorke, zurückhaltender geworden, da er gehört habe, daß ich Saint-Germain mein Haus verboten hätte. Er fügte hinzu, daß der Herzog von Newcastle[198] auf seinen Bericht über den ersten Besuch des Mannes an ihn geschrieben hätte, er möge ihm erwidern, daß Eröffnungen über den Frieden von seiten Frankreichs in London stets willkommen seien, einerlei durch wen sie gemacht würden. Aber ich weiß nicht, ob Herr Yorke ihm diesen Bescheid mitgeteilt hat.

Ich bitte Sie, Herr Herzog, diesen Bericht dem Herrn Marschall von Belle-Isle mitzuteilen. Ich bin sicher, daß er jeden brieflichen Verkehr mit einem Manne abbrechen wird, der sich in der von mir geschilderten Weise benommen hat. Anbei folgen die beiden Schreiben zurück, die er mir für Saint-Germain zugesandt hat.

Ich habe Ihnen noch zu sagen, daß Herr von Saint-Germain so anmaßend ist, überall zu behaupten und sogar mir zu sagen, daß Seine Majestät so gütig waren, ihm das Schloß Chambord unter den gleichen Bedingungen zuzuweisen wie dem verstorbenen Marschall von Sachsen, mit Ausnahme der Einkünfte, die er, wie er sagte, gar nicht zu haben wünschte.

Choiseul an Graf d’Affry

Versailles, 11. April 1760.

Aus meinem besonderen Schreiben über den Grafen Saint-Germain[199] haben Sie ersehen, welche Meinung ich von diesem unausstehlichen Abenteurer habe. Ich kann Ihnen versichern, daß alle Minister Seiner Majestät ebenso denken, und der König läßt Ihnen ausdrücklich befehlen, Sie sollen den sogenannten Grafen Saint-Germain nicht nur bei allen Personen in ganz Holland, von denen Sie annehmen können, daß sie diesen Halunken kennen, mit Schimpf und Schande in Verruf bringen, sondern Seine Majestät wünscht auch, daß Sie mit Berufung auf die zwischen ihm und Holland bestehende Freundschaft die Verhaftung dieses Burschen durchsetzen, damit er nach Frankreich überführt und gemäß der Schwere seines Vergehens bestraft wird. Es liegt im Interesse aller Herrscher und der öffentlichen Moral, daß mit solcher Unverschämtheit aufgeräumt wird, die sich in die Angelegenheiten einer Macht wie Frankreich einzumischen wagt, ohne dazu ermächtigt zu sein. Nach meiner Meinung ist das Auslieferungsverlangen in diesem Falle ebenso berechtigt, wie sonst bei Verbrechern. Somit hofft der König nicht ohne Grund, daß Saint-Germain auf Ihren Antrag verhaftet und mit sicherem Geleit nach Lille gebracht wird.

Ich muß gestehen, daß Sie nach meiner Meinung sehr schonend mit ihm verfahren sind und daß ich vielleicht nach Ihrer letzten Unterredung mit ihm den Befehl hätte geben sollen, ihm eine gute Tracht Prügel verabfolgen zu lassen.

Was er Ihnen über Chambord gesagt hat, ist eine Lüge ersten Ranges. Der König will durchaus, daß dieser Abenteurer alsbald in den Vereinigten Provinzen in Verruf und Mißkredit gebracht und, wenn möglich, so bestraft wird, wie sein Unterfangen es verdient. Seine Majestät hat mich ausdrücklich beauftragt, Sie in seinem Namen aufzufordern, daß Sie der Sache Ihre volle Aufmerksamkeit widmen.

Nachschrift. Wäre es nicht möglich, außer dem Antrag auf Auslieferung Saint-Germains bei den Generalstaaten einen Artikel in die holländischen Zeitungen zu bringen, durch den dieser Halunke ein für allemal diskreditiert wird, damit alle Betrüger, die ihn nachahmen wollen, eine Lehre erhalten? Auch dies hat der König vollauf genehmigt, und Sie werden es voll ausführen, wenn Sie es für möglich halten.

Graf d’Affry an Choiseul